Arbeitsunfähigkeit vorher ankündigen?
Julix hat geschrieben:Aus Sicht eines Arbeitgebers sage ich hier ganz klar nein, auf keinem Fall sollte A die potenzielle Arbeitsunfähigkeit ankündigen. Zwar würde ich den gesetzten Termin für den Eingriff mitteilen, allerdings könnte eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum nach dem eigentlichem Eingriff als möglicher Kündigungsgrund verwendet werden.
Gerade bestimmte kuriose Kündigungen aus der näheren Vergangenheit zeigen auf wie "leicht" man es sich eigentlich als Arbeitgeber machen kann um einen unbeliebten Mitarbeiter los zu werden.
Einem Bekannten von mir wurden die Weißheitszähne gezogen. Alle 4 auf einmal. Er hat es an einem Freitag Abend machen lassen und dem Arbeitgeber nur gesagt, dass er zum Zahnarzt muss. Er wurde dann aber auch noch bis Mittwoch krank geschrieben, weil er wohl nachgeblutet hat. Mein Bekannter hat nicht erwähnt, dass er eventuell krank geschrieben wird und dafür wurde er vom Chef ziemlich angemacht. Denn er hat ja gewusst, dass es ein Eingriff ist, der gemacht wurde und damit man in der Firma auch ohne diesen Mitarbeiter planen kann, hätte er Bescheid geben sollen, dass er eventuell fehlt.
Gerade in einem kleinen Betrieb sollte man froh sein, wenn die Mitarbeiter bei einem Eingriff Bescheid geben, damit man eben planen kann. Bei einem größeren Betrieb fällt es nicht so auf, ist aber dennoch hilfreich, wenn man den Mitarbeiter gleich nicht mit einplant, wenn man weiß, dass er operiert wurde.
Im Fall des Threaderstellers ist es ja auch noch so, dass der Mitarbeiter sich in seiner Freizeit den Eingriff machen lässt. Das wird ihm bestimmt auch noch anerkannt, weil er das nicht muss. Er kann sich genaugenommen während der Arbeitszeit operieren lassen und dann muss er auch ankündigen, dass er an dem Tag nicht kommt, weil er operiert wird. Welchen Strick sollte der Arbeitgeber ihm daraus drehen? Kein Gericht der Welt würde den Arbeitnehmer verurteilen, weil er nach einem Eingriff krank geschrieben wird und es vorher angekündigt hat.
Ich finde, dass er die Möglichkeit der Arbeitsunfähigkeit auf alle Fälle seinem Arbeitgeber mitteilen sollte, damit dieser sich schon einmal eine Möglichkeit überlegen kann, wie er mit der Situation umgeht, wenn es soweit ist. Und vielleicht eher keine wichtigen Termine auf diese Zeit legt. Ich weiß natürlich nicht welche Stellung diese Person in der Firma hat, aber er würde es denke ich allen einfacher machen und auch einen guten Eindruck hinterlassen wenn er es ankündigt.
Ich bin überzeugt davon dass man dafür nicht gefeuert werden kann. Denn er kann ja nichts dafür, wenn es Komplikationen bei der Operation gibt. Was anderes ist es, wenn er sagt, er ist nächste Woche krank wegen einer Grippe. Er hat den Termin ja eh schon extra auf einen freien Tag gelegt. Mehr kann er da nicht machen.
Also ich an seiner Stelle würde den Chef über die Operation auf alle Fälle informieren. Er muss ja nicht unbedingt die Arbeitsunfähigkeit erwähnen, wenn der Chef nicht direkt fragt. Aber er hat es erwähnt, und muss sich meiner Meinung nach deswegen keine Gedanken mehr machen.
Ich stand erst vor kurzem vor derselben Situation, allerdings habe ich noch keinen konkreten Termin für den Eingriff. Mein Chef wollte von mir wissen, ob ich in den Sommermonaten irgendwann einen Urlaub einplane, weil ich diesen dann baldmöglichst eintragen müsste. Einige der Kolleginnen haben sich bereits in den Urlaubskalender eingetragen und nun kommt die Frage auf, wer wen dann vertreten kann.
Bei dieser Gelegenheit habe ich ihm erklärt, dass ich zunächst wohl erstmal keinen Urlaub einreichen werde, allerdings aber irgendwann Richtung Herbst einen Krankenhausaufenthalt haben werde und noch nicht sagen kann, wie lang dieser dauert. Ich bin hier nämlich der Meinung, dass meine Abwesenheit ähnlich eingeplant werden muss wie ein Urlaub, immerhin steht fest, ab wann ich nicht da bin und meistens gibt es auch einen groben Richtwert, ab wann man nach einer Operation und der Krankenhausentlassung wieder arbeiten gehen kann.
Diese Situation, eine vorhersehbare krankheitsbedingte Abwesenheit anzukündigen, hatte ich hier aber nun zum ersten Mal, vorher bin ich mit dieser Problematik noch nicht konfrontiert worden. Ich halte die Option, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die eigene krankheitsbedingte Abwesenheit gleich durch den vertretenden Einsatz der Mitarbeiter zu planen, für nichts anderes als Fair-Play und sehe mich da auch irgendwie in einer Verpflichtung. Ich weiß ja immerhin, dass ich locker für zwei Wochen ausfallen werde, wenn nicht für länger. Wieso sollte ich das also nicht auch denjenigen wissen lassen, dem aus dieser Abwesenheit ein Problem entstehen könnte, wenn er vorher nichts davon weiß, dass dieses Problem auf ihn zukommt?
Bei A kann es ja sein, dass es gar nicht notwendig ist, ein paar Tage arbeitsunfähig geschrieben zu werden. Es kann ja nun auch alles gut gehen und braucht nur am Tag des Eingriffs eben die Ruhe. Daher wäre es doch schon wichtig zu wissen, wie es nun im Gesetz steht. Hier habe ich ja beide Seiten der Medaillen zu lesen bekommen, aber für A ist es wohl nicht ganz so einfach, wie er es nun handhaben soll. Daher ist wohl die Option der Ankündigung des Eingriffs die richtige, aber ohne den Zusatz einer Vorankündigung vom Fernbleiben der Arbeitsstelle. Denn es kann ja wirklich sein, dass A am nächsten Tag wieder fit genug ist, um zur Arbeit zu gehen.
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Diamante hat geschrieben:Einem Bekannten von mir wurden die Weißheitszähne gezogen. Alle 4 auf einmal. Er hat es an einem Freitag Abend machen lassen und dem Arbeitgeber nur gesagt, dass er zum Zahnarzt muss. Er wurde dann aber auch noch bis Mittwoch krank geschrieben, weil er wohl nachgeblutet hat. Mein Bekannter hat nicht erwähnt, dass er eventuell krank geschrieben wird und dafür wurde er vom Chef ziemlich angemacht. Denn er hat ja gewusst, dass es ein Eingriff ist, der gemacht wurde und damit man in der Firma auch ohne diesen Mitarbeiter planen kann, hätte er Bescheid geben sollen, dass er eventuell fehlt.
Ich hätte meinen Angestellter auch die Leviten gelesen wenn sie nur den Zahnarztbesuch angeben, aber nicht dass sie direkt alle 4 Weißheitszähne gezogen bekommen. Mit dieser Mitteilung hätte man planen können, dass der Mitarbeiter eventuell ausfällt.
*steph* hat geschrieben:Daher ist wohl die Option der Ankündigung des Eingriffs die richtige, aber ohne den Zusatz einer Vorankündigung vom Fernbleiben der Arbeitsstelle. Denn es kann ja wirklich sein, dass A am nächsten Tag wieder fit genug ist, um zur Arbeit zu gehen.
So und nicht anders ist der Angestellte auf der sicheren Seite!
Ich glaube mal, ich würde meinem Chef ankündigen, dass ein operativer Eingriff unabwendbar ist. Ich würde ihn auch davon in Kenntnis setzen, dass die unwahrscheinliche Möglichkeit von Komplikationen besteht, aus der dann eine Arbeitsunfähigkeit resultieren könnte. Allerdings würde ich nicht sagen, dass ich am darauffolgenden Tag vielleicht nicht erscheinen werde. Bei solchen Sachen muss man vorsichtig sein.
Ich denke mal, dass, wenn man durchblicken lässt, dass man gewillt ist, alles zu versuchen, um auf die Arbeit zu kommen, kein Chef einem einen Strick daraus drehen wird. Im Gegenteil kann der Chef dann von vornherein mit potenziellen Ausfällen rechnen und eventuell anliegende Arbeiten rechtzeitig darauf abstimmen.
Umso besser ist es, wenn man dann am Tag nach der Operation wieder auf Arbeit erscheint, da der Chef dann sieht, dass auf die betreffende Person Verlass ist. Und sowas sollte dann eigentlich gut für das Verhältnis zwischen Chef und Angestellten sein. Allerdings habe ich mich noch nie in einer solchen Situation befunden, so dass ich keine eigenen Erfhrungen auf diesem Gebiet habe.
Das hier sind zwei verschiedene paar Schuhe und sollten auch getrennt werden. Natürlich kann er sagen, dass er einen Eingriff hat und das dieser an Tag X, wo er frei hat, statt findet.
Was er aber nicht tun sollte ist anzukündigen, dass er danach vielleicht noch länger ausfallen wird. Für einige Arbeitgeber sieht das dann nämlich schon so aus, als wolle er sich einfach noch ein bischen erholen und nicht arbeiten gehen. Andere wiederum verstehen es, dass man nach so einem Eingriff noch nicht arbeitsfähig ist. Und ja, die Ankündigung kann ein Kündigungsgrund sein. Aus diesem Grund würde ich mich persönlich dafür entscheiden, nichts zu sagen und erst einmal abzuwarten, wie es einem nach dem Eingriff geht. Unter Umständen verkraftet man das ganz gut und macht auch umsonst die Pferde scheu.
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