Kleintierhaltung: wie viele Ratten erlaubt in Wohnung?
Wir haben vor einigen Monaten uns ein kleines Rattenrudel zugelegt: 4 süße und wunderschöne Ratten, die nun bei uns wohnen. Dagegen spricht von der Anzahl her ja eigentlich noch nichts. Allerdings würden wir uns gerne noch weitere Ratten dazuholen, weil wir derzeit die Möglichkeit haben ein männliches Rudel von ebenfalls 4 Ratten zu übernehmen.
Die Ratten haben sogar ein eigenes Zimer, da wir eine 3-Zimmer Wohnung haben. Das heisst von der Wohnunggröße ist es durchaus zumutbar. Aber wie sieht es regulär mit dem Vermieter aus. Wie viele Ratten darf man in der Regel haben ohne das es zu Problemen kommt und nicht mehr unter normaler nicht zu verbietender Kleintierhaltung läuft? Zwar würde unser Vermieter eh nie rausbekommen wie viele Ratten wir haben, oder dass wir überhaupt welche besitzen und ich glaube auch nicht das eh die sonderlich interessiert, da es ein Großkonzern ist. Aus dem Haus würde sie auch keiner aufregen, die hören und riechen ja nichts von den Ratten, sondern beschweren sich nur über den kleinen Hund unter uns, allerdings wäre es doch mal nett zu wissen wo die Grenze liegt.
Ich hatte auch mal in meiner allerersten Wohnung mit dem Gedanken an die Rattenhaltung gespielt. In dem Buch, das ich mir damals über Rattenpflege durchgelesen habe stand, dass man Ratten niemals ohne schriftliche Einverständnis des Vermieters halten soll. Den üblichen Paragraphen mit der Kleintierhaltung kann man wohl nicht 1:1 auf Ratten anwenden.
Ich bin kein Jurist. Allerdings solle es wohl Vermietern möglich sein, Mietern auch wegen einer einzigen Ratte den Mietvertrag zu kündigen, da Ratten auch aus Sicht mancher Gerichte ( laut diesem Buch) wie Ungeziefer bewertet werden. Deshalb kann der Vermieter wohl irgendwie damit argumentieren, dass die Ratten den Hausfrieden stören, weil sie Ekel bei anderen Mietern verursachen können und so letztlich den Wohnwert beeinträchtigen.
Ich weiß auch, dass Farbratten nichts mit Ungeziefer zu tun haben. Was aber hilft es, wenn man von heute auf morgen nach einer neuen Wohnung suchen muss? Subbotnik ist momentan leider offline. Ich würde mich an Deiner Stelle am ehesten an ihn wenden. Ich kann Dir nämlich auch nicht sagen, ob das noch der aktuellste Stand der Rechtsprechung ist. Ansonsten könntest Du Dich um eine Rechtsberatung kümmern.
Rattenhaltung sollte prinzipiell mit dem Vermieter abgesprochen werden, weil diese auch im Mieterschutzgesetz als Ekeltiere gelten, die kein Vermieter dulden muss. Je größer das Rudel ist, desto eher bekommt der Vermieter vor Gericht Recht, wenn es dann zu einem Rechtsstreit kommt.
Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, wo der Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat, weil 2 Ratten in der Wohnung gehalten wurden und er hat Recht bekommen. Ungeziefer, wie man die Ratten vor Gericht nennt, muss kein Vermieter dulden. Deshalb ist es ratsam, dass man kein Rattenrudel noch aufstockt, wenn der Vermieter nicht Bescheid weiß.
Auch wenn im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung erlaubt ist und eigentlich Kleintiere/Käfigtiere gehalten werden dürfen, so kann der Vermieter bei Ratten einen Aufstand machen. Auch wenn die Ratten nicht stinken oder sonst jemanden belästigen. Der Vermieter braucht nur mit dem Argument zu kommen, dass er sich davor ekelt und Ratten als Ungeziefer ansieht.
Da ich selber mal Ratten hatte und ich auch in der Zeit umgezogen bin, habe ich mich beim Mieterschutzbund genau danach erkundigt und mir wurde gesagt, dass ich die Rattenhaltung auch direkt bei der Wohnungsbesichtigung ansprechen sollte, damit es hinterher keine Schwierigkeiten gibt. Die meisten Vermieter hatten aber gegen Rattenhaltung nichts. Ich habe von mir Visitenkarten gedruckt, auf denen meine Ratten als Bild zu sehen waren. Die Vermieter fragten und fanden sie sogar süß. Viele wußten auch nicht, dass sie sich dagegen wehren können.
Sprich mit deinem Vermieter und lade ihn mal zum Kaffee ein. Zeige ihm deine Ratten und frage ihn, ob er was dagegen hat, wenn du noch mehr Ratten hälst. Er kann nicht mehr wie nein sagen. Aber so bist du auf der sicheren Seite.
Diamante hat geschrieben:Sprich mit deinem Vermieter und lade ihn mal zum Kaffee ein. Zeige ihm deine Ratten und frage ihn, ob er was dagegen hat, wenn du noch mehr Ratten hälst. Er kann nicht mehr wie nein sagen. Aber so bist du auf der sicheren Seite.
Das ist ein lieb gemeinter Rat und normalerweise auch gut geeignet, allerdings haben wir eine Wohnung von einem Großkonzern mit über 4500 Wohnungen gemietet. Wem der tatsächlich gehört und ob nur einer Person ist mir überhaupt nicht schlüssig und wenn würde diese Person wohl niemals zum Kaffee zu mir kommen. Entscheiden würden, dass dann wohl eher die Vermittler, allerdings ist das dann wahrscheinlich eine Sache je nachdem an wen man gerät und ob diese Aussage dann wirklich anwendbar oder eher nur subjektiv und ungültig ist.
Daher denke ich eigentlich auch, dass so ein Großkonzern ja allgemein wohl nicht bei Ratten so ein Problem machen wird, aber wenn ich Nachfrage, dann weiß ich es ja und wir müssten womöglich umziehen. Dich hier findet man so gut wie keine Wohnung, die nicht zu diesem Konzern gehört und ein Umzug ist sehr teuer. Haustierhaltung ist natürlich generellt erlaubt und es steht im Mietvertrag auch nichts gegen Ratten. Ich habe mich auch inzwischen erkundigt und da hieß es, dass man uns nicht gleich kündigen darf, nur wenn wir uns weigern die Ratten abzuschaffen.
Da wir es mit einem Konzern zu tun haben, weiß ich wie gesagt auch nicht wie genau ich es handhaben soll. Für uns waren Ratten nie Ekeltiere und ich bin dem Irrtum erlegen wie vielen, dass Ratten Kleintiere sind und nicht verboten werden dürfen. Na mal gucken, erstmal werde ich wohl glaube ich einfach nicht fragen. Aber danke für deine Antwort, bei der nächsten Wohnung werde ich das sicher vorher abklären.
Ich weiß auch nicht genau, wie viele Ratten man sich halten darf, aber ich weiß, dass der Vermieter das bestimmen darf, weil Ratten eben als Ungeziefer gelten. Es gibt ja nicht umsonst auch Rattenfänger.
Ich weiß aber noch, dass es mal einen Fall gab, in dem ein Vermieter geklagt hat, weil der Mieter zwei Ratten besaß. Obwohl es nur zwei Ratten waren, hat der Vermieter recht bekommen und durfte den Mieter aus der Wohnung werfen.
Ich denke daher, dass du dein Rudel nicht vergrößern solltest ohne vorher mit deinem Vermieter darüber gesprochen zu haben. Schließlich denke ich, dass du die Wohnung noch eine Weile behalten willst. Auch ein blick in den Mietvertrag ist lohnenswert.
Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Es gibt diverse Streitfälle zum Thema Ratten und Mietrecht, sowie einige Gerichtsurteile dazu. Diese fielen jedoch unterschiedlich aus. Letztendlich würde ich es aber darauf niemals ankommen lassen. Selbst wenn man dann irgendwann Recht bekommt, dürfte es für das Klima im Haus bzw. mit dem Vermieter nicht gerade förderlich sein. Ein kleines Rudel ist normalerweise kein Problem, natürlich immer davon ausgehend, dass andere von den Tieren nichts hören, sehen oder riechen.
Auch wenn die eine Ratte mehr generell kein Problem darstellen sollte, würde ich auf Nummer Sicher gehen und die Sache mit dem Vermieter abklären, bevor es irgendwelchen Ärger gibt. Es gibt durchaus Mitbewohner die Ratten als Ungeziefer melden könnten und nicht dass es dann irgendwelche Probleme gibt, abgesehen davon dass es bei soetwas schon zu Nachbarschaftsstreiten kam wenn es nicht mit dem Vermieter geklärt war.
Also sicher ist sicher, auch wenn ich denke dass der Vermieter dir bestimmt sein Einverständnis geben wird, da es immer mehr Leute gibt die Ratten als Haustiere halten und die heutigen Farbratten auch nicht zu vergleichen sind mit denen die als "Ungeziefer" bezeichnet werden.
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