Volkszählung 2011 - Strafen bei Verweigerung?

vom 09.05.2011, 06:22 Uhr

Gibt man dem statistischem Bundesamt keine Rückmeldung bezüglich des Fragebogens, dann wird man nochmals schriftlich daran erinnert. So weit ich gehört habe, gibt es dann noch zwei weitere Erinnerungen, anschließend eine Mahnung und zuletzt die Androhung eines Bußgeldes. Meistens beantworten die Befragten die Fragebögen aber spätestens nach der Bußgeldandrohung, falls das auch nicht der Fall ist wird das Bußgeld vollstreckt.

Ich fände es nicht schlimm an dieser Umfrage teilzunehmen, da die Daten vertraulich behandelt werden. Natürlich ist es nicht besonders angenehm seine persönlichen Daten einfach rauszugeben, aber in dem Fall hat man keine andere Wahl. Für einige ist es eventuelle auch wichtig, dass nichts zurückverfolgt werden kann. Sprich, die Daten gehen anschließend nicht zu anderen Ämtern oder Institutionen wie beispielsweise der Polizei, dem Finanz- oder dem Sozialamt.

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» Sissley » Beiträge: 1131 » Talkpoints: 5,54 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man bekommt dann eine Abmahnung und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Also würde ich lieber das Formular ausfüllen. Wenn man dann eine Geldstrafe gezahlt hat, muss man trotzdem das Formular ausfüllen. Sich vor der Zählung zu drücken, ist also mit keiner Methode möglich. Ich finde das ehrlich gesagt Schwachsinn, da es nur um Kleinigkeiten geht und man da nicht gleich eine Riesenkampagne wie den Zensus hätte starten müssen.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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