eBay : Bei Diebstahl Beendigung der Auktion erlaubt

vom 18.06.2011, 11:53 Uhr

Beim Auktionshaus eBay müssen Käufer und Verkäufer sich nun nach einem neuen Urteil richten. Sollte ein Artikel, der eingestellt worden ist, während der Auktionszeit gestohlen werden, so darf der Verkäufer die Auktion mit sofortiger Wirkung beenden. Das entschied das BGH. Nun ist das aber ziemlich doof für den Käufer, weil er sich ja vielleicht schon auf die Ware gefreut hat, aber wenn das Stück der Begierde weg ist, hilft es ja sowieso nicht.

Was haltet ihr von dem Urteil? Glaubt ihr, es ist vor Missbrauch sicher? Es könnte ja auch Leute geben, die versuchen, zu betrügen und dann einfach sagen, dass der Artikel gestohlen worden ist, nur um einen niedrigen Verkaufspreis seines Artikels zu verhindern. Glaubt ihr, so etwas könnte passieren oder wird eBay da nachhaken?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Bei solchen Methoden, die man benutzen kann, um sich vor einem zu niedrigem Preis zu drücken, wird es mit Sicherheit viele Leute geben, die das Ausnutzen werden. Jedoch verstehe ich auch das Urteil. Schließlich kann man bei einem Diebstahl, der wirklich passiert ist, absolut nichts machen und man ist hilflos.

ebay wird sich jedoch etwas einfallen lassen müssen, damit dieses Urteil nicht ausgeschlachtet wird. Ich kann mir jedoch im Moment nicht vorstellen, wie sie das umsetzen wollen. Da bin ich mal gespannt, mit welcher Methode sie das machen wollen. Auf ehrliche Benutzer werden sie wohl nicht zählen können.

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» JokerFace » Beiträge: 285 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das ist nun aber nichts neues. Beenden konnte man seine Auktionen in Ebay immer schon. Ob gestohlen, kaputt gegangen, explodiert oder einfach, weil er nicht mehr zum Verkauf steht oder aber das Angebot fehlerhaft war. Diese Funktion gibt es ja extra in Ebay und die ist nun nicht gerade neu.

Ich denke nicht, das es zum Missbrauch kommen wird, denn beim Abbrechen von Auktionen kann man gar nicht auswählen, dass der Artikel gestohlen wurde. Den genauen Grund muss man ja auch nicht angeben, sondern kann einfach irgendwas aus der Liste auswählen, Daher denke ich nicht, dass man da Missbrauch befürchten muss. Aber ich denke auch nicht, dass ebay da nachhaken wird, denn Ebay kann es ja herzlich egal sein, weswegen die Auktion jetzt genau beendet wird. Selbst wenn das nur vorgetäuscht wurde und der Artikel neu eingestellt wird wegen zu niedrigen geboten und im zweiten Versuch mehr Gewinn einbringt, hat ebay ja auch noch Vorteile dadurch, denn dann bekommen sie ja eine höhere Provision.

Als Käufer hat man da meiner Meinung nach nicht einfach nur Pech, wenn der Artikel geklaut wird (oder angeblich geklaut). Als Bieter kann man ja auch jederzeit überboten werden und würde den Artikel dann genauso wenig bekommen. Und ob der Verkäufer jetzt mit seinem Zweitaccount den Artikel für 700 € ersteigert, obwohl er nur 5 € wert ist oder ob er einfach die Gebote löscht und die Auktion beendet dürfte dem Bieter ja auch herzlich egal sein.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Man konnte eine Auktion schon immer vorzeitig beenden. Das ist also nichts neues. Mit ein paar Klicks konnte man das Angebot auch mit dem Grund, dass der Artikel nicht mehr vorhanden ist, einfach abbrechen. Irgendein Käufer kann sich da auch nicht großartig darüber aufregen denn wenn die Auktion während der Laufzeit abgebrochen wurde, gab es noch gar keinen Gewinner/Käufer. Selbst wenn man noch 5 Minuten vor Auktionsende der Höchstbietende gewesen ist, kann sich das noch in den letzten paar Sekunden ändern.

Diese Möglichkeit den Artikel einfach aus dem Angebot herauszunehmen wurde sicherlich schon einige Male "missbraucht". Wenn man das überhaupt so nennen kann denn geschadet hat man damit keinem, so lange es keinen Käufer gibt. Behauptet der Verkäufer nach dem Kauf, dass der Artikel plötzlich kaputt gegangen ist oder gestohlen wurde, sieht das natürlich anders aus. Das haben sicherlich auch schon einige behauptet, weil ihnen der Endpreis zu niedrig gewesen ist und die meisten da eh nicht gegen angehen würden.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich finde dieses Urteil gegenüber dem Käufer ungerecht, da dieser nicht nachvollziehen kann ob der Artikel wirklich gestohlen wurde, oder ob der Verkäufer sich mehr von der Ware erwartet hat. Ich finde das durch das Urteil noch mehr Dubiose Auktionen ihr ende finden werden und das zum Nachteil des Käufers.

» snoopydooh » Beiträge: 233 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ungerecht wäre es, wenn ich versuche eine Artikel zu liefern, den ich nicht liefern kann, weil er nicht mehr in meinem Besitz ist. Folglich hat entweder der Verkäufer einen erheblichen Schaden, weil er sich einen ähnlichen Artikel anschaffen müsste, um ihn zu liefern oder der Käufer, weil er das Geld bezahlt hat und eventuell nichts dafür bekommt.

Das Urteil ist also durchaus nachvollziehbar und gerecht. Allerdings in der Tat keine Neuerung bei ebay. Neu ist nur die Entscheidung des BGH zu Gunsten der Verkäufer, denen etwas gestohlen wurde. Und ja, ich denke durchaus, dass es weiterhin missbraucht werden könnte. Das machen manche mit hoher Wahrscheinlichkeit schon und sie werden damit nicht aufhören. Und den Beweis zu erbringen, dass etwas nicht da ist - das ist leider weniger schwer.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Ich sage auch dass das ein alter Hut ist. Eine Auktion konnte fast schon immer abgebrochen werden wenn der Gegenstand kaputt oder verloren gegangen ist. Ein paar Mouseklicks genügen dazu vollständig, eine langwierige schriftliche Erklärung gegenüber Ebay ist da überhaupt nicht erforderlich. Ich kenne nun nicht den genauen Inhalt der Klageschrift, aber wäre es nicht eher denkbar dass der Käufer auf Herausgabe geklagt hat weil der Verkäufer sich nicht rührt und er deshalb einen Betrug vermutet? Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass ein Gericht über so eine eindeutige Lage erst ein Urteil fällen muss.

Ich glaube auch nicht dass Ebay da große Möglichkeiten hat die unseriösen Verkäufer heraus zu filtern. So ein Diebstahl kann schon einmal passieren, wer will und kann das schon überprüfen. So blöd wird auch kein Verkäufer sein dass er den angeblich gestohlen Artikel wieder auf seinem Account einstellt und dann damit rechnen muss dass der geprellte Käufer das auch bemerkt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich schließe mich den Meinungen hier vollkommen an und kann auch nur sagen, dass dieses Urteil doch total nachvollziehbar und auch logisch ist. Was kann denn ein Verkäufer dafür, dass der Artikel gestohlen wurde? Wenn dies eben der Fall ist, dann kann der Verkäufer eben nichts dafür und dann sehe ich auch keinen Grund dafür, dass man ihn irgendwie auf seinem Angebot festnageln soll. Das wird zwar sicherlich nicht oft vorkommen, aber wenn es eben der Fall ist, dann hat man als potentieller Käufer eben Pech gehabt.

Auch denke ich, dass Auktionen bereits vor dem Urteil häufig beendet wurden und ich denke nicht, dass dies in vielen Fällen rechtens war. Ich habe zum Beispiel allein in der vergangen Woche zwei Emails bekommen, in denen mir Ebay mitgeteilt hat, dass die Auktion vom Verkäufer vorzeitig beendet wurde und somit meine Gebote gestrichen wurden. Das passiert dann eben einfach.

Aber ich würde auch nicht sagen, dass sich ein Käufer schon auf seine Ware hätte freuen können. Wir reden hier ja von einer Auktion, die während ihrer Laufzeit beendet wird. Und so lange eben die Auktion noch nicht abgelaufen ist, kann noch sehr viel passieren, sodass zu keinem Zeitpunkt sicher ist, dass man als Käufer auch wirklich den Zuschlag erhalten wird. Es ist ja nichts Neues, dass viele Käufer erst in den letzten Sekunden bieten und man als Käufer sich dann durchaus bis zur letzten Sekunde gefreut hat und dann doch mit leeren Händen da steht. Daher kann ich das Argument auch nicht nachvollziehen, wenn gesagt wird, dass man sich als Käufer ja bis zur Beendigung schon auf den Artikel gefreut hat.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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