Quittungen bei Gutscheinen
Ich habe mir neulich bei Karstadt ein schönes Halstuch und einige Leckerein aus der Süßigkeitenabteilung gekauft und dafür einen Geschenkgutschein eingesetzt. Der Gutschein hatte einen Wert von 20 EUR, insgesamt habe ich 25 EUR ausgegeben und auf meiner Quittung waren dann nur die restlichen 5 EUR angegeben. Da ich ja keinerlei Nachweis darüber hatte, dass ich einen Gutschein eingesetzt habe und der reale Gesamtpreis nirgends vermerkt war, hätte ich dann wohl im Zweifelsfall das Tuch, wenn etwas damit nicht in Ordnung gewesen wäre, nicht zurückgeben können.
Auch wenn ich z.B. tanke und einen Tankgutschein dafür einsetzte, hätte ich auf der Quittung nachher schon ganz gerne den kompletten Betrag stehen. Denn den Gutschein habe ich mir ja auch (z.B. hier) erarbeitet und nicht einfach so bekommen, da möchte ich auch die gesamten Tankgebühren abrechnen können. Ist das immer so, dass beim Einsatz von Gutscheinen nur der Restbetrag auf der Quittung auftaucht? Oder kann man darum bitten, dass alles ausgewiesen wird?
Ich bekomme immer Quittungen, wenn ich Gutscheine einsetze. Wenn ich mit Gutschein tanke, dann steht auf der Quittung, dass ich eben mit Gutschein bezahlt habe. Der genaue Preis steht auf der Quittung und dann wird der Gutschein abgezogen. Auch bei Douglas ist das so. Dort steht auf dem Kassenbon auch, dass man mit Gutschein bezahlt hat. Ich habe noch nie auf dem Bon nur das Restgeld stehen gehabt. Man muss ja schließlich eine Quittung über den Gesamtpreis bekommen.
Das sollte normal sein, dass der Gesamtbetrag, also was es gekostet hat auch ausgewiesen ist. Denn man kann ja eventuell umtauschen und wenn du mit Gutschein bezahlt hast, bekommst du auch einen Gutschein zurück. Ich kenne es nicht anders.
Ich habe bisher auch immer den kompletten Betrag auf einer Quittung gehabt, wenn ich mit einem Gutschein bezahlt habe. Meistens steht dann das, was ich gekauft habe mit Preis drauf, dann wird der Gutschein abgezogen und dadrunter steht dann eben der übrig gebliebene Betrag. Dass nur der Restbetrag drauf steht, wäre mir jetzt nicht bekannt.
Zur Sicherheit kann man ja in einem solchen Fall einfach darum bitten, dass es irgendwie aufgeschrieben wird, was du gekauft hat, für den Fall dass du uns umtauschen oder belegen musst.
Mir unbegreiflich, dass das tatsächlich möglich ist. Schließlich muss der Laden (aber auch die Tankstelle) nicht nur den Wert ausweisen (den Gesamtwert der verkauften Ware), sondern auch den Mehrwertsteueranteil. Wenn du jetzt tatsächlich bei Karstadt (oder wo auch immer) Waren im Wert von 25 Euro kaufst (also aus dem Laden herausnimmst), dann muss auch eine entsprechende Mehrwertsteuer berechnet und vor allem abgeführt werden. In dem Fall ist die Sache sogar kompliziert, weil das Tuch mit 19% zu Buche schlägt, die Süßwaren nur mit 7%. Ganz klar, dass die vollen Beträge auf der Quittung zu erscheinen haben.
Unter den bezahlten Beträgen kann dann verbucht werden, dass eben 20 Euro via Gutschein und der Rest eben als Barzahlung oder über die EC-Karte bezahlt wurde. Aber die Zahlung hat keinen Einfluss auf den auszuweisenden Einkaufspreis.
Ich glaube, dass du dich hier irrst und versehentlich die Beträge (welche ganz sicher ausgewiesen wurden, schließlich steht auf der Quittung neben den erwähnten Preisen und Steueranteilen auch das Produkt!) überlesen hast. Das ist nicht nur im Karstadt so, sondern auch an der Tankstelle oder in jedem anderen beliebigen Laden - ganz gleich ob du mit einem Gutschein zahlst, alles in Bar oder mit Karte.
Dieser Gutschein ist auf deinem Kassenbon vermerkt. Praktisch wenn du bei der Aral Tanken tust oder halt bei amazon was bestellst, bekommst du ja auch eine Rechnung und unter Zahlung steht dann das der Betrag mit einem Gutschein verrechnet wurde. Das ist eigentlich überall so und du bekommst ja auch überall eine Rechnung bzw. ein Bon ausgehändigt.
Zum Geburtstag bekomme ich auch ziemlich häufig Geschenk-Gutscheine von Freunden und Bekannten geschenkt, da diese sonst nicht wissen, was sie mir schenken könnten. Einen Karstadt-Gutschein hatte ich bis jetzt zwar noch nicht, aber wenn ich zum Beispiel einen Tank-Gutschein geschenkt bekomme, dann tanke ich in der Regel auch noch etwas über den Preis des Gutscheines, so, dass der Tank komplett voll ist.
Ich habe gerade noch mal eine Quittung heraus gesucht, da ich diese in der Regel für die Steuer aufhebe - Hier kann ich aber nicht das gleiche berichten, wie du. Ich habe hier sowohl Quittungen von Tankfüllungen, die ich komplett mit einem Gutschein bezahlt habe, als auch solche Quittungen, die ich sowohl mit Tank-Gutschein als auch Bargeld bezahlt habe. Auf beiden Quittungen tauchen aber die Beträge auf, die ich mit den Gutscheinen bezahlt habe.
Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle einfach noch mal mit dem Halstuch und der Quittung zur Filiale gehen, wenn du dein Halstuch denn auch wirklich umtauschen willst. Ob es jetzt noch etwas ändert weiß ich zwar nicht, aber fragen kostet bekanntlich nichts und in Zukunft wirst du unter Garantie darauf achten, was auf der Quittung steht, bevor du aus dem Laden gehst.
Ich habe gerade noch mal eine Quittung heraus gesucht, da ich diese in der Regel für die Steuer aufhebe - Hier kann ich aber nicht das gleiche berichten, wie du. Ich habe hier sowohl Quittungen von Tankfüllungen, die ich komplett mit einem Gutschein bezahlt habe, als auch solche Quittungen, die ich sowohl mit Tank-Gutschein als auch Bargeld bezahlt habe. Auf beiden Quittungen tauchen aber die Beträge auf, die ich mit den Gutscheinen bezahlt habe.
Ist bei Deinen Tankquittungen dann vermerkt, wie viel mittels Gutschein bezahlt wurde oder wird da nicht unterschieden in den Betrag bezahlt vs. den Betrag mit einem Gutschein abgegolten? Wenn Du Deine Quittungen für die Steuererklärung aufhebst, würde mich nämlich gerade interessieren, wie es sich da verhält, wenn man etwas via Gutschein bezahlt hat – also ob man den „Wert“ des Gutscheins trotzdem steuerlich geltend machen kann.
Das Tuch werde ich übrigens behalten, es gefällt mir und hat auch keine Mängel. Ich wollte nur aus Interesse nachfragen weil es mir merkwürdig vorkam.
Ich kenne es auch so, dass ein Gutschein lediglich als Zahlungsmittel auf einer Quittung, die man selbstverständlich bekommt, Erwähnung findet und auf der Quittung dementsprechend zu lesen ist, was genau ich zu welchem Preis gekauft, aber mit einem Gutschein bezahlt wurde. Weshalb das bei Dir im Fall des Karstadt-Kaufs nicht funktioniert hat, ist mir schleierhaft.
Dass restliches Gutscheinguthaben auf der Quittung ausgewiesen wird, ist ja schön und gut und so kenne ich es auch von IKEA beispielsweise. Allerdings habe ich auch hier immer eine ganz normale Quittung bekommen, auf der die einzelnen gekauften Artikel mit vollem Kaufpreis aufgelistet sind, darunter der Gesamtbetrag meines Kaufs und anschließend, dass ich mit Gutschein unter Angabe der jeweiligen Gutscheinkartennummer bezahlt habe und diese Karte nun ein Restguthaben von soundsoviel Euro ausweist.
Natürlich benötigst Du die Quittung als Dokument im Fall einer Rückgabe, aber nicht nur das, meine ich, denn ein Kaufbeleg ist doch auch immer noch ein Eigentumsnachweis. Ich kann mir insofern nur vorstellen, dass Du bei Karstadt eigentlich hättest zwei Quittungen bekommen sollen: einen Kaufbeleg nämlich, aus dem alles Relevante zu Deinem Kauf hervorgeht und Dir als Dokument mit den aus dem Kauf resultierenden Rechten dient und möglicherweise einen weiteren Kassenbon, auf dem das Restguthaben Deines Gutscheins hervorgeht. Vielleicht ist da dem jeweiligen Mitarbeiter einfach ein Fehler unterlaufen, ich hätte sicherlich mal nachgefragt, was da los war.
Auch ich kenne es nur so, dass der Gesamtbetrag zwar durchaus auf der Quittung erscheint, so dass bei einer Rückgabe, einem Umtausch oder bei einer Reklamation auch nachgewiesen werden kann, dass das Produkt am Erwerbstag auch den Betrag gekostet hat. Es wird zwar auf dem Kassenbon vermerkt, wie die Zahlung stattgefunden hat, aber eben immer mit dem Gesamtbetrag. So kenne ich es von amazon, von IKEA und auch von einem Kaufhaus.
Dass es nun bei Dir anders lief, finde ich merkwürdig. Hast Du noch den Gutschein, den Du beim Kauf des Halstuches eingesetzt hast oder das Preisschild, welches am Tuch war? Ich würde wohl dies bei der Karstadt-Filiale ansprechen oder mich über das Telefon einmal melden, wenn Du nun die Gesamtquittung brauchst.
Beim nächsten Mal kannst Du ja um den vollständig ausgewiesenen Rechungsbetrag bitten, solltest Du wieder mit einem Gutschein zahlen. Aber am besten kontrolliert man es gleich an der Kasse. Das ist wohl leichter gesagt als getan, weil ich so etwas auch gern mal vergesse und später habe ich dann das Nachsehen. Daher vorher darandenken.
Ich würde an deiner Stelle die Quittung sofort untersuchen, wenn ich etwas mit Gutschein bezahlt hätte. Wenn der gesamte Betrag nicht vermerkt ist, würde ich die Verkäuferin um eine Extraquittung bitten, da du natürlich auch bei Gutscheinbenutzung für alles Garantie hast.
Bisher habe ich einige Saturngutscheine eingelöst. Da war jedes Mal der gesamte Betrag auf dem Kassenzettel vermerkt. Außerdem wurden die Gutscheine aufgeführt. Damit hatte man einen konkreten Nachweis für eventuelle Garantieleistungen.
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