Zahlung der Vollkasko erzwingen?
Letzte Woche hatte A einen Autounfall, weil er einer auf die Straße laufenden Katze ausgewichen ist. Dabei ist A leider auf die Gegenfahrbahn gekommen und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Zum Glück ist nur Sachschaden entstanden, aber derzeit sieht es so aus, als wenn A den Schaden an seinem Fahrzeug, trotz Teil- und Vollkasko übrigens, selbst zahlen muss.
Die Versicherung ist der Meinung, A hätte grob fahrlässig gehandelt, weil er versucht habe auszuweichen. A hätte nach deren Auffassung die Katze einfach überfahren sollen. Tolle Menschen sind das, wirklich (Ironie)! Meine Frage ist, ob A die Zahlung der Versicherung per Gericht erzwingen sollte, oder ist die Sachlage vielleicht auch so, dass die Versicherung die Zahlung sogar mit Recht verweigert? Was meint ihr dazu?
Hier dürfte A tatsächlich - trotz der Vollkaskoversicherung - auf dem Schaden sitzen bleiben, nachdem der Versicherung alle Details zum Unfallhergang bekannt sind. Wenn nämlich evtl. sogar schon im Polizeibericht aufgenommen wurde, dass A hier einer "Katze" ausgewichen ist, dann wird die Versicherung zu Recht auf die sehr wahrscheinlich in der Police enthaltene Klausel verweisen, dass Unfälle in Folge von Ausweichmanövern bei Kleintieren (egal ob Frosch, Vogel, Hase, Hund oder Katze) nicht (!) gedeckt sind. Daher kann A die Versicherung mit legalen Mitteln gar nicht zur "Zahlung" zwingen. Das würde sowieso nur gehen, wenn die Umstände entsprechend den Versicherungsbedingungen sind und die Versicherung eben zahlen muss ("zwingen" geht dann idR. über einen Rechtsstreit).
pastisse hat geschrieben:A hätte nach deren Auffassung die Katze einfach überfahren sollen. Tolle Menschen sind das, wirklich (Ironie)!
Diese Forderung ist aber tatsächlich berechtigt und sinnvoll! Natürlich darf in so einem Fall einem Kleintier nicht ausgewichen werden. Denn wenn A hier auf seiner Spur bleibt, ist im schlimmsten Fall das Tier tot. So aber riskiert A bei einem Frontalzusammenstoß das Leben anderer Menschen - zusätzlich zu seinem eigenen Leben und natürlich das der eigenen Beifahrer. Zu dem Risiko das Menschenleben hier zu Gunsten einer Katze in Kauf genommen werden, kommt das Risiko schwerster bleibender Verletzungen bei Menschen (ebenfalls nur um das Leben einer Katze zu retten). Aber selbst wenn all das nicht eintritt und man Glück hat, gibt es einen recht hohen wirtschaftlichen Schaden (schließlich muss auch der Unfallgegner bezahlt werden). Auch hier muss einfach abgewogen werden, wie weit die Tierliebe gehen soll. So aber hat A in jedem Fall unklug reagiert und ohne Not das Leben von mindestens zwei Menschen riskiert. Es wäre töricht, wenn Versicherungsunternehmen diese Handlung "belohnen" würden. Evtl. kommt bei einem nächsten Mal eine ganze Familie ums leben, nur um eine Katze zu retten?
Auch hier muss einfach abgewogen werden, wie weit die Tierliebe gehen soll. So aber hat A in jedem Fall unklug reagiert und ohne Not das Leben von mindestens zwei Menschen riskiert.
Auch wenn man das rein theoretisch im Hinterkopf behält, weicht man denn in so einer Situation nicht automatisch aus? Ist es nicht ein Reflex, das Hindernis (Katze) umfahren zu wollen und die schnelle Reaktion führt dazu, dass man eben nicht nach hinten oder zur Seite schaut. Kann man denn da überhaupt anders handeln, wenn man von Reflexen gesteuert wird? Vielleicht sollte die Versicherung das auch mal bedenken!
Zitronengras hat geschrieben:Kann man denn da überhaupt anders handeln, wenn man von Reflexen gesteuert wird?
Ich kann nur hoffen, dass kein Autofahrer oder keine Autofahrerin letztlich von Trieben oder Reflexen "gesteuert" wird. Denn dann wären sie in der Tat eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs. Aber natürlich ist das Ausweichen in so einem Fall (eher vielleicht auch das Erschrecken) nicht unwahrscheinlich. Aber es ändert nichts daran, dass es einem Fehlverhalten gleich kommt und die Versicherungen wissen sehr wohl, dass es auch Autofahrerinnen und Autofahrer gibt, die in so einer Situation besonnen genug reagieren und bei Kleintieren in der Spur bleiben. Es kann ja kaum sein, dass die Versicherung dem Verkehrsteilnehmer das Risiko des grob fahrlässigen Handelns abnimmt und damit letztlich die anderen Versicherungsnehmer auch zur Kasse bittet.
Zitronengras hat geschrieben:Vielleicht sollte die Versicherung das auch mal bedenken!
Ich bin mir absolut sicher, dass die Konzerne das getan haben und im Interesse der anderen Versicherungskunden aber auch (sehr) im Interesse der Eigner und Aktionäre dahingehend Wert legen, mit den Verträgen die Leistungswahrscheinlichkeit der Versicherung auf die absoluten Notfälle zu reduzieren. Wenn es nun keine Katze gewesen wäre, sondern ein Hirsch oder ein Wildschwein - also ein Hindernis, welchem man ausweichen muss wenn nicht eine eigene Verletzung riskiert werden soll - dann würde das Unternehmen den Schaden ja auch übernehmen.
Ich kann nur hoffen, dass kein Autofahrer oder keine Autofahrerin letztlich von Trieben oder Reflexen "gesteuert" wird. Denn dann wären sie in der Tat eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Ich behaupte ja auch nicht, dass jeder beim fahren das Gehirn ausschaltet. Aber die geistige Verarbeitung braucht ein paar Millisekunden; es dauert, eine Situation zu analysieren und „vernünftig“ zu reagieren. Wenn aber plötzlich vor einem ein Hindernis auftaucht, dann reagiert man doch ohne nachzudenken. Vielleicht reagiert man schon, bevor die mentale Verarbeitung einem sagt, ob dort ein Tier oder ein Reifen auf der Fahrbahn liegt. Und in dieser kurzen Zeit, die man zum Handeln hat, tut man das, was reflexartig den meisten vorgegeben ist, nämlich ausweichen.
Ich bin mir absolut sicher, dass die Konzerne das getan haben und im Interesse der anderen Versicherungskunden aber auch (sehr) im Interesse der Eigner und Aktionäre dahingehend Wert legen, mit den Verträgen die Leistungswahrscheinlichkeit der Versicherung auf die absoluten Notfälle zu reduzieren.
Dafür zahlt man dann also immer brav seine Versicherungsbeiträge, damit im Falle eines Falles jedes Schlupfloch seitens der Versicherung gesucht wird, um den Schaden doch nicht begleichen zu müssen. Klar sollte auch immer die Abwägung eine Rolle spielen, ob der Fahrer selbst Schuld trägt. Aber gerade in dem geschilderten Fall finde ich es grausam zu fordern, dass man das Tier doch bitte überfahren soll. Solche Regelungen müssten wirklich abgeschafft werden.
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