Nach dem Abitur arbeitslos melden?

vom 01.06.2011, 13:12 Uhr

Ich bekomme am 23.06 mein Abiturzeugnis und bin somit fertig mit der Schule. Ich mache bis zum Beginn meines Studiums ein Praktikum, da ich für Sozialpädagogik ein mehrwöchiges Praktikum im sozialen Bereich brauche. Mein Studium beginnt soweit ich weiß Anfang Oktober. Also mache ich ab Juli - Oktober drei Monate nichts außer mein unbezahltes Praktikum.

Mir wurde nun erzählt, ich müsse mich sofort nach dem Abitur arbeitslos melden für die drei Monate, da ich sonst später Probleme wegen meiner Rente bekomme. Ich würde ja dann drei Monate weder arbeiten noch arbeitslos gemeldet sein - somit würden mir 3 Monate in meinem Lebenslauf fehlen. So wurde es mir zumindets erklärt.

Zudem kommt das Problem, dass ich nicht weiß, wie es mit dem Kindergeld aussieht, wenn ich als arbeitslos gemeldet bin. Offiziell bekomme ich bzw. meine Eltern ja bis Ende November noch Kindergeld und wenn ich dann bis dahin studiere, dann bekomme ich ja noch etwas länger Kindergeld. Wenn ich mich aber jetzt arbeitslos melde, habe ich ja sicherlich kein Recht mehr auf Kindergeld - oder irre ich mich?

Ich hoffe, jemand von euch kann mir da weiter helfen. Ich habe nämlich keine Lust beim Arbeitsamt anzurufen, da die meist für mehr Verwirrung sorgen.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man sollte sich schon arbeitslos melden, schon alleine aus dem Grund, das du ja krankenversichert werden müsstest oder zahlst du deine Krankenkasse aus eigener Tasche oder bist in einer Familienversicherung? Ich weiß jetzt nicht wie alt du derzeitig bis, aber wenn du noch unter 18 Jahre bist, würdest du das Kindergeld in den 3 Monaten weiterhin bekommen, wenn du drüber bist, dann nicht mehr. Soweit wie ich das weiß bekommst aber mit Beginn des Studiums bist du 27 bist, das Kindergeld weiter.

Beim Arbeitsamt könnte dir passieren wenn sie dich ärgern wollen, das du einen bezahlten Arbeitsplatz annehmen musst. Ob sie dich dazu zwingen liegt bei denen. Mein Mann war auch kurze Zeit arbeitslos und machte nebenbei den Busführerschein, den sollte er tatsächlich abbrechen um arbeiten zu gehen, obwohl er gute Chancen hatte mit dem Führerschein danach eine Festeinstellung zu bekommen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


alkalie1 hat geschrieben:Man sollte sich schon arbeitslos melden, schon alleine aus dem Grund, das du ja krankenversichert werden müsstest oder zahlst du deine Krankenkasse aus eigener Tasche oder bist in einer Familienversicherung?

Ich bin über meine Mutter versichert, zahle sie also nicht selber.

alkalie1 hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht wie alt du derzeitig bis, aber wenn du noch unter 18 Jahre bist, würdest du das Kindergeld in den 3 Monaten weiterhin bekommen, wenn du drüber bist, dann nicht mehr. Soweit wie ich das weiß bekommst aber mit Beginn des Studiums bist du 27 bist, das Kindergeld weiter.

Ich werde bald 19 Jahre alt und weiß durch meinen Bruder, der auch studiert hat, dass man bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bekommt. Mein Sozialpädagogik Studium ist aber eh nach 3-4 Jahren fertig, somit bekomme ich sowieso nur bis ich ca. 24 Jahre alt bin Kindergeld.

alkalie1 hat geschrieben:Beim Arbeitsamt könnte dir passieren wenn sie dich ärgern wollen, das du einen bezahlten Arbeitsplatz annehmen musst. Ob sie dich dazu zwingen liegt bei denen. Mein Mann war auch kurze Zeit arbeitslos und machte nebenbei den Busführerschein, den sollte er tatsächlich abbrechen um arbeiten zu gehen, obwohl er gute Chancen hatte mit dem Führerschein danach eine Festeinstellung zu bekommen.

Kann ich mich arbeitslos melden ohne Arbeitslosengeld zu bekommen? Wenn ja, dann könnten sie mich ja nicht zum Arbeiten zwingen, da ich ja eh nicht auf Kosten des Staats lebe. Zudem könnte ich mein Studium nicht beginnen, wenn ich mein Praktikum abbrechen müsste um zu arbeiten. Das wäre somit ziemlich asozial vom Arbeitsamt, da ich ja somit länger arbeitslos bleiben würde und dann aufjedenfall Geld vom Staat bräuchte, da meine Eltern mich nicht mehrere Monate durchfüttern können ohne Kindergeld oder ähnlichem.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist Schwachsinn. Wenn du dich arbeitslos melden WÜRDEST, würdest du dich gleichzeitig verpflichten, jede Woche X Bewerbungen zu verschicken und dann auch eine Arbeit anzunehemen und könntest auch in "Maßnahmen" gesteckt werden. Dass es Probleme mit den Rentenkassen gibt, das soll sich mittlerweile erledigt haben, bei mir ging dieses Gerücht auch rum und beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass es eben definitiv nicht so ist. Du kannst dich beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" melden, dann soll man den Problemen mit der Rentenkasse eventuell aus dem Weg gehen können, aber wenn du ein Studium planst, dann wird das Arbeitsamt dich niemals als "arbeitslos" registrieren.

@Alkalie: In dem Alter, in dem man sein Abi macht, ist man normalerweise noch in der Familienversicherung. Und die Übergangszeit zwischen Abi und Studium muss man sich definitiv nicht anders versichern.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es besteht in der Tat eine Verpflichtung, sich beim Arbeitsamt zu melden, wenn man absehen kann, dass die eigene Ausbildung oder das Arbeitsverhältnis endet. Man muss sich allerdings nicht arbeitslos melden, sondern arbeitsuchend. Geregelt ist das in § 38 Sozialgesetzbuch III und der entsprechende Gesetzestext ist auf den Seiten der Arbeitsagentur auch verlinkt.

In diesem Text wird allerdings nur auf Auszubildende und Berufstätige eingegangen, nicht auf Studenten oder Schüler. Da Du weder als Student noch als Schüler ein Gehalt erhältst, zahlst Du meines Wissens auch nichts in die Rentenkasse ein und hast insofern auch noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente in Folge einer Berufstätigkeit und damit verbundener Rentenversicherungspflicht. Insoweit müsste die Aussage, dass Du Dich aufgrund Deiner Rentenansprüche arbeitslos melden musst, quasi doppelt falsch sein.

Die einzige Leistung, die Du während der drei Monate in Anspruch nehmen dürften müsstest, wäre meiner Meinung nach Arbeitslosengeld 2, also Hartz IV, aber in diesem Punkt bin ich mir ebenso unsicher wie in Deiner Frage nach dem Kindergeld.

Es könnte sein, dass Du bei entsprechendem Einkommen Deiner Eltern nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast, da dieses meines Wissens abhängig davon ist, wie hoch das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist, sprich: Deine Eltern müssen für Dich aufkommen und Dich finanziell mittragen, wenn sie dazu in der Lage sind.

Nähere Informationen hierzu bekommst Du übrigens auf der Webseite der Arbeitsagentur.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Für die Rentenversicherung ist es wichtig, keine Lücken in der „Lebensgeschichte“ zu haben, d.h. entweder man geht zur Schule, ist arbeitslos gemeldet, studiert oder arbeitet. Es sollte also immer der Nachweis vorhanden sein, was man zu einem bestimmten Zeitpunkt getan hat, meldet man sich zwischen Abitur und Ausbildung oder Studium nicht arbeitslos, dann entsteht da eine Lücke. Ob das nun zu großartigen Konsequenzen führt, weiß ich nicht, aber es tut ja nicht weh, sich da kurz arbeitslos zu melden.

Die die Behörden ist das ein ganz normaler Vorgang, die erwarten nicht von Dir, dass Du Dich in dieser kurzen Zwischenzeit um einen Job bemühst, sondern wissen, dass die Meldung nur aus formalen, rentenbezogenen Gründen stattfindet.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Du hast ja vor, ein Praktikum zu absolvieren. Normalerweise gibt einem der Arbeitgeber, bei dem man das Praktikum absolviert hat auch eine Art Praktikumsbescheinigung über die Dauer des Praktikums. Ich habe keine Ahnung, ob dieses Praktikum für Dir einfach nur eine nette Form der Zeitüberbrückung ist oder ob das die Studienordnung sogar als Teil der Ausbildung vorschreibt. Falls das Praktikum verpflichtender Teil deines Studiums ist, kannst Du Dich mit deinen Fragen auch an die Studienberatung deiner Uni wenden. Die können Dir dort dann auch erklären, wie du dich am besten registrieren kannst.

Aus der Familienversicherung fällst Du erst, wenn Du in der Ausbildung oder im Studium mehr als einen gewissen Betrag verdienst. Das würde ich bei Sozialpädagogik aber nicht befürchten, da Praktika im sozialen Bereich in der Regel nur mit einem feuchten Händedruck belohnt werden. Deine Praktikumsstelle stellt Dir auch eine Bescheinigung für die Krankenversicherung aus, dass Du nicht im Praktikum bezahlt wirst. Ansonsten sieh Dir noch mal die anderen bereits verlinkten Infos an.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Wenn zwischen Ende der Schule und Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums weniger als vier Monate liegen, dann muss man sich nicht arbeitslos melden. Das Kindergeld läuft dann automatisch und problemlos völlig legal weiter, auch sonst sind keine Probleme zu erwarten.

Liegen allerdings zwischen Schulabschluss und Aufnahme einer Ausbildung beziehungsweise dem Beginn eines Studiums mehr als vier Monate Zeit, dann sollte man sich schon allein wegen des Anspruchs auf Kindergeldes arbeitssuchend oder in dem Fall besser ausbildungssuchend melden. Mit einer solchen Meldung verliert man nämlich nicht automatisch den Anspruch auf Kindergeld.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


pepsi-light hat geschrieben:Das ist Schwachsinn. Wenn du dich arbeitslos melden WÜRDEST, würdest du dich gleichzeitig verpflichten, jede Woche X Bewerbungen zu verschicken und dann auch eine Arbeit anzunehemen und könntest auch in "Maßnahmen" gesteckt werden.


Stimmt auch nur bedingt. Zum einen ist ja absehbar, dass nur wenige Monate später eine Beschäftigung bzw. ein Studium aufgenommen wird und man damit garantiert wieder aus der Arbeitslosenstatistik herausfällt. Das dämpft schon mal stark das Bemühen des Arbeitsvermittlers eine Stelle zu vermitteln, da es nur kurzfristig ist und er eh weiß, dass er einen vermitteln wird und wenn es nur darüber läuft, dass man sein Studium dann irgendwann anfängt.

Zudem stellt sich ja auch die Frage, ob man überhaupt Anspruch auf Leistung hat. In Frage kommt ja eh nur das ALGII und selbst da kann es sein, dass nichts gezahlt wird, wenn solange noch im Haushalt der Eltern gelebt wird und diese genug Geld haben um für den Unterhalt aufzukommen. Und wenn man dann eh keine Leistung bekommt, dann kann einem auch egal sein, was die Arge sagt, da ja selbst bei absolutem Unwillen nichts gekürzt werden kann und somit jegliche Sanktionsmöglichkeit wegfällt.

Ich habe mich damals auch für den gleichen Zeitraum arbeitssuchend gemeldet, weil es damals immer hieß man müsse später für die Rentenkasse alles nachweisen können. Naja hab ich dann auch so gemacht und dem Arbeitsvermittler aber gleich gesagt, dass ich eh anfangen will zu studieren und meinen Studienplatz schon habe und da hat er dann auch gleich gesagt, dass wenn ich in der Zeit nicht arbeiten will er mich auch zu nichts zwingen wird. Ich war dann zwar arbeitssuchend gemeldet, musste aber nichts machen, also keine Bewerbungen schreiben oder Kurse absolvieren.

Das Kindergeld gab es in der Zeit dann auch problemlos weiter. Entgegen dem aber in einem Beitrag weiter oben genannten Zeitraum, bekommst du Kindergeld bis maximal zum Ende des 25. Lebensjahres und nicht mehr bis 27.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich musste mich ebenfalls nach meinem Abitur bzw. nach meinem Ersatzdienst, der direkt nach dem Abitur statt fand, arbeitslos melden. Mir wurde damals auch was gesagt von wegen Rente und Versicherung, ich war dafür extra beim Arbeitsamt, wo man mir diese Informationen gegeben hat. Ich entschuldige mich dafür, dass diese Begründung etwas schwammig ist, aber das ist schon ein paar Jährchen her, deswegen kenne ich nicht mehr alle Einzelheiten.

Da ich zwischen dem Ersatzdienst und dem Beginn meines Studiums einen Job auf 400 Euro Basis angefangen habe, galt die Arbeitslosigkeit dann bis zu diesem Zeitpunkt. Im Endeffekt waren das dann nicht mehr als ein bis zwei Monate. Nichtsdestotrotz musste es sein. Auswirkungen auf das Kindergeld hat das nicht, meine Eltern haben das für mich bekommen bis ich 25 war zuzüglich der Zeit meines Ersatzdienstes. Ich musste eine neue Mitgliedschaft bei meiner Krankenkasse beantragen, da ich nicht mehr über meinen Arbeitgeber, bei dem ich den Ersatzdienst abgeleistet habe, versichert war, das wirst du aber vor bzw. nach deinem Praktikum auch machen müssen, das ist ganz normal und muss ich heute immer noch, wenn ich ein Praktikum mache. Das ist aber meist mit einem fünfminütigen Anruf geregelt.

Insofern ist das alles legitim und hat keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Kindergeld.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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