40€ Klausel zählt Einzelgegenstandswert oder Gesamtwarenwert

vom 04.06.2011, 13:11 Uhr

Hallo ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften: Gilt die 40€ Klausel für den Wert der Einzelgegenstände oder für den Gesamtwarenwert? Als Beispiel: A kauft 5 Gegenstände für 100€. Nun will er 2 Gegenstände zurückschicken, wobei beide jeweils einen Wert von 20€ haben. Wer muss nun die Versandkosten tragen?

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Frage wer die Kosten tragen muss lässt sich bereits an Hand des Gesetzestextes leicht beantworten.

Der gemäß § 357 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte Wert bezieht sich auf die einzelne zurückzusendende Sache. Der Käufer in dem von dir vorstellten Beispiel muss die Rücksendekosten in jedem Fall tragen. Beachtlich ist hierbei wie gesagt ausschließlich der Wert der einzelnen Sache. Verwechslungsgefahr birgt hier die frühere Fassung des Gesetzestextes, der von der "Bestellung", statt der "Sache" sprach.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »


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