Merkantile Wertminderung plus Restwert?
Folgender fiktiver Fall: Bei einem Unfall wurde das Fahrzeug von A durch den Unfallverursacher B stark beschädigt. A lässt ein Gutachten erstellen, das u.a. die merkantile Wertminderung, den Wiederbschaffungswert und den Restwert ermittelt wurde. Die Reparaturkosten lägen deutlich über dem Wiederbeschaffungswert.
An der Schuld Bs gibt es keinen Zweifel. Was muss die Versicherung von B nun zahlen: den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes? Welche Rolle spielt dabei die Wertminderung oder ist diese schon beim Restwert einberechnet?
Kommt auf den Versicherungsvertrag an. Eine pauschale Aussage kann man da m.E. nicht treffen. Grundsätzlich steht die Möglichkeit offen, einen Zivilprozess zu bestreiten, in dem die zu zahlende Summe festgelegt wird. Wieviel davon die Versicherung und wieviel der "Schuldige" trägt kommt dann m.E. wieder auf den Versicherungsvertrag zwischen Verursacher / Schuldner und Versicherer an.
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