Ständige Diebstähle im Haus- Mietminderung?

vom 01.05.2011, 14:30 Uhr

Person A wohnt in einem Mehrfamilienhaus genauer gesagt in einem Neubau und es ereignen sich dort zahlreiche Diebstähle. Zusätzliche Kosten entstehen der Person A, obwohl die Versicherung die Hauptlast der entstandenen Schäden deckt. Aber die anderen entstandenen Kosten trägt die Person A selbst.

Kann sie durch diese Sachlage ihre monatliche Miete mindern? Ist für Diebstähle oder auch Einbrüche der Vermieter wirklich verantwortlich? Was sollte die Person A in diesem speziellen Fall unternehmen? Ständig anfallende Kosten zu haben kann ja schließlich auch kein Dauerzustand sein.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Vermieter für Diebstähle zur Verantwortung ziehen kann indem man die Miete mindert. Es wäre aber bedeutend leichter Deine Frage zu beantworten wenn man wüsste, was gestohlen wird und wo.

Verschwindet Wäsche aus einem gemeinsamen Waschkeller? Dafür kann der Vermieter beispielsweise nichts. Generell kann man davon ausgehen, dass das Risiko in den meisten Fällen beim Mieter selbst liegt. Ist der Kellerraum nicht gut gesichert oder werden Gegenstände einfach ohne Sicherung abgestellt, ist der Mieter selbst verantwortlich wenn die Sachen wegkommen.

Eine Verantwortung des Vermieters sähe ich nur dann, wenn beispielsweise die Haustür nicht gesichert wäre und Einbrecher dadurch leichtes Spiel haben. Oder wenn der Vermieter dafür verantwortlich ist Türen und Kellerfenster geschlossen zu halten (steht dann aber im Mietvertrag) und dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Wenn immer wieder gestohlen wird, würde ich mir aber vielleicht überlegen ob ich nicht umziehe um mich dem ständigen Verlust von Gegenständen zu entziehen. Denn der Vermieter wird sich sicher nicht so leicht von einer Mietminderung überzeugen lassen – sofern es überhaupt einen Grund dafür gibt.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es sind im Prinzip alle möglichen Gegenstände von den Diebstählen betroffen. Und es sind natürlich auch mehrere Personen von den Diebstählen als sogenannte Geschädigte betroffen. Ärgerlich ein der Gesamtsituation ist eben die Tatsache, dass einfach kein Täter ermittelt wird.

Was kann man hier wirklich machen? Kann hier der Vermieter (in diesem Fall eine Wohnungsgesellschaft) überhaupt effektive Maßnahmen ergreifen? Selbst eine Mietminderung wäre ja keine wirkliche Lösung finde ich.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also ich denke nicht, dass man wegen so etwas die Miete mindern kann. Der Vermieter ist für die Diebstähle nicht verantwortlich und dafür kann man ihn auch nicht verantwortlich machen, deshalb wird es sicherlich nicht möglich sein, hier die Miete zu mindern.

Die Frage die sich mir hier stellt ist, welche Sachen denn gestohlen werden? Sind es Dinge, die in öffentlichen Räumen stehen? Kann man hier eine bessere Sicherheit gewährleisten, oder geht das nicht? Denn für die Sicherheit im Haus ist die Verwaltung oder der Eigentümer, je nachdem um welche Art von Anlage es sich handelt, schon verantwortlich. Wenn es hier an etwas mangelt, kann man das zumindest anzeigen und ggf. deshalb dann die Miete mindern. Aber das ist sicherlich so speziell, dass man sich vorher bei dem Bund der Mieter mal einen Rat einholen sollte.

Wenn es sich um Sachen handelt, die man selbst besser sichern muss, dann hat man keine Chance auf Mietminderung. Also ist es etwas, dass man in seinem Keller besser unterbringen sollte, als es in einem öffentlichen Raum zu lassen, dann bekommt man dafür sicherlich keine Mietminderung durch, wenn es gestohlen wird.

Ich denke aber trotzdem, egal wie es ist, dass es schwierig wird, hier eine Mietminderung zu erzielen. Jeder Geschädigte sollte eher mal schauen, was er oder sie dafür tun kann, damit weniger gestohlen wird. Also die Sachen besser wegschließen, besser absichern oder einfach nicht mehr hinstellen, damit sie nicht mehr gestohlen werden. Wenn der Vermieter etwas dazu tun kann, weil es hier an etwas mangelt, dann ist das auch noch eine Idee Wert, aber eine Mietminderung wird man schwer erzielen können.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also da stellt sich mir die Frage, was der Vermieter dafür kann, wenn mehrfach in seine Mietobjekte eingebrochen und geklaut wird? Meiner Meinung nach, ist es nicht sein Problem, denn ich denke, das die Mieter selber darauf achten sollten, das die Wohnung einbruchssicher ist, bzw. das man bestimmte wertvolle Dinge, vielleicht extra verschließt.

Für die Sicherheit, in der jeweiligen Mietwohnung ist der Mieter selber zuständig und er kann sich da ja auch mit einer Hausratversicherung absichern, also hat er keinen Grund, wegen mehrfach aufgetretener Diebstähle in dem Mietshaus, die Miete zu mindern. Es ist ja nicht die Aufgabe von dem Vermieter oder von der Hausverwaltung, auf die ganzen Wohnung so intensiv zu achten, das die Diebstähle nicht möglich sind. Diebstahl ist nunmal eine Straftat und da kann höchstens der Täter für zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man ihn erwischt, aber niemals kann der Vermieter dafür herhalten, indem man die Miete kürzt.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich frage mich auch gerade, was der Vermieter dafür kann, wenn seine Mieter von irgendwelchen Leuten bestohlen werden oder sich sogar untereinander bestehlen? Wie kommen die Sachen denn abhanden? Handelt es sich um Sachen, die einfach im Hausflur abgestellt werden und dann von jemandem mitgenommen werden oder werden auch Sachen gestohlen, die nicht durch die Unvorsichtigkeit von A und den anderen Mietern entwendet werden? Im Grunde genommen gebe ich "Opfern" (auch solchen von Diebstählen) nur ungern die Schuld, aber leider ist es so, dass es eben Diebe und andere Kriminelle gibt und man daher auch selbst etwas zum Schutz vor Diebstählen beitragen muss, wenn man nicht häufiger zum Opfer werden will. Wenn zum Beispiel jemand sein Fahrrad, einen Kinderwagen oder sogar Schuhe einfach in den Flur stellt, muss er unter Umständen damit rechnen, dass davon etwas wegkommt. Gerade in großen, anonymen Häusern, zu denen sich auch Unbekannte ganz leicht Zugang verschaffen können, muss man damit rechnen, dass etwas gestohlen wird. Für Fälle dieser Art kann der Vermieter nun wirklich nichts.

Ob der Vermieter sein Haus überhaupt nach bestimmten Mindeststandards vor Dieben und Einbrechern schützen muss, weiß ich leider nicht. Falls er es nicht muss, wäre es zumindest sinnvoll, wenn er anweisen würde, dass die Haustür von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist. Es gibt ja Häuser, in denen sogar die Türen den ganzen Tag offen stehen. Wenn die Kellerräume nicht gemauert sind, sondern nur aus diesen Holzverschlägen bestehen, die man gerade in älteren Häusern oft hat, kann der Vermieter die Mieter darauf hinweisen, dass die Kellertüren immer abgeschlossen werden müssen, um Unbefugten überhaupt den Zugang zu diesen Räumlichkeiten zu erschweren.

Letztendlich kann man als Bewohner eines solchen Objektes aber selbst auch schon einiges tun. Bevor A sich an den Vermieter wendet, sollte A schauen, ob er oder sie sich nicht leichtsinnig verhalten hat. A sollte nichts im Hausflur abstellen. Den Keller sollte A nur für Dinge nutzen, die keinen echten Wert haben. Wenn man schon von außen sieht, dass im Keller ein Fahrrad für ein paar tausend Euro steht, ist das leichtsinnig. Wegen einem alten Farbeimer oder einer leeren Kiste Wasser wird wohl keiner auf die Idee kommen, den Keller aufzubrechen. Solche Dinge kann man einfach im Keller unterbringen, während die wertvolleren Dinge in die Wohnung gehören oder in eine abgeschlossene Einzelgarage. Gegen Einbrüche kann man Schlösser mit einer höheren Sicherheitsstufe verwenden und, mit Zustimmung des Vermieters, auch Schlösser an den Fenstern anbringen. Die Fenster sollten auch nicht auf Kippe stehen, wenn man das Haus verlässt, sondern dann verschlossen werden. Das sind alles kleine Dinge, die hilfreich sein können und die mit dem Vermieter nichts zu tun haben.

Eine Mietminderung würde ich überhaupt nicht ansprechen. Die Wohnung hat doch nicht automatisch einen Mangel, weil etwas gestohlen wird. Gerade wenn sich die Mieter leichtsinnig verhalten, ist kein Fehler des Vermieters erkennbar. Ich würde allerdings auch nicht in einer Wohnung wohnen wollen, wenn ich kein Grundvertrauen in die Gegend, in die Nachbarschaft und in die eigene Wohnung hätte. Falls in der Gegend, in der A wohnt, ohnehin viel passiert, würde ich an Stelle von A wohl mittelfristig nach einer anderen Wohnung Ausschau halten. Noch eine Frage zum Schluss: gab es immer schon viele Diebstähle in dem Haus, oder ist das ein neues Phänomen, das vielleicht "nur" eine Phase darstellt? Auch so etwas gibt es leider. Die Diebe ziehen dann irgendwann weiter und "grasen" die nächste Wohnsiedlung ab.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich frage mich, was das für eine Siedlung ist, in der das Haus steht. Es sind bei dir sehr viele Fragen bezüglich der Diebstähle offen. Sind die Sachen im offenen Hausflur oder im Keller ? Ist aus der geschlossenen Wohnung etwas gestohlen worden? Wenn die Versicherung den Schaden ersetzt oder schon ersetzt hat, wurden auch die Schlösser fachmännisch überprüft. Hat die Wohnungstür von A einen Einbruchsschaden? Oder kann es sein, dass man mit einem Nachschlüssel oder Dietrich versucht hat einzudringen? Möglicherweise hat ein Vormieter im Hause sich Schlüssel besorgt.

Ist die Polizei informiert worden? Hat sie A Tipps gegeben? Für die Wohnungstür würde ich A raten, entweder das Schloß auszutauschen oder ein Steckschloß reinzustecken. Ist der Balkon von A durchgehend, dass jemand von dort in ein Fenster einsteigen kann? Wie viele Familien wohnen in dem Haus? Sind die Nachbarn einwandfrei? Oder hat der Vermieter irgendwelche zwielichten Gestalten dort wohnen?

Mit einer Mietminderung wird A nicht durchkommen. Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Es sei denn, die Haustür ist defekt und schließt nicht richtig. Da fällt mir noch etwas ein. Ich weiß nicht, was A beruflich macht. Wenn man arbeiten geht, zieht man seine Jacke oder Mantel aus und hängt die Sachen weg. Ist vielleicht in der Firma, wo A arbeitet jemand, der sich an seinem Schlüsselbund zu schaffen gemacht hat? Oder hat A gar die Schlüssel mal verlegt oder verloren gehabt? Mich würde mal interessieren, wie sich das aufklärt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Also ich denke da gibt es leider keine Rechtliche Grundlage um dort eine Mietminderung zu erzielen. Was ich anstelle von Person A tun würde ist eine Mieter Versammlung einzuberufen und auf dieser das Thema der Einbrüche mal etwas genauer zu besprechen. Es ist eigentlich Aufgabe des Vermieters einen gewissen Rahmen an Sicherheit zu gewährleisten. Sprich Eingangstüre, Haustüre, Fenster usw. Wenn die Leute natürlich z.B. ihre Fenster offen lassen oder gar die Türen dann kann da auch kein Vermieter mehr helfen. Aber im Rahmen der Eingangstür im Mehrfamilien Haus Bereich sollte alleine schon ein vorhandenes Sicherheitsschloss für den entsprechenden Schutz sorgen. Nur kalkuliert man da immer nicht mit den Faktoren Kindern und Personen die es nicht so damit haben Türen zu schließen. Daher sind in den meisten Häusern auch Türen die automatisch zu gehen.

Man kann mit den Mietern zum einen vom Vermieter verlangen das er den Sicherheitsstandart der Wohnungen und der Hausanlage im Allgemeinen etwas erhöht, zum anderen sollte man eventuell auch eine kleine Hausinterne Sicherheits- Vereinbarung schließen, sprich eine Art Nachbarschafts-Wache. Des Weiteren kann man natürlich auch selber eine ganze Menge im Bereich Sicherheit und Wohnen machen. Das fängt bei einem besseren Türschloss an und hört bei Akustischen Warngeräten die mit Fenstern und Türen verbunden sind auf. Es gibt eine ganze Palette an Unternehmen die man auch buchen kann um sich das Haus mal anzuschauen und dort für Sicherheit zu sorgen. Wenn der Vermieter der Person A etwas Menschenverstand besitzt und sich dazu auch eventuell noch ein wenig um seine Mieter kümmert wird er sich auf einen solchen Firmen Besuch sicherlich mal einlassen, denn was bringt es dem Vermieter wenn bald keiner mehr da wohnen will aufgrund der ganzen Einbrüche!

» Yalcinator » Beiträge: 450 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es kommt wohl auf den konkreten Fall an, ob denn bei regelmäßigen Diebstählen eine Mietminderung angemessen wäre. Denn Mietminderungen sind auch in anderen eher ungewöhnlich anmutenden Situationen richterlich bestätigt worden. Daher würde ich erst mal davon ausgehen, dass ein solcher Fall gar nicht mal so aussichtslos ist, wenn denn die Randbedingungen stimmen. Denn ganz sicher kann man vom Vermieter auch verlangen, dass die Mietsache in gewissem Maße gegen Einbruch und damit Diebstahl geschützt ist.

Allerdings sind die Angaben hier so wage, dass man A nur raten kann entweder beim Mieterschutzbund oder einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt Hilfe zu suchen. Denn diese Stellen wissen am ehesten, auf welche Sicherungen A durchaus Anspruch erheben kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Danke für eure wirklich guten Ratschläge, denn in der Zwischenzeit gab es eine vernünftige Aussprache mit der Wohnungsgesellschaft zu dem Thema. Eine Mietminderung hat es für die betroffenen Mieter für einen Monat gegeben, aber es wurden auch bessere Sicherheitsmaßnahmen sprich Schlösser etc. durchgeführt.

Ein anderer wesentlicher Aspekt ist natürlich auch die Leichtsinnigkeit einiger Mieter. Man sollte und darf es den Dieben nicht noch sehr leicht machen. Auch das Thema wurde bei der Aussprache direkt und konkret erörtert. Hier sind eben ganz einfach alle Mieter gefragt und gefordert.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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