Fälligkeit des Bafög Leistungsnachweises
Immer wieder findet man in den Internetquellen das der Bafög Leistungsnachweis Ende des vierten Semesters fällig wird. Das ist mir also durchaus bekannt, jetzt sagt jedoch jeder Student etwas Anderes. Unter Ende des vierten Semesters verstehe ich, dass ich diesen Antrag zum 30. September abgeben muss, da ich ja erstmal alle Prüfungen und Nachweise erhalten muss. Doch meinte vorhin eine Freundin zu mir man würde mir das Bafög schon ab Juli streichen, wenn bis dahin noch kein Leistungsnachweise vorhanden wäre.
Dies kommt mir nun doch sehr seltsam vor. Ich hatte es bisher so verstanden, dass wenn ich den Nachweis wirklich erst zum 30. September abgebe, ich erstmal im Oktober vorläufig kein Geld bekomme bis ich den Nachweis eingereicht habe. Das würde ja mit viertem Semester auch eher hinkommen. Tatsächlich ist es bei mir auch so, dass mir einige schon erworbene Credits erst eingetragen werden sobald ich eine Prüfung Ende September abgelegt habe. Wie sieht es nun wirklich aus? Muss ich mir Gedanken machen ab Juli vorläufig kein Geld mehr zu bekommen, oder doch erst ab Oktober?
Solange dein Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte mangels Vollständigkeit der Unterlagen bekommst du ja erstmal kein Bafög. Zu diesen benötigen Unterlagen gehört auch der Leistungsnachweis, den du nach dem 4ten Semester einreichen musst.
Wenn du nun also deinen neuen Antrag stellst und den Leistungsnachweis noch nicht mit schicken kannst, bekommst du vom lieben Bafög Post mit dem Hinweis, dass dieser noch fehlt und dein Antrag eben so lange nicht bearbeitet werden kann. Du bekommst also erstmal vorläufig kein Geld. Und natürlich kannst du den Nachweis erst einreichen, wenn alle deine Noten eingetragen wurden.
Bist du jetzt im vierten Semester? Und bis wann wurde dir aktuell Bafög bewilligt? Wenn dir das Bafög bis sagen wir mal September bewilligt wurde, werden sie dir dieses nicht streichen, nur weil die den Leistungsnachweis nicht im Juli einreichst. Geht ja auch gar nicht, da du ja wie gesagt erstmal alle Leistungen erbringen musst.
Nana_2011 hat geschrieben:Wenn dir das Bafög bis sagen wir mal September bewilligt wurde, werden sie dir dieses nicht streichen, nur weil die den Leistungsnachweis nicht im Juli einreichst. Geht ja auch gar nicht, da du ja wie gesagt erstmal alle Leistungen erbringen musst.
Naja sicher wird man da kein Bafög streichen, schließlich werden die ersten 4 Semester ja ohne Leistungsnachweis bewilligt. Der Leistungsnachweis muss erst beim Antrag für das 5.Semester mit abgegeben werden um nachzuweisen, dass man weiterhin in der Regelstudienzeit ist. Es gibt ja auch Studiengänge, da wird der Leistungsnachweis erst mit einer Prüfung mit im September erworben, kann also gar nicht im aktuellen Bewilligungszeitraum abgegeben werden.
Also einfach wie gehabt den Antrag für das kommende Studienjahr abgeben, das am besten so früh wie möglich und den Leistungsnachweis reichst du nach, sobald du ihn bekommst. Auch wenn etwas fehlt, wird meistens doch schon angefangen den Antrag zu bearbeiten und wenn der Leistungsnachweis kommt muss die Auszahlung quasi nur noch angewiesen werden. Gibst du erst ales ab, wenn du den Leistungsnachweis hast, dann wird der Antrag auch erst spät bearbeitet und gerade im Herbst kommen ja immer viele Studienanfänger dazu. Das Geld kriegst du zwar nachgezahlt, aber dann kann es schon mal sein, dass es 2 oder 3 Monate kein Geld gibt.
Im Juli wirst du aber auf jeden Fall weiter Geld bekommen. Solange dein Bafög bewilligt ist, solange bekommst du auch Bafög gezahlt.
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