Kassenzuzahlung von 8,00 Euro bei Lohnsteuererklärung

vom 25.05.2011, 16:00 Uhr

Ich befinde mich immer noch im Krieg mit meiner Lohnsteuererklärung, und muss diesesmal Rechnungen und Belege nachweisen. Was dieses Jahr irgendwie das erste mal für mich ist, da ich sonst dies nicht musste und immer in den untersten Beträgen blieb.

Meine Frage ist es nun ob ich eigentlich die 8,00 Euro Zusatzgebühr die ich im Monat an die Krankenkassen überweisen muss, auch bei der Lohnsteuererklärung abrechnen kann. Was kann ich eigentlich noch abrechnen ?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ja, diese Zusatzgebühr kannst Du mit als steuerliche Belastung angeben. Was Du sonst noch angeben kannst, weiss ich nicht, weil ich Deine bisherigen Belege nicht einsehen kann. Aber letztendlich ist es ja einiges, zum Beispiel auch die Raten für das Haus oder Grundstück, Arbeiten von Firmen im und am Haus und solche Sachen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


*steph* hat geschrieben:zum Beispiel auch die Raten für das Haus oder Grundstück

Wieso sollte man die Raten für den Erwerb eines Hauses oder eines Grundstücks (egal ob zur Eigennutzung oder nicht) steuerlich absetzen können? Das wäre ja so, als würde man die Einzahlungen auf sein Sparbuch beim Finanzamt als besondere Belastung angeben und entsprechend absetzen können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ja, den Zusatzbetrag kannst du beim Finanzamt als steuerliche Belastung mit einreichen. Meine Krankenkasse hat mir sogar unaufgefordert eine Bescheinigung für das letzte Jahr zugeschickt. Ruf mal bei deiner an, dann bekommst du auch eine Bescheinigung.Das ist einfacher, als wenn du die ganzen Auszüge mitnehmen musst

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wieso sollte man die Raten für den Erwerb eines Hauses oder eines Grundstücks (egal ob zur Eigennutzung oder nicht) steuerlich absetzen können? Das wäre ja so, als würde man die Einzahlungen auf sein Sparbuch beim Finanzamt als besondere Belastung angeben und entsprechend absetzen können.


Nun ging ich davon aus, dass man Zinsen, die bei der Finanzierung von Wohneigentum anfallen können, steuerlich absetzen kann. Nachdem ich aber gestern gegoogelt habe, scheint dies nun nicht der Fall zu sein.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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