KfZ-Schaden - Polizei notiert Kennzeichen falsch

vom 26.05.2011, 22:34 Uhr

Eine Person (A genannt) hatte vor zwei Monaten seinen ersten Autounfall. Ein Motorradfahrer (B) hat A im Überholverbot zu überholen und ist mit seinem Lenkrad an A's Fahrzeug gekommen. B ist nicht gestürzt, der Schaden beläuft sich jedoch eine relativ hohe Summe .

Nun haben beide die Polizei gerufen, da beide sehr unerfahren in solchen Sachen waren, in der Hoffnung, die Polizei würde alles korrekt aufnehmen. Da B meint, er wäre nicht vollständig Schuld und die Polizei ja bekanntlich keine Schuldfragen klärt, geht A zu seinem Anwalt, der dann die vermeintliche gegnerische Versicherung angeschrieben hat. Nach ein paar Wochen kam raus, das die Polizei jedoch das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat (Name und Adresse sollten aber natürlich stimmen) und A`s Anwalt somit die falsche Versicherung angeschrieben hat. Jetzt sagte A's Anwalt, er verlange beim Polizeipräsidium Akteneinsicht, jedoch auch sie haben leider nicht das richtige.

Was würdet ihr da unternehmen? A bleibt aktuell auf seinem Schaden sitzen, während sich B nach so langer Zeit nicht einmal bei seiner Versicherung gemeldet hat. Gibt es Möglichkeiten eine gegnerische Versicherung auch ohne Kennzeichen zu ermitteln? Dauert so etwas sehr lange?

Wenn man das Geld nicht selbst hat muss man zwangsläufig eine Ewigkeit warten, bis man reparieren kann und niemand ersetzt es einem. Die Polizei hat Mist gebaut, kommt aber dafür nicht auf, man muss damit Leben. Ist so etwas gerecht?

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» n8hawk4u » Beiträge: 208 » Talkpoints: 28,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



n8hawk4u hat geschrieben:B ist nicht gestürzt, der Schaden beläuft sich jedoch eine relativ hohe Summe.

Das mit einem Verkehrsunfall ist sicher immer eine unangenehme Sache. Nicht zuletzt auch dann, wenn man gar keine Schuld trägt und eben dennoch den Schaden zunächst tragen muss. Daher ist es immer ein wenig nervig bis alles abschließend geregelt ist.

n8hawk4u hat geschrieben:Nun haben wir die Polizei gerufen,

Wird bei klarer Schuldfrage und einem einsichtigen Unfallgegner nicht notwendig gewesen sein. Hier reicht ein Austausch der persönlichen Daten und vom "Schuldigen" zusätzlich die Versicherungsdaten. Eigentlich ist es sogar manchmal so, dass die Polizei ein Kommen bei Bagatellunfällen nicht vorsieht.

n8hawk4u hat geschrieben:da beide sehr unerfahren in solchen Sachen waren, in der Hoffnung, die Polizei würde alles korrekt aufnehmen.

Regeln wird die Polizei sicher nichts. Aber man sollte davon ausgehen, dass diese alles korrekt aufnimmt. Dazu gehören natürlich die genauen Daten der Beteiligten, so dass diese in der zugehörigen Akte zu finden sind. Im schlimmsten Fall verhängt die Polizei noch ein Verwarngeld gegen den vermeintlich schuldigen. Das aber muss dann für später - wenn die Schuldfrage doch vor Gericht geklärt werden muss - keine Rolle spielen.

n8hawk4u hat geschrieben:Da B meint, er wäre nicht vollständig Schuld und die Polizei ja bekanntlich keine Schuldfragen klärt, geht A zu seinem Anwalt

Wenn wirklich ein Überholverbot bestand, dann verstehe ich nicht, woher B der Idee unterliegen konnte, nicht Schuldhaft gehandelt zu haben! Wie ja schon geschrieben ist es natürlich auch richtig, dass die Polizei die letztlich Schuldfrage nicht klärt. Aber es ist zu erwarten, dass hier dem Überholenden (B) auf jeden Fall ein Strafgeld verpasst wird. Gegen dies kann dann in einem Verfahren Widerspruch eingelegt werden. Aber in so einer Situation wäre ich verwundert, wenn die Beamten dies nicht so registrieren würden. Wenn bereits am Unfallort die fehlende Einsicht des Unfallgegners erkennbar ist, dann ist der Gang zum Anwalt übrigens eine sehr gute Idee! Und wenn die Schuld dann zu 100% beim Unfallgegner liegt (was die Versicherungen klären - oder im schlimmsten Fall vor Gericht festgestellt wird), dann trägt dessen Versicherung auch alle anfallenden Anwaltskosten. Aber darüber wird A schon vom Anwalt aufgeklärt worden sein.

n8hawk4u hat geschrieben:der dann die vermeintliche gegnerische Versicherung angeschrieben hat. Nach ein paar Wochen kam raus, das die Polizei jedoch das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat (Name und Adresse sollten aber natürlich stimmen) und A`s Anwalt somit die falsche Versicherung angeschrieben hat.

Das mit dem falschen Kennzeichen klingt dann aber wirklich lustig (auch wenn es für A in der konkreten Situation nicht lustig ist). Aber letztlich sollte so ein Irrtum schneller aufzudecken sein. Schließlich hat man nicht nur das Kennzeichen sondern auch Halter, Fahrzeugtyp und Fahrzeugfarbe. Hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass z.B. ein "Zahlendreher" beim Kennzeichen auffällt. Und dazu bedarf es nicht ein paar Wochen.

n8hawk4u hat geschrieben:Jetzt sagte A's Anwalt, er verlange beim Polizeipräsidium Akteneinsicht, jedoch auch sie haben leider nicht das richtige.

Das mag ja alles ärgerlich sein, ist aber das tägliche Geschäft des Anwalts. Was ich aber nicht verstehe, ist die Tatsache, dass eine Meldung bzgl. des falschen Kennzeichens nicht augenblicklich zu Ermittlungen geführt hat, um das korrekte Kennzeichen zu ermitteln. Denn das ist natürlich die Aufgabe der Polizei. Besonders natürlich, wenn diese das Übermitteln des falschen Kennzeichens zu verantworten haben. Hier sollte der Anwalt entsprechend Druck machen (wenn nötig!).

n8hawk4u hat geschrieben:Was würdet ihr da unternehmen? A bleibt aktuell auf seinem Schaden sitzen, während sich B nach so langer Zeit nicht einmal bei seiner Versicherung gemeldet hat.

Wenn A schon einen Anwalt beauftragt hat, sollte es schon so sein, dass A rein gar nichts mehr dazu beitragen muss! A's Interessen vertritt der Anwalt und der muss bei Verzögerungen entsprechende Mittel kennen, um die Situation entsprechen aufzulösen. Das mit den Kosten stimmt natürlich. Im Moment könnte A höchstens in Vorleistung gehen. Die gegnerische Versicherung wird sich jedenfalls hüten, etwas zu bezahlen. Erst recht nicht, wenn deren Kunde noch nicht mal was gemeldet hat - wobei das schon eine Pflichtverletzung ist. Denn, unabhängig davon ob B dann Schuldig ist oder nicht, müssen (möglichen) Schäden zeitnah der Versicherung gemeldet werden.

n8hawk4u hat geschrieben:Gibt es Möglichkeiten eine gegnerische Versicherung auch ohne Kennzeichen zu ermitteln? Dauert so etwas sehr lange?

Das würde nichts bringen. Den wieso sollte diese dann den Schaden regulieren, wenn der Versicherungsnehmer (hier B) die Schuldfrage als ungeklärt angibt? In so einem Fall muss es schlicht vor Gericht geklärt werden. Wenn A eine Vollkasko Versicherung hat, könnte man versuchen, dass A's Versicherung sich mit B's Versicherung streitet - was u.U. zu einer Klärung beitragen könnte. Ansonsten bleicht der Schaden (dessen Regulierung) aber offen, bis eindeutig ein Schuldiger gefunden wurde.

n8hawk4u hat geschrieben:Wenn man das Geld nicht selbst hat muss man zwangsläufig eine Ewigkeit warten,

Das ist tatsächlich so. Wobei eben der Anwalt ein wenig Druck aufbauen könnte, um die Regulierung zu beschleunigen. Er (bzw. A) ist der Einzige, der an einer schnellen Lösung interessiert sein könnte.

n8hawk4u hat geschrieben:Die Polizei hat Mist gebaut, kommt aber dafür nicht auf, man muss damit Leben.

Naja, die Panne mit dem falschen Kennzeichen lässt sich doch hoffentlich rasch klären. Problematisch kann es eben sein, wenn B hier auf stur stellt und seiner Versicherung die Regulierung untersagt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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