Was muss in ein Impressum? Muss ich sowas wirklich haben?

vom 07.01.2008, 17:04 Uhr

Also ich bin "Besitzer" (wohl er Betreiber) einer kleineren Homepage, die über mich meine Freunde und ähnliches handelt. Und es heißt ja immer wieder man muss als Webseitenbetreiber ein Impressum auf seiner Homepage haben. Allerdings hört man auch immer wieder, dass man keines Falls seine persönlichen Daten irgendwie frei verfügbar machen soll.

Jetzt kommt natürlich die Frage auf: Wie soll das beides mit einander einhergehen? Und welche Daten müssen denn zwingend in ein Impressum rein? Ich will ja auch nicht, dass der nächst beste Pädophile gleich morgen vor meiner Tür steht.

Ich steh da langsam echt auf dem Schlauch und hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann.

MFG Murgi

» Murgi » Beiträge: 278 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man soll zwar nicht mit seinen persönlichen Daten schludern, aber in Deutschland herrscht Impressumspflicht für Printmedien und Onlineangebote (da diese wie Printmedien behandelt werden). Diese besteht auch nicht deshalb, damit man sich an deinen Daten vergreifen kann, was missbräuchlicherweise natürlich getan wird ist klar, sondern damit andere sich an jemanden wenden können, falls es Probleme bei einer "Veröffentlichung" jedweder Art gibt - was de facto heißt, um jemanden direkt anzuzeigen oder anzusprechen falls dort ein Verstoß vorliegt. Das ganze heißt passenderweise bei Internetseiten Anbieterkennung, was den Sinn schon ungefähr aussagt.

Falls Du kein Impressum hast, könntest Du abgemahnt werden, wobei dass eher bei Firmen der Fall ist, wo man als Verbraucher ein erhöhtes Interesse daran hat, eine ladungsfähige Adresse zu haben falls es mal Probleme gibt.

Das ganze ist im u. a. IuKDG (Informations- und Kommunikationsdienste Gesetz) geregelt.

Im Impressum muss in der Regel nur dein Name und eine Adresse angegeben werden um die Telefonnummer wird gerade noch gestritten, ob diese angegeben werden muss. Jedoch hängt das von der Art der Webseite ab, denn bei kommerziellen muss mehr rein, nämlich:
- vollständige Firmenbezeichnung
- Adresse bestehend aus Postanschrift
- Telefon / Faxnummer wie gesagt noch in Diskussion
- eMail Adresse
- Registernummer, Registerart und Registerort
- bei juristischen Personen zusätzlich eine natürliche Person
- falls nötige behördliche Zulassung erforderlich: Name und Anschrift der Genehmigungsbehörde
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- falls Werbung für Dritte: Auftraggeber sowie dessen gesetzlicher Vertreter
- Name des Webangebots
- Copyrighthinweis, wenn Urheberrechte bestehen
- ...

Aber da gibt es eine Ausnahme - denn § 55 Rundfunkstaatsvertrag sagt aus, dass keine Impressumspflicht besteht wenn das Webangebot nur persönlichen bzw. familiären Zwecken dient. Nur sagt § 5 Telemediengesetz dass auch private Websites unter die Impressumspflicht fallen können auch wenn diese nicht kommerziell genutzt werden, das Schlagwort ist hier "geschäftsmäßig". Dort heißt das ganze auch nicht Impressum sondern Informationspflichten.

Also das ganze ist sehr sehr wackelig und schwammig und man kann auch schnell als privater Anbieter unter die Informationspflicht fallen - oder auch nicht. Ich würde sagen, hängt vom Bundesland, Richter und gegnerischem Anwalt im Falle des Falles ab.

Die einzige Möglichkeit, wirklich sicherzustellen, dass das Angebot persönlichen oder familiären Zwecken dient ist, wenn der Zugriff nur mit einem Account und passwortgeschützt erfolgen kann, welchen z. B. nur Freunde oder Familienangehörige haben oder nur sehr persönliche Inhalte wiedergegeben werden mit denen sich ein Interesse Dritter an den Daten des Betreibers nicht begründen lässt oder wenn die Inhalte privater bzw. persönlicher Natur sind und man in Metatags oder in der robots.txt der Indizierung und Erfassung in Suchmaschinen widerspricht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo,
wenn du dir nicht sicher bist, deine ganze Anschrift ins Impressum zu schreiben, dann mach es einfach so, dass du im Impressum nur deinen Namen und deine eMail angibst, über der man dich dann auch erreichen kann. Eigentlich müsste das schon ausreichen, da du ja deine Website nicht kommerziell nutzt. Solange du keine groben Verstöße gegen geschützte Marken/Namen etc. machst, wird dich da wohl keiner so schnell anzeigen, mal abgesehen davon, dass wohl kaum allzu viele die Seite benutzen werden, wenn es für Freunde etc. ist.
Was du noch zusätzlich machen kannst/musst ist einen Disclaimer zu machen, wo dann der ganze Kram drinsteht mit den Rechten von Marken, deiner Differenzierung von Seiten, die du verlinkt hast und noch bisschen mehr. Falls du genau wissen willst was da standardmäßig drin steht, kann ich es dir ja mal schicken per PN, falls du sowas nicht schon eingebaut hast.

Ich hab selbst auch mal eine Gamer-Website gehabt, die auch relativ oft besucht wurde und wodurch ich auch gute Kontakte bekommen habe und da hat keiner jemals eine Mahnung eingereicht oder derartiges, weil ich nicht meine vollständige Adresse genannt habe.
(ist meine Meinung, keine Rechtsberatung :) )

grüße

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» s0fTwArE » Beiträge: 499 » Talkpoints: -2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Name alleine reicht nicht aus, die vollständige Adresse ist erforderlich

Also mindestens muss im Falle einer geschäftsfähigen Seite

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

Muster@Muster.bla

dastehen.

Die kommerzielle Nutzung ist hier völlig nebensächlich, denn das Impressum darf nur bei einer ausschließlich privaten Nutzung entfallen wenn keine Rechte und Interessen Dritter berührt werden - und wie gesagt, es geht nicht um kommerziell oder nicht, sondern um geschäftsfähig. Heißt: Je nachdem ob der Richter nun meint sie ist es oder nicht, ist eine Abmahnung berechtigt oder nicht da das ganze mal wieder sehr schwammig geraten ist. Also was der eine noch als geschäftsfähig einstuft sieht bei dem anderen schon ganz anders aus.

Einen Disclaimer kann man sich auch sparen, denn dieser ist vor Gericht in der Regel nichts wert - er wird zwar als Bemühen anerkannt aber nicht als wirksamer Schutz falls dann doch mal etwas "passiert", denn der Betreiber haftet immer, egal ob man sich im Disclaimer von diesem oder jenem distanziert oder nicht. Hat man es veröffentlicht, auch wenn ein anderer es war, wird angenommen, man ist damit einverstanden - kurz gesagt, ist etwas komplizierter.

Eine Mahnung wird auch nicht geschrieben, sondern eine Abmahnung - kleiner aber wichtiger Unterschied.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Übrigens sobald auch auf einer privaten Homepage nur ein Werbebanner zu finden ist, wird Sie zu 100% als geschäftsfähig und damit Impressumpflichtig eingestuft.

» emperator » Beiträge: 99 » Talkpoints: 0,35 »


Ich weiß nicht genau, wie es mit einer wohlgemerkt rein privaten Homepage ist, die noch sich im Aufbau befindet. Ich denke man geht hier von schon fertigen Seiten aus. Bei kostenlosen Homepage ist das so in den AGBs geregelt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, wie es mit einer wohlgemerkt rein privaten Homepage ist, die noch sich im Aufbau befindet. Ich denke man geht hier von schon fertigen Seiten aus. Bei kostenlosen Homepage ist das so in den AGBs geregelt.


So lange die Seite nicht von einem Passwort geschützt ist und somit jedem zugängig gemacht wurde, dann muß ein Impressum auf die Seite, denn sie ist nunmal nicht mehr rein privat.

Die Seite sollte auch im halbfertigen Zustand ein Impressum haben, lediglich wenn gar kein Inhalt auf der Seite ist muß kein Impressum auf der Seite stehen.

Das ganze hat Subbotnik glaube ich aber schon gut erklärt.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Danke für den Beistand :wink:.

Und es ist wie schon erwähnt völlig egal ob die Seite im Aufbau ist oder nicht - denn wie soll man das unterscheiden bzw. um den logischen Umkehrschluss zu vollziehen: Dann könnte ja jeder sagen: Die Seite ist noch im Aufbau daher fehlt das Impressum. Egal wie, es ist keine Rechtfertigung und kein Ausschlusskriterium.

Und sowas ist auch nicht in den AGBs geregelt, warum dass denn? Das AGB und das Impressum sind zwei völlig verschiedene Sachen. Dazu kommt der Fakt dass das Impressum auf der Seite leicht zu finden und klar ersichtlich sein muss - dies ist nicht der Fall, wenn man es in den AGBs versteckt

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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