Wer zahlt privat-ärztliche Behandlung?

vom 21.05.2011, 16:41 Uhr

Frau A. und ihr Mann sind geschieden. Für die gemeinsamen Kinder gibt es ein gemeinsames Sorgerecht, die Kinder leben aber bei der Mutter. Der Vater sieht seine Kinder aber regelmäßig. Er bezieht Leistungen nach Hartz 4 und kann deshalb keinen Unterhalt bezahlen. Die Kosten lasten komplett auf der Mutter.

Eines der Kinder leidet unter kindlicher Migräne. Die Mutter ist mit dem Kind regelmäßig bei einem Kinderarzt und einem Orthopäden in Behandlung. Sie vertraut den Ärzten und ist mit denen auch vollkommen zufrieden. Sie tut so weit es geht alles für ihre Kindern.

Nun möchte der Vater mit seinem Sohn, wenn dieser bei ihm ist, zu einem Osteopathen gehen. Die Behandlung geht aber nur privat- ärztlich und muss selbst bezahlt werden. Die Mutter geht arbeiten, verdient aber nicht sehr viel Geld. Außerdem muss sie gerade für verschiedene Klassenfahrten, Zuzahlung für eine Zahnspange, Ferienlager und Brillen aufkommen. Wie gesagt, der Vater ist finanziell nicht in der Lage sie zu unterstützen.

Frau A. kann die Kosten für diese Behandlung nicht aufbringen. Ob ein Besuch eines solchen Spezialisten in ihrem Fall dienlich ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Der Kindsvater ist aber der Meinung, sie tut nicht genug für die Kindern und will mit dem Sohn unbedingt zu einem weiteren Spezialisten. Er ist der Meinung, seine Ex- Frau geht ja arbeiten und bekommt ja auch Kindergeld und sie soll das bezahlen. Ist das in dem Fall überhaupt zulässig? Immerhin trägt er ja keinerlei Kosten an den Kindern.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich denke mal das eigentlich beide dafür aufkommen müssten. Da die Kinder anscheinend bei der Mutter wohnen, müsste sie natürlich ersteinmal das Geld vorstrecken und gegenfalls sich ein Teil vom Vater wieder holen.

Gesetzlich ist es aber nicht geregelt wer nun was bezahlen muss. Ich finde aber das hier auf jeden Fall eine Lösung her muss und dies nicht auf den Schultern der Kinder ausgetragen werden sollte.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich denke nicht, dass die Sache auf den Schultern des Kindes ausgetragen wird. Das Kind ist schulärztlich versorgt und die Mutter macht ja einiges. Es ist ja nicht so, dass das Leben des Kindes von dem Besuch eine Heilpraktikers oder ähnlichem abhängig ist.

Der Vater hat kein Einkommen. Sprich er wird keinen Cent zahlen können und ja auch scheinbar nicht wollen. Für einen Arztbesuch mag das vielleicht tragbar sein, dass nun halt die Mutter zahlt. Allerdings ist die Entscheidung ja nicht gemeinsam getroffen worden. Und mit einem Arztbesuch fängt es an und der Vater bucht später teure Sprachreisen, zum Wohl der Kinder und die Mutter muss zahlen, obwohl es eventuell nicht nötig ist? Gut war nun ein übertriebenes Beispiel. Es geht aber doch auch irgendwo ums Prinzip. Man kann doch nicht irgendwas anleihern und dann sagen, du zahlst, ich habe kein Geld.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@alkalie1: das ist doch Quatsch, was Du da behauptest. Rein nach Gefühl mag Deine Beurteilung OK sein, aber das Gefühl zählt in juristischen Belangen nicht.

Die Mutter leistet Betreuungsunterhalt und der Vater Barunterhalt so weit richtig. Und sicher müsste der Vater im Rahmen seiner Unterhaltspflicht auch für weitere außergewöhnliche Kosten für das Kind aufkommen. Allerdings steht hier doch die Frage im Raum, ob dieser Besuch des Osteopathen wirklich unbedingt nötig ist.

Dann steht die Frage im Raum, ob wirklich die Mutter mit an der Rechnung beteiligt werden kann oder sie gar komplett allein zahlen muss. Wenn beide die Sorge teilen, dann ist es ja beispielsweise bei Operationen - die nicht akut nötig sind - so, dass beide Elternteile ihre Zustimmung geben müssen. Auch bei ärztlichen Behandlungen (beispielsweise bei Zahnarztbehandlungen) ist es so, dass der Elternteil, der nicht zugestimmt hat, oft genug nicht zahlen muss. Wenn der Mutter der auserkorene Osteopath schon bekannt ist, dann könnte es helfen, wenn sie ihm schriftlich erklärt, dass sie mit einer Behandlung ihres Kindes nicht einverstanden ist.

Sollte es dann aber doch dazu kommen, dass die Mutter eine Rechnung zahlen soll, dann würde ich der Mutter empfehlen einen Anwalt aufzusuchen. Denn ich sehe es gar nicht mal als so weit her geholt, dass der Vater unter Umständen auch andere Dinge organisiert und sie dann durch die Mutter zahlen lassen möchte. Da er der Mutter scheinbar auch nicht wirklich zutraut, sich so gut wie möglich um die Kinder zu kümmern, könnte das dann auch schon ausgenutzt werden. Und dem sollte man schon entgegen wirken - einfach um solche Alleingänge zu verhindern und eine Absprache quasi zu erzwingen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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