ebay - Verkäufer wegen falscher Angabe, schlecht bewerten?

vom 09.03.2010, 18:17 Uhr

Ich würde mich auf jeden Fall noch einmal an den Verkäufer wenden. Natürlich kann es sein, dass der Verkäufer selbst gar nicht wusste, dass es sich um ein kleineres Aquarium handelte und im guten Glauben geschrieben hat, dass das Volumen eben 240 Liter beträgt. Letztendlich muss aber der Verkäufer dafür sorgen, dass die Angaben, die er macht, auch der Wahrheit entsprechen, da die Käufer schließlich für das bezahlen wollen, was ihnen angeboten wurde - und das war in eurem Fall ein größeres Aquarium als das, was ihr nun bekommen habt.

Ich würde zunächst einmal den Verkäufer kontaktieren, ihm die Maße und das errechnete Volumen präsentieren und ihn fragen, wie ihr seiner Meinung nach weiter verfahren sollt. Falls ihr das Becken nicht zurückgeben möchtet, da euch der Aufwand zu groß ist, so dass ihr nun zur Not eben auch das kleinere Becken behalten würdet, würde ich zumindest eine Preisminderung anstreben. Ich würde die Sache nicht einfach so stehen lassen, auch bei Ebay nicht, selbst wenn es sich nicht gerade um eine sehr teure Anschaffung handelt. Normalerweise möchte man doch das Angebot wahrnehmen, das einen angesprochen hat. Dass sich dieses Angebot nun als Mogelpackung, ob absichtlich oder unabsichtlich sei mal dahingestellt, herausgestellt hat, ist ja nicht euer Problem.

Frag den Verkäufer doch einfach mal, wie er auf die Angabe von 240 Litern gekommen ist. Er muss den Wert ja irgendwoher wissen. Wenn er nur geraten hat, wäre das eine ziemlich schwache Leistung.

Einfach eine schlechte Bewertung zu vergeben macht sich nicht so gut, wenn man sich vorher nicht einmal um Klärung bemüht hat. Grundsätzlich wäre es sicher in Ordnung, so zu verfahren, allerdings finde ich es immer sinnvoller, sich zunächst an den Verkäufer zu wenden, so dass dieser erst einmal etwas anbieten kann, um den entstandenen Schaden, sofern man das so benennen möchte, auszugleichen. Die meisten Verkäufer sind durchaus kompromissbereit. Falls der Verkäufer sich stur stellt oder frech wird, würde ich danach durchaus eine schlechte Bewertung vergeben.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



In meinen Augen ist es auch recht einfach: wenn Du das Aquarium so nicht wolltest, dann gib es zurück und lass Dir Dein Geld wieder geben. Vielleicht denkst Du ja, das geht nicht - wird ja immer so schön in Privatauktionen vermerkt. Aber das ist lediglich in Sachen Garantie der Fall. Hat der Verkäufer (egal ob gewerblich oder privat) in seinem Angebot unrichtige Angaben gemacht, dann kannst Du den Artikel zurückgeben und solltest Dein Geld zurück erhalten.

Daher würde ich mich nicht mit einer negativen Bewertung zufrieden geben und noch ewig vor mich hin grummeln sondern eben den Kauf rückgängig machen und nach einem passenden Aquarium suchen.

derpunkt hat geschrieben:Je nach dem wie Gut Du dem Verkäufer gesinnt bist, kannst Du ja die Portokosten aufteilen. Aber in dem Fall müsste sie auch der Verkäufer komplett tragen. Er hat was verschickt, was ihr gar nicht kaufen wolltet!

Nelchens Freund hat das gute Stück beim Verkäufer abgeholt. Da ist mit anteiligen Versand- oder besser Portokosten nichts zu machen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Naja, in gewisser Weise ist das meiner Meinung nach dann auch Betrug. Natürlich weiß niemand, ob das Absicht des Verkäufers war oder nicht. Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass es keine Absicht war, dann war es trotzdem eine falsche Information. Und der Verkäufer hätte einfach, bevor er ein Produkt zum Verkauf anbietet, alle Maße noch einmal überprüfen sollen. Sich um ganze achtzig Liter zu verschätzen klingt für mich ja schon recht extrem.

Wenn ansonsten alles gut geklappt hat, würde ich den Verkäufer durchschnittlich gut oder eben auch gar nicht erst bewerten (naja, ich weiß nicht ob man dazu "gezwungen" wird, ich bin nicht bei ebay.) . In jedem Fall würde ich ihn aber auch noch einmal versuchen zu kontaktieren und ihn darauf aufmerksam machen, dass die Maße des Aquariums nicht stimmen und das Aquarium daher eigentlich nicht genau deinen Wünschen entsprach, und ihn fragen wie er das Fassungsvermögen des Beckens überhaupt gemessen, oder ob er nur geschätzt hat, oder ob er schlicht ebenfalls falsch informiert war. Man weiß ja schließlich nicht woher der Verkäufer selbst das Aquarium eigentlich hat.

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» porcelain » Beiträge: 1071 » Talkpoints: 5,47 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde auf jeden Fall den Verkäufer erst einmal anschreiben und ihn von seinem Fehler in Kenntnis setzen. Immerhin habt ihr ein größeres Aquarium gekauft und wenn er euch dann ein kleineres gibt, ist das eindeutig seine Schuld. Wenn er dann nett ist und euch vielleicht entgegenkommt, dass er den Preis ein wenig erlässt, würde ich eine gute Bewertung abgeben. Sollte er sich allerdings gar nicht melden oder seinen Fehler nicht einsehen und nicht ersetzen wollen, würde ich einfach eine schlechte Bewertung abgeben. Dazu habt ihr dann auch einen guten Grund, da ihr ein anderes Aquarium bekommen habt, als ihr eigentlich gekauft hat und ihr sozusagen "betrogen" wurdet. Um solche schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen sind die Bewertungen bei Ebay nun einmal da.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wieso willst du denn gleich schlecht bewerten? Ich finde das immer merkwürdig, wenn bei Ebay gleich an die rote Bewertung gedacht wird und man sich gar nicht versucht mit dem Verkäufer zu einigen. Denn was bringt dir eine rote Bewertung? Davon wird das Aquarium auch nicht größer und dein Unmut über den Kauf auch nicht kleiner. Hast du denn den Verkäufer mal angeschrieben und was hat er dazu gesagt? Wieso ist es zu spät für eine Rückgabe, wenn ihr 2 Tage für den Aufbau gebraucht habt? Normalerweise ist die Frist 2 Wochen, zumindest bei einem gewerblichen Verkäufer.

Was willst du denn überhaupt erreichen? Willst du dich an dem Verkäufer rächen, weil er falsche Angaben gemacht hat? Oder willst du dich mit ihm versuchen zu einigen? Schicke doch dem Verkäufer mal eine Mail und teile ihm mit, dass die Liter-Angabe bei dem Aquarium nicht stimmt und dass du das Aquarium deswegen nicht mehr haben möchtest. Man kann sich sicherlich mit dem Verkäufer einigen, dass ihr euren Kaufpreis zurückbekommt und das Aquarium in seinem Namen neu rein setzt. Den Aufwand für die Fahrt und die Benzinkosten kann man sich sicherlich auch teilen, wenn der Verkäufer kompromissbereit ist. Oder ihr verhandelt über einen Rabatt mit dem Verkäufer und behaltet dafür das Aquarium und kauft euch noch ein zweites, kleineres Aquarium dazu.

Ich würde dem Verkäufer keine negative Rachebewertung geben. Ich würde erst mal schauen, wie er auf eine Anfrage reagiert und ob er kompromissbereit ist. Nur wenn er dann nicht antwortet oder mir blöd kommt, dann würde ich eventuell negativ bewerten. Aber ich denke, dass man sich immer einigen kann. Ich würde eventuell auch einen Fall bei Ebay öffnen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Dann bekommt er, sofern ihr das nicht gütlich klärt eine Verwarnung und ich denke, dass er dann etwas verhandlungsbereiter sein wird, wenn so etwas im Raume steht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich wäre so verfahren wie es hier einige Male erwähnt wurde: An Eurer Stelle hätte ich mich mit einer freundlichen Mail an den Verkäufer gewandt und ihm mitgeteilt, dass das Aquarium die Maße X hat und folglich ein Fassungsvermögen von 160 Litern hat. Ob ich ihn aufgefordert hätte, sich hier eine Lösung einfallen zu lassen, weiß ich nicht, möglicherweise hätte ich das in diesem Fall offen gelassen, weil Ihr offenbar nicht auf ein 240-Liter-Aquarium angewiesen wart, sondern einfach nur auf ein Ersatzaquarium. Wäre das neue definitiv zu klein gewesen, dann hätten Dein Mann und sein Freund das wohl gleich auf den ersten Blick gesehen. Und es scheint ja grundsätzlich zu passen.

Vielleicht könnt Ihr allerdings mit dem Verkäufer eine Rückgabe aushandeln und ihm eine kleine Nutzungsgebühr für die Zeit zahlen, in der Ihr nach einem größeren Aquarium sucht. Diese Nutzungsgebühr sollte natürlich nicht so hoch sein wie der Kaufpreis, denn sonst wäre dieser Lösungsansatz wieder Quatsch. Aber vielleicht könntet Ihr Euch so etwas Zeit verschaffen und eine faire Verfahrensweise für alle Beteiligten finden.

An eine schlechte Bewertung würde ich jedenfalls jetzt erstmal noch lange nicht denken, sondern erstmal das Gespräch suchen und eine Lösung finden, wenn es wirklich ein konkretes Problem gibt. Die Lösungsfindung hat sich natürlich erübrigt, wenn das kleinere Aquarium kein Problem darstellt, dann würde ich den Verkäufer einfach nur darauf hinweisen, dass da in der Artikelbeschreibung was schiefgelaufen ist.

Vielleicht meldest Du Dich nochmal und erzählst uns, wie es in dieser Geschichte weitergegangen ist?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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