SIM-Lock-Entfernung ist strafbar

vom 08.05.2011, 12:20 Uhr

Das Göttinger Amtsgericht hat vergangene Woche einen 35-jährigen Gewerbetreibenden zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Er hatte in seinem Geschäft mehrere hundert Handys von den SIM-Karten-Sperren befreit, die die Provider einsetzen, um günstige Handys an ihr Netz zu binden. Der Verurteilte will jedoch in Revision gehen, da er weiterhin der Meinung ist, dass man als Besitzer des Handys frei über die Hardware verfügen kann. Das Amtsgericht sah dies anders und sah den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten und Datenveränderung als erwiesen an.

Das Urteil ist schon ziemlich hart, aber ich kann die Entscheidung des Gerichtes durchaus nachvollziehen. Jedoch ist die Rechtslage für Privatpersonen, die ihren SIM-Lock entfernen, noch ungeklärt und eine entsprechende Rechtssprechung fehlt ebenfalls noch. Was ist eure Meinung zu diesem Thema? Sollte das Entfernen der SIM-Kartensperre so hart bestraft werden? Oder denkt ihr, dass es sich dabei nur um ein Kavaliersdelikt handelt?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mal wieder so eine typische Schweinerei die in Deutschland passiert, Fragen die unnütz sind und so schnell entschieden werden könnten. Man sollte sich in der Frage zwischen "Privat" und "Gewerblich" klar von distanzieren, und Unterschiede schaffen die wie in den meisten deutschen Bereichen auch gelten zwischen den beiden Seiten.

Privat sollte es als Kavaliersdelikt bleiben und vielleicht mit einer Verwarnung bestraft werden, doch kommen, wie in dem genannten Beispiel, Unternehmen in diese Situation, finde ich es zurecht bestraft. Vor allem als Händler oder Handyladen Besitzer muss man sich über solch illegale Aktivitäten im klaren sein. Das es nach einer Zeit auffliegt ist klar.

Nachvollziehbar ist es, wenn man sich bedenkt wieviel die Handyanbieter dadurch mehr verdient hätten, aber sind wir mal ganz ehrlich: Zocken Handyanbieter ( die meisten ) uns nicht schon ab? Deswegen klar als Fazit; Privat okay, Gewerblich STOP! Wers trotzdem macht, sollte auch seine Strafe bekommen :)

» shuffle » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,25 »


So mit der Beschreibung ist es sicher nicht möglich, die Sachlage zu beurteilen. Denn es gibt ja verschiedenste Wege, ein entsprechendes SIM Lock eines Handys zu umgehen. Und wenn hierzu z.B. das Betriebssystem von extern eingespielt wird, ohne die Berechtigung des Herstellers zu haben (nicht des Providers), dann verstößt man sicher gegen das Urheberrecht. Wenn dass dann auch noch gewerblich getan wird, ist z.B. die Höhe der Strafe sicher angemessen bzw. nicht zu hart bedacht! Es kommt also sehr darauf an, wie der Verurteilte hier vorgegangen ist.

Natürlich ist es auch so, dass die Provider, welche eben das Bundle angeboten haben, ein starkes Interesse an der Verfolgung solcher Dienstleistungen haben. Allerdings ist es ja tatsächlich umstritten, inwieweit man sich hier strafbar macht! Wenn ich als Privatperson meinen Simlock entferne, so jedenfalls meine Laiensicht, darf ist das (wenn nicht gegen Urheberrechte oder andere Bestimmungen verstoßen wird). Dem Provider entsteht auch kein Schaden, weil ich ja nach wie vor an meinen Vertrag gebunden bin und die Verpflichtungen hieraus zu erfüllen habe.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Was mich an diesem Fall wundert, ist die Tatsache, dass es sich hier um einen Fall handelt, der strafrechtlich verhandelt wurde. Verständlich wäre mir auf jeden Fall gewesen, wenn dieser Fall zivilrechtlich verhandelt wurde. Mit ein wenig mehr Details würde es sicher einfacher sein, sich eine Meinung zu bilden. Aber so finde ich es eher schwer, denn die Informationen sind doch zu dürftig.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also ich finde es sollte auf jeden Fall privat erlaubt sein, den SIM Lock eines Telefons zu entfernen. Meiner Meinung nach ist das Handy nach dem Kauf mein Privateigentum und ich sollte damit wirklich machen können, was ich möchte. Ob gewerblich nun das gleiche oder etwas anderes gilt, ist die nächste Frage. Ob es nun privat strafbar ist oder nicht, steht anscheinend zwar immer noch nicht fest aber das sollte es meiner Meinung nach auf keinen Fall sein. Bei der Entfernung eines SIM Locks sollte es sich meiner Meinung nach ähnlich verhalten, wie bei dem Jailbreak eines iPhones beziehungsweise dem Jailbreak eines iPod Touchs.

Obwohl manche Leute immer noch fest davon überzeugt sind, dass der Jailbreak eines iPhones illegal ist, stimmt dies nicht und man verliert lediglich die Garantie. Genau so sollte es auch mit dem Entfernen eines SIM Locks bei Telefonen verhalten, wenn man den SIM Lock entfernt, ist eben die Garantie weg. Allerdings sollten auf keinen Fall irgendwelche Strafen oder Bußgelder verhängt werde, da dies meiner Ansicht nach bei so einem Fall komplett übertrieben ist.

» Chiquitas3 » Beiträge: 123 » Talkpoints: 3,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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