Autoführerschein= Rollerführerschein?

vom 29.04.2011, 10:32 Uhr

Ich bin jetzt 16 und will bald mit meinem Autoführerschein anfangen. Mein Papa meinte letztens, dass es früher so war, dass man, wenn man den Autoführerschein hat, auch einen Roller fahren darf, ohne einen weiteren Führerschein machen zu müssen.

Ist das immer noch so? Ich wollte schon immer mal eine Vespa haben, aber ich dachte mir, dass es sich nicht lohnt, einen Rollerführerschein zu machen, wenn ich doch bald sowieso das Auto nehmen kann. Wenn ich aber automatisch Roller fahren darf, wenn ich den Autoführerschein habe, ist das etwas anderes. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das möglich ist, weil man einen Roller doch ganz anders bedient als ein Auto. Wisst ihr, ob diese Regelung immer doch gilt?

» <green day> » Beiträge: 403 » Talkpoints: 40,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn du den Autoführerschein hast, dann hast du automatisch auch den Führerschein M . Das ist der Roller bis zu 45 Stundenkilometer. Schau mal hier klick. Dort ist beschrieben, welche Roller du fahren darfst. Eine Vespa mit kleinem Nummernschild ist also drin.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Du darfst mit der Fahrerlaubnis Klasse B ("Autoführerschein") auch Roller fahren. Das ist im § 6 FeV geregelt. Gemäß § 6 Absatz 3 FeV berechtigt die Fahrerlaubnis Klasse B auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen S, M und L.

Nun musst du nur noch darauf achten, ob der Roller, den du meinst, auch unter die Klasse M fällt. Dazu darf der Roller eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben und einen Hubraum bis zu 50 ccm. Wenn dies gegeben ist, darfst du mit dem Autoführerschein auch den Roller fahren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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