Was passiert bei Vertragsbruch bei einer Reitbeteiligung?

vom 28.04.2011, 16:57 Uhr

Hey,
da ich ja wie in einem anderen Thread beschrieben zur Zeit Stress im Stall habe bin ich am überlegen, ob ich mir lieber eine Reitbeteiligung mit einem Vertrag suche. Also dass es wirklich verttraglich geregelt ist wer an welchen Tagen das Pferd hat, wie lange das Pferd geritten wird, was mit dem Tier gemacht werden darf und vor allem wie viel dafür monatlich bezahlt wird. Das hätte natürlich die Vorteile, dass man dann eine gewisse Absicherung hat, dass man das Pferd dann auch wirklich an den Tagen hat. Jedoch frage ich mich was passieren würde, wenn einer der beiden Leute den Vertrag brechen würde. Gäbe es dann eine Gerichtsverhandlung? Würde man dann das Geld zurück bekommen? Mich würde das auf jeden Fall interessieren.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ein Vertrag wird doch im Grunde dafür gemacht, dass eben keine Unklarheiten aufkommen und somit es keine Grundlage für einen Gerichtsstreit gibt. Deswegen sollten ja genau die Fälle, die du beschreibst, auch detailliert in diesem Vertrag niedergeschrieben sein. So kann der Pferdebesitzer gewisse Sachen verbieten und eine Regelung erstellen, was passiert, wenn sich die Reitbeteiligung nicht angemessen um das Pferd kümmert. Natürlich ist ein solcher Vertrag niemals 100 Prozent hieb- und stichfest, sodass es bestimmt zu einer Verhandlung kommen könnte - aber mit einem Vertrag hat man einen deutlich besseren Stand vor Gericht als ohne, deswegen würde ich die Mühen, einen guten Vertrag auszuhandeln, durchaus in Kauf nehmen.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Privatrecht ist nicht ganz so meine Stärke. Das geht in Richtung Mietvertrag. Dazu kannst du dir mal die §§ 535, 536 BGB durchlesen. Ob es im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages direkt zu einer Gerichtsverhandlung kommt vermag ich nicht zu sagen. Ich vermute, dass das vorher über den Schriftverkehr geregelt wird. Wenn die Sache sich aber dermaßen zuspitzt und nebenbei noch kompliziert wird (das ist ja bei Recht immer so eine Sache), dann würde sicher auch eine Verhandlung vor Gericht nötig sein.

Die Frage ist nun ob sich der ganze Aufwand lohnen würde, da man eine Menge Zeit, Ärger und nicht zuletzt Geld in so einen Streit investiert. Wenn der Vermieter des Pferdes dir das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zum Gebrauch überlässt (hört sich irgendwie blöd an), dann brauchst du halt nicht zu zahlen. Wenn du stattdessen ein anderes Pferd organisieren musst, hast du vermutlich einen Anspruch auf Aufwendungsersatz; bei Mehrkosten auch auf Schadensersatz.

» Hoffi » Beiträge: 409 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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