Pensionszimmer kostenlos stornierbar?
A wollte gemeinsam mit B, C und D einen Kurzurlaub verbringen und hat dafür zwei Doppelzimmer in einer Pension gebucht. Die Pension wurde in einem Prospekt des Urlaubsortes gefunden, es besteht also keine Einsicht in die Geschäftsbedingungen, wo man es nun selbst nachschauen könnte.
Wie es nun aussieht, wird A die Pensionszimmer stornieren, da C mit einer Erkrankung im Krankenhaus liegt und einen Eingriff vornehmen lassen muss. Es wird aller Vorraussicht nach so sein, dass C bis zum Tag der Abreise nicht so fit ist, um diese Reise durchzuführen und ohne C möchte man auch nicht wegfahren. Allerdings wird sich die genaue Situation wohl im Laufe des Tages klären.
Kommen nun Unkosten durch die eventuelle Stornierung auf die Reisenden zu oder ist es wie bei Hotelzimmern, dass diese bis zu zwei Tage vor Anreise kostenlos stornierbar sind?
Da wird dir keiner eine Antwort geben können. Wie du schon selbst vermutest, sollte man das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. Denn es liegt im Ermessen des Pensionsbetreibers. Auch ein Hotel ist nicht verpflichtet die Stornokosten zu verlangen. Wenn das Zimmer extra für A,B,C und D freigehalten wurde, kann der Pensionswirt sicherlich auch Stornokosten verlangen. Wenn der Urlaubsort sehr überlaufen ist und sich auch schnell ein Mieter für das Pensionszimmer findet, kann er vielleicht davon absehen.
Ich denke, dass du wirklich exakte Auskunft nur bekommst, wenn A,B,C oder D entweder im Internet nach der Pension suchen, vielleicht hat sie ja eine Webseite oder die Leute rufen einfach mal dort an und fragen nach. A,B,C und D müssen doch aber eine schriftliche Buchungsbestätigung bekommen haben. Da sollte eigentlich auch alles mit draufstehen.
Unabhängig von den Geschäftsbedingungen und der Tatsache, dass es für die Pensionsbetreiber sicher ärgerlich ist, dürfte von deren Seite kaum Aufwand betrieben werden, die Stornogebühren einzuklagen. Jedenfalls kann ich mir keine Kosten vorstellen, welche auf die Reisenden zukommen sollten. Solange die Zimmer nicht bereits angezahlt wurden! Denn ob so eine telefonische Reservierung bereits für den Kunden Verpflichtung genug ist, ohne eben über das Prozedere bei Rücktritt aufgeklärt worden zu sein, ist fraglich. Auf der anderen Seite wäre es für die Reisenden schwierig, die Unzulässigkeit der Stornogebühren anzumahnen, wenn diese aus einer entrichteten Vorkasse genommen werden.
Weil der Mensch aber ein soziales Wesen ist, würde ich die Frage direkt bei der Stornierung klären, die ja so früh wie möglich erfolgen sollte. Genauer gesagt ist es hier ratsam, dass das Thema von der anderen Seite angesprochen wird und die Reisenden selbst nur in der Absicht anrufen, die Zimmer zu stornieren. Passiert das Ganze dann auch z.B. acht Wochen oder früher vor der geplanten Anreise, so dürfte sich der Schaden für die Pensionsbetreiber ohnehin in Grenzen halten.
Eine Website hat diese Pension nicht und auch die schriftliche Buchungsbestätigung erfolgte erst nach Anforderung von Person A. Jedoch ist dort auch nichts zu Stornierung oder sonstigem vermerkt, sonst hätte man sich auch anderweitig informiert.
Die Stornierung erfolgt, sofern nötig, so bald wie möglich. Aber man beschloss erst einmal, den Eingriff von C abzuwarten und dann zu schauen, ob es doch noch möglich ist, den Urlaub anzutreten. Ansonsten wird die Stornierung sofort erfolgen, wenn es klar ist, dass aufgrund des Gesundheitszustands von C die Reise nicht anzutreten ist.
Leider handelt es sich nicht um acht Wochen, sondern um wenige Tage, bis die Reise angetreten werden sollte. Daher wurde die Frage auch hier vorerst gestellt. Was letztendlich auf die Reisenden bei der eventuellen Stornierung zukommt, bleibt abzuwarten und mit dem Pensionswirt zu besprechen.
Insofern keinerlei schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, tritt hier das BGB in Kraft und wäre sofort umsetzbar. § 651i Rücktritt vor Reisebeginn besagt dass der Reisende jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurück treten kann, die Entschädigung bestimmt sich dann nach dem Reisepreis abzüglich der nicht wahrgenommenen Reiseleistungen.
Julix, danke. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine gesamte Reise, sondern nur um die beiden Pensionszimmer, die storniert werden müssten. Die Anreise sollte durch den eigenen PKW erfolgen, um flexibler sein zu können. Ich gehe mal davon aus, dass bei diesem Paragraphen sich um eine Pauschalreise handelt.
Inzwischen hat es sich herausgestellt, dass die Reise nicht angetreten werden kann, womit A aber von Anfang an gerechnet hat. Nun, andere Mitreisende waren anderer Meinung. Zumindest wurden die Zimmer nun beide telefonisch storniert und die Wirtin der Pension hat nichts weiter dazu gesagt. Daher geht A nun davon aus, dass keinerlei Gebühren erhoben werden oder dass noch etwas nachkommen wird.
Ich glaube nicht das sich die Wirtin einer kleinen Pension die Mühe macht bei einer Stornierung einer Rechnung zu stellen. meist fehlen dazu die Angaben oder sie hat nur eine Adresse. Das wäre mehr aufwand als nutzen. Dazu müsste sie vorher die AGB`s bei der Bestätigung mitschicken und dann auch Rechnungen und Mahnungen schicken. Viele sehen das dann bestimmt nicht ein und zahlen nicht. Dann müsste man ein Inkasso Büro beauftragen usw.. Das lohnt sich vielleicht für ein großes Hotel wo man an die Firmen heran treten kann aber nicht bei einer kleinen Pension die auf privat Reisende angewiesen ist.
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