Unterhaltspflicht bei Samenspendern

vom 30.09.2010, 17:03 Uhr

Nix da, der Erzeuger muss keinen Unterhalt zahlen. Wäre dem so, würde sich gewiss kein einziger Mann dazu hinreißen lassen für knapp 100 € einen Becher seines Spermas herzugeben. Zumal der Spender über ein Jahr hinweg alle 14 Tage seinen Samen abgeben muss. Würde auch nur aus jeder zweiten Spende ein Kind hervorgehen, hätte der ahnungslose Spender im schlechtesten Fall binnen kürzester Zeit (oder aber knapp 19 Jahre später) eine Fußballmannschaft mit Auswechselspielern und allem Drum und Dran mit Unterhalt zu versorgen. Wer würde sich angesichts dieser Vorstellung nicht rechtlich abgesichert wissen wollen!?

Die Samenbanken schließen mit den Empfängereltern Verträge, in denen der Name des Spenders nicht aufgeführt wird und in dem Klauseln enthalten sind, die mögliche Unterhaltsforderungen des aus dem Samen entstandenen Kindes, die an den Erzeuger herangetragen werden, an die sozialen Eltern, also die Empfängereltern übertragen werden. Damit entstehen dem Spender, sofern er trotz der Diskretion der Samenbank ausfindig gemacht werden kann, keine juristischen Folgen. Da der soziale Vater keinerlei Möglichkeit hat die Vaterschaft im Nachhinein abzulegen oder anzufechten kann er auch die finanzielle Verantwortung nicht auf einen Dritten übertragen und bleibt – zahlungsfähig oder nicht – ´gänzlich alleine zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

Sollte es Frau A. gelingen mit Hilfe der Samenbank ihren Erzeuger ausfindig zu machen – und soweit ich weiß hat sie tatsächlich ab dem 18. Lebensjahr einen Anspruch darauf zu erfahren wer der Spender war – hat sie keinerlei Ansprüche. Nicht heute und nicht rückwirkend. So wird sie selbstverständlich auch nicht in der Erbfolge berücksichtigt, sofern das Testament des Spenders nichts Gegenteiliges vorsieht. Beerben wird sie lediglich ihren sozialen Vater. Anders verhält es sich bei „privaten“ Spenden die nicht über eine Samenbank abgewickelt werden. Hier ist der Spender allerdings auch in den seltensten Fällen unbekannt und kann rein rechtlich gesehen voll zur Verantwortung gezogen werden.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@ichwars
Ich habe hier eine Seite verlinkt, die zu einer Samenbank gehört. Da wir ausdrücklich und unmissverständlich geschrieben, dass keine Mutter, kein Arzt und keine Institution in Deutschland die Rechte von (ungeborenen) Kindern zu deren Ungunsten abtreten könne. Jede Vereinbarung, welche auf einen Verzicht von Unterhalt zielt, ist UNGÜLTIG!

Darf ich von Dir erfahren, wie Du darauf kommst, dass keine Ansprüche des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater bestehen? Das wäre ein eklatanter Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Wenn der leibliche Vater bekannt ist und dieser einer Adoption nicht zugestimmt hat, dann bleibt dieser in der Pflicht!

@Diamante
Ein Grund für die Feststellung kann sein (und ist rechtlich garantiert), dass man als Kind seine Abstammung erfahren darf! Und da muss noch nicht einmal der Wunsch des kennenlernen im Vordergrund stehen oder aber die Absicht, wirtschaftlich zu profitieren. Diese Regelung stellt sinnvoller Weise die Interessen des Kindes in den Vordergrund. Schließlich kann das Kind nichts für die Umstände der eigenen Entstehung und darf hier nicht benachteiligt werden!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich gebe zu, der Fall war wirklich nur relativ an den Haaren herbei gezogen. Obwohl er natürlich so passiert sein könnte. Mir wären noch andere Horrorszenarien eingefallen. Da eure Reaktionen aber so vielfältig ausgefallen sind, will ich die Sache mal "aufklären". Oder schreiben, was meine Beweggründe für den Thread waren.

Ich stieß letztens eher zufällig im Internet auf ein Kinderwunschzentrum. Den Namen der Seite weiß ich noch, finde aber die Information die ich dort gelesen habe nicht mehr. Da ging es grundlegend darum, dass dieses Kinderwunschzentrum wohl mit Samen aus anderen Ländern arbeitet. Unter Anderem halt um eventuellen Ansprüchen, die das Kind irgendwann mal stellen könnte, aus dem Weg zu gehen. Mich hat das sehr beschäftigt. Leider finde ich genau den Hinweis nicht mehr auf der Seite. Es ging im Endeffekt wohl auch oder vor allem um das Erbe und die Erbansprüche des Kindes. Und da stand halt auch was von, dass das deutsche Recht halt sagt, dass wohl generell Erbansprüche entstehen können.

Da ich die Information nicht mehr gefunden habe und mich das trotzdem interessiert hat, habe ich ein wenig weiter gesucht. Die Auskünfte waren sehr widersprüchlich. Auf einer Seite stand aber klar, ähnlich wie in meinem beschriebenen Fall, falls das Kind in einer Notlage ist, kann durchaus der leibliche Vater zum verpflichtet sein.

Zum Thema Samenspenden und Anonymität des Spenders habe ich auch verschiedene Informationen bekommen, die sich ebenfalls nicht decken. Einmal heißt es, man kann durchaus anonym wie auch bekannt Samen Spenden. Dann heißt es aber auch, der behandelnde Arzt, sprich der Arzt der die Befruchtung durchführt, muss die Akten 30 Jahre lang aufheben. Und er muss den Namen des Samenspenders dem Kind auch mitteilen. Genauso muss der Samenspender informiert werden, dass eventuell irgendwelche Ansprüche auf ihn zu kommen können. Es wurde aber auch beschrieben, dass die Empfängerpaare im Vorfeld halt alles schriftlich ablehnen müssen. Sprich klar schriftlich festlegen müssen, dass sie mit keinerlei Ansprüchen an den Samenspender ran treten werden. Das deckt sich ja in etwa mit den Aussagen hier. Sprich die Eltern dürfen nicht, aber das Kind kann es machen, wenn es das möchte.

derpunkt hat da glaube ich das passende Stichwort in die Diskussion geschmissen. Er sagt das Gesetz, nach dem das nun halt so geregelt ist, ist relativ neu. So wie es mir scheint, sagt die momentane Gesetzeslage wohl aus, dass der Samenspender sich nur gegenüber dem Empfängerpaar schriftlich und rechtlich von Ansprüchen distanzieren kann. Aber wohl nicht gegen Ansprüche durch das Kind selbst.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@derpunkt: Soweit ich weiß unterschreibt der Samenspender aber einen Vertrag indem er zustimmt, dass die Eltern, die das Kind großziehen auch die Pflichten übernehmen. Es ist so eine Art "Adoptionszustimmung". Die Paare, die ein Kind durch eine Samenspende bekommen sind ja beide mit dieser Methode einverstanden und der rechtliche Vater, der zugestimmt hat und das Kind aufzieht ist demnach dann auch unterhaltspflichtig. Er kann sich auch nicht damit rauswinden, dass er nicht der Vater ist. Denn er hat der künstlichen Befruchtung zugestimmt.

Ich kenne 2 Männer, die regelmäßig zur Samenspende gehen und Geld dafür bekommen und die haben mir selber gesagt, dass sie eine Art "Abtretungserklärung" unterschreiben, dass sie keine Ansprüche und keine Pflichten und Rechte haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe noch eine weitere Samenbank gefunden. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die rechtliche Lage nicht abschließend geklärt ist und natürlich die Identität des Spenders eben nicht garantiert geheim bleibt. Außerdem schließen sie - trotz gegenteiliger Vereinbarungen - vermögensrechtliche Ansprüche der Kinder gegenüber dem Spender nicht aus! Es steht klar da, dass es keinen vollständige Schutz des Spenders hinsichtlich Unterhalt und Erbfolge gibt. Ein Spender wird darüber informiert.

Ich denke, dass ist wie beim Rauchen. Auch hier wird jeder darüber aufgeklärt, dass das Rauchen zu Lungenkrebs führen kann. Und dennoch gibt es Raucher - und manchen erwischt es eben!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: natürlich darfst Du erfahren woher ich das habe. Aus dem BGB und dem Juris Forum.

Entscheidend, bei der Frage ob der Spender zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist oder nicht, ist ob der Spender die Vaterschaft anerkannt hat, bzw. die Vaterschaft „richterlich“ festgestellt wurde. Ein Spender, der seinen Samen anonym abgegeben hat und von der Samenbank nicht darüber informiert wird welchem Elternpaar der Samen überlassen wird, kann folglich auch keine Vaterschaft anerkennen – vielmehr wird das der soziale Vater nach der Geburt übernehmen. Und damit ist auch der soziale Vater vor dem Gesetz derjenige, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Dazu der Link aus dem BGB: § 1592 Vaterschaft.

Hat der soziale Vater die Vaterschaft anerkannt, kann der Spender nicht auch noch als Vater anerkannt werden. BGB: § 1594 Anerkennung der Vaterschaft.

Die Anerkennung bleibt wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 5 Jahren widerrufen wurde. BGB: § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf.

Natürlich hat das Kind die Möglichkeit, im Nachhinein rechtliche Schritte einzuleiten und die Vaterschaft des sozialen Vaters aberkennen zu lassen wenn diese untragbar sein sollte etc. Im Anschluss lässt sich eine Vaterschaftsklage gegen den Spender einleiten, sofern dieser ausfindig gemacht werden konnte usw. Ein Verfahren würde auf das nächste folgen und so einige Zeit ins Land gehen. Selbst wenn das volljährige Kind am Ende durchdrücken könnte dass der Spender als Vater anerkannt würde (und das wage ich angesichts der oben aufgeführten Gesetze zu bezweifeln) ist das Vergnügen des Genusses der Unterhaltszahlung wohl nur von kurzer Dauer – denn mit 21 Jahren ist spätestens Schluss wenn nicht vorher schon eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Das allerdings setzt dann wieder ein Verfahren voraus in welchem der Unterhalt festgesetzt werden muss.

Einen Spender zu Unterhaltszahlungen zu verdonnern ist also gar nicht mal so einfach und in den meisten Fällen nicht machbar. In Deinem Link wird beim Thema Unterhaltspflicht des Spenders übrigens auch von der "festgestellten Vaterschaft" gesprochen - und die liegt eben erst - wenn überhaupt - nach einigen Verfahren vor.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Diamante da stimm ich dir voll und ganz zu. Wie ich bereist geschrieben habe, finde ich es auch armselig seinen Vater nur aus finanziellen Gründen ausfindig machen zu wollen.

Abgesehen davon ich würde dann auch nicht mehr zur Samenspende gehen, wenn ich ein Mann wäre. Man(n) macht das doch nicht um wirklich Kinder zu bekommen, für die man dann ein wirklicher Vater ist, sondern damit sterile Väter Kinder bekommen können.

Ich kann über die Frage und die Einstellung, ob man den Samenspender belangen kann, echt nur den Kopf schütteln.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich fände es auch nicht gut, wenn der "Vater" von Person A dann Unterhalt oder ähnliches zahlen müsste. Schließlich hat er damals ja mit seiner Samenspende etwas gutes getan und sollte, meiner Meinung nach, nicht dazu zur Rechenschaft gezogen werden, dass er einer Frau helfen wollte sich den Kinderwunsch zu erfüllen.

Es gibt außerdem noch genug andere Fördermöglichkeiten vom Staat die A nutzen kann. A ist also nicht direkt auf ihren "Vater" angewiesen. Jedoch kann ich es verstehen, wenn A ihn trotzdem kennenlernen möchte. Vielleicht verstehen sie sich ja ganz gut und er würde sie trotzdem fördern.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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