Alkoholiker Alkohol verkauft - Abmahnung
Ich denke, dass man in einem solchen Fall mehr Einzelheiten kennen müsste, um ein Urteil abgeben zu können. Prinzipiell sind Abmahnungen ja immer auf ein Vergehen im Leistungsbereich, im betrieblichen Bereich oder im Bereich des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtet. Im konkreten Fall könnte A ja gegen eine Arbeitsanweisung verstoßen haben, und das wäre ein Grund für eine Abmahnung. Auch, wenn durch ein Verhalten des Arbeitnehmers der Ruf des Betriebes in Mitleidenschaft gezogen wird, dann wäre eine Abmahnung möglich.
Daher ist es wohl am besten sich mal mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und dort wirklich alle Details auf den Tisch zu bringen. Ein spezialisierter Anwalt kann dann wohl am besten raten und so kann auch eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Sollte es keine weiteren Details geben, dann wird eine solche Abmahnung sicher schnell zu entfernen sein, weil sie doch so nicht haltbar sein wird.
Übrigens: Bevor man so auf dem Chef herum hackt, sollte man sich doch mal überlegen, ob da nicht einige Details fehlen. Beispielsweise: Wieso sollte Herr B denn etwas erzählen und Frau A daraufhin sofort abgemahnt werden? Da gibt es sicherlich noch etwas, was so nicht bekannt gemacht wurde.
Die Abmahnung bezog sich wirklich nur auf den Alkoholausschank an Herrn B. Angeblich soll die Frau A von dem Alkoholproblem gewusst haben. Aber wenn diese Information nur auf mehreren Erzählungen der Nachbarn beruht, kann ich hier wirklich keinen echten Informationsgehalt sehen.
Ich gebe grundsätzlich nichts auf das Gerede der Nachbarn Und ich habe auch schon einmal jemand Alkohol vom Einkauf mitgebracht, der eben nach Angaben der Nachbarn Alkoholiker sei. Na und wenn er Geschäftsfähig ist stellt sich hier doch kein Problem dar. Anders sieht die Sache bei fehlender Geschäftsfähigkeit aus. Diese liegt bei Herrn B allerdings nicht vor.
Im Grunde genommen geht es den Chef von Frau A doch überhaupt nichts an, ob Herr B nun Alkoholiker ist und Frau A ihm eigentlich nichts Alkoholisches verkaufen dürfte, wobei ich denke, dass jeder (also auch jeder Alkoholiker) selber für sich verantwortlich ist und wissen muss, was er tut oder was er lässt. Der Chef wusste schließlich ebenso wie Frau A nicht sicher, ob Herr B wirklich Alkoholiker ist oder nicht.
Außerdem sollte der Chef solchen Gerüchten nicht nachgehen, denn ein solches Gerücht lässt sich schnell in die Welt setzen, ohne dass es auch stimmen muss. Vielleicht haben manche Leute in dem Mietshaus, in dem Frau A wohnt, zwar den Verdacht, dass Herr B Alkoholiker ist, weil er öfters nach Alkohol riecht, aber beweisen können sie es sicherlich nicht oder nur schwer. Insofern ist es schon ziemlich vorschnell und unfair Frau A gegenüber ihr eine Abmahnung aufgrund eines Gerüchtes zu erteilen.
Ebenso sollte dem Chef auch daran gelegen sein, etwas zu verkaufen, so dass er eigentlich stolz auf Frau A sein sollte, dass sie dieses auch tut und damit seinen Umsatz steigert. Klar sollte man Alkoholiker nicht unterstützen, wenn man wirklich mit 100 prozentiger Sicherheit weiß, dass es sich bei der bestellenden Person auch um einen Alkoholiker handelt. Aber verbieten kann man es Herrn B sowieso nicht, da wir in einem freien Land leben und jeder für sich selber verantwortlich ist. Eine Ausnahme wäre nur, wenn Herr B aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr zurechnungsfähig wäre und randalieren würde. Da das aber aus der Schilderung nicht hervorgeht, nehme ich an, dass sich Herr B wie ein normaler, anständiger Gast verhalten hat und somit auch Recht auf eine ordentliche Bedienung hat.
Nettie hat geschrieben:IEine Ausnahme wäre nur, wenn Herr B aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr zurechnungsfähig wäre und randalieren würde. Da das aber aus der Schilderung nicht hervorgeht, nehme ich an, dass sich Herr B wie ein normaler, anständiger Gast verhalten hat und somit auch Recht auf eine ordentliche Bedienung hat.
Das ist bei dem besagten Herrn B nicht der Fall gewesen, allerdings kann diese Situation theoretisch mit jedem Gast passieren. Es braucht nämlich niemand ein Alkoholiker sein, sondern nur Medikamente mit entsprechenden Nebenwirkungen eingenommen haben.
Nicht jeder Anwender kennt die gesamten Nebenwirkungen seiner Arznei. Aus diesem Grund kann und darf es auch nie zu einer Abmahnung führen, wenn in einem Cafe eine solche Situation sich ereignet. Das kann man nie im Vorfeld wissen.
Also ich kann diese Reaktion auch nicht wirklich nachvollziehen, denn Herr B ist zwar durch den bestellten Likör rückfällig geworden, aber dennoch ist er doch eigentlich alt genug, um sein Verhalten selber zu verantworten, finde ich. Da Frau A es ja auch nur durch Erzählungen wusste, ist es ja auch so, das sie es nicht mit Bestimmtheit sagen konnte und somit ist sie doch auch eher unschuldig.
KIar, sie hätte Herrn B darauf ansprechen können, aber denke, das es ihr auch zu peinlich gewesen wäre, denn man fragt ja nicht unbedingt einen Fremden, ob er alkoholkrank ist, wenn der sich eigenständig in einem Cafe etwas alkoholisches bestellt.
Wenn Frau A den bestellten Likör nicht gebracht hätte und sich dann Herr B darüber beschwert hätte, dann wäre der Chef doch sicherlich auch sauer gewesen und hätte der Frau A seine Meinung dazu gegeigt. Denn es ist ja schließlich sein Umsatz, der dann anders gewesen wäre.
Ich finde, Frau A hätte eine Abmahnung verdient, wenn sie es sicher gewusst hätte, ob Herr B nun alkoholkrank gewesen ist oder nicht, denn dann wäre es ja so etwas wie eine vorsätzliche Körperverletzung gewesen, aber nur durch Hörensagen ist es ja nicht gleich sicher, das das Gerede auch der Wahrheit entspricht.
EmskoppEL hat geschrieben:Ich finde, Frau A hätte eine Abmahnung verdient, wenn sie es sicher gewusst hätte, ob Herr B nun alkoholkrank gewesen ist oder nicht, denn dann wäre es ja so etwas wie eine vorsätzliche Körperverletzung gewesen, aber nur durch Hörensagen ist es ja nicht gleich sicher, das das Gerede auch der Wahrheit entspricht.
Ob sie es wusste oder nicht spielt doch eine völlig untergeordnete Rolle, denn Frau A ist nicht als Mediziner dort angestellt worden. Was wäre wenn ein beispielsweise lungenkranker Mann dort Zigaretten kaufen will? Er kann und darf es keine Frage. Wenn beispielsweise Frau A ein Bier statt des Likörs verkauft hätte, hätte sich Herr B beschweren können. In diesem Fall ist aber alles völlig korrekt verlaufen.
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