Gehaltskonto ohne Schufa
Ich werde nach langer Zeit bald endlich wieder eine neue Stelle antreten. In den letzten Jahren hatte ich sowohl finanziell als auch gesundheitlich einige Probleme. Das Resultat war neben der Arbeitslosigkeit und den fehlenden Mitteln ebenfalls eine negative Schufa, die ich natürlich erst einmal nicht so einfach weg bekomme.
Um nun aber das Gehalt erhalten zu können, werde ich ein Girokonto benötigen, habe bisher jedoch noch bei keiner Bank diesbezüglich vorgesprochen. Deshalb frage ich gern vorsorglich im Forum mal nach: Kennt jemand eine Möglichkeit, auch ohne Schufa an ein Girokonto für Gehaltseingänge zu kommen? Falls nicht, gibt es dafür vielleicht eine andere Option, mein monatliches Gehalt zu erhalten und die Stelle antreten zu können?
Jeder hat ein Recht auf ein Girokonto. Auch bei einer negativ belasteten Schufa-Auskunft. Deshalb muss dir jede Bank, egal für welche du dich entscheidest, auf deinen Wunsch ein Konto einrichten. Ob sie das mit freudestrahlendem Gesicht oder vielleicht gar unfreundlich dir gegenüber macht, sollte egal sein.
Eine Einschränkung gibt es bei negativen Schufa-Auskünften jedoch eventuell. Viele, bzw. die meisten Banken vergeben in diesem Fall "nur" ein Konto auf Guthabenbasis. Das heißt, du bekommst keine Überziehungsmöglichkeit auf deinem Girokonto eingerichtet und kannst somit auch nicht ins Soll kommen. Was ja aber auch ein gewisser Schutz für dich darstellen kann.
Sprich doch einfach mal bei deiner bevorzugten Bank vor. Wie gesagt, ein Recht auf ein Girokonto hast du in jedem Fall.
Soweit wie ich das weiß, gibt es keinerlei Girokonten die ohne Schufa Prüfung funktionieren. Kreditkarten ja, aber das hilft dir in deinem Fall nicht weiter. Aus Erfahrung weiß ich das es verdammt schwierig sein wird eine Bank zu finden die dir ein Guthaben Konto verschafft. Alle Banken werden im Vorhinein deine Schufa Daten abrufen um sich zu vergewissern, das du keinen Eintrag hast.
Ich weiß aber das die Sparkasse Kunden aufnimmt die einen negativen Schufa Eintrag haben. Zwar bekommst du nur ein Guthaben Konto und im ersten halben Jahr keine EC Karte, aber dafür eine Kundenkarte wo du auch Geld abheben kannst, ohne zu Öffnungszeiten am Schalter stehen zu müssen.
Dieses Guthabenkonto ist aber auch nicht ohne, du wirst als Intensiv Kunde eingestuft und musst leider Monatlich 13,00 Euro Kontoführungsgebühren zahlen, bis du halt als normales Konto hochgestuft wirst. Dann kostet dich die Sache nur 2,20 Euro im Monat an Gebühren.
Redhead hat geschrieben:Jeder hat ein Recht auf ein Girokonto.
Das wäre mir persönlich neu. Woraus wäre das Recht denn abzuleiten? Gerade bei Privatbanken? Schließlich darf sich jeder und jede aussuchen, mit wem man geschäftlich Verbindungen eingehen will. Das gilt für den Bankkunden genauso wie für die Bank! Daher ist eine Ablehnung eines Kontoeröffnungsantrags ein üblicher Vorgang, welcher eben kein Recht brechen sollte.
Redhead hat geschrieben:Auch bei einer negativ belasteten Schufa-Auskunft.
Das hätte zur Folge bzw. als Konsequenz, dass Du den Banken viel Aufwand und Kosten einsparen könntest, indem Du schlicht darauf hinweist, dass deren Score Prüfung überflüssig ist, da dem Kunden sowieso ein Konto eingerichtet werden müsse. Doch das ist quatsch!
Redhead hat geschrieben:Deshalb muss dir jede Bank, egal für welche du dich entscheidest, auf deinen Wunsch ein Konto einrichten.
Die Bank kann frei entscheiden, ob sie einen Kunden aufnimmt oder nicht. Solange hier nicht diskriminierende Gründe angeführt werden (Kultur, Herkunft, Geschlecht, Alter, ...) ist das eben Teil der Vertragsfreiheit!
Redhead hat geschrieben:Ob sie das mit freudestrahlendem Gesicht oder vielleicht gar unfreundlich dir gegenüber macht, sollte egal sein.
Naja, grundsätzlich würde ich mich unwohl fühlen, wenn der Berater hier unfreundlich oder gar abweisend wäre. Aber hier scheint das Verhältnis ja so zu sein, dass der Kunde eben was will und der Anbieter eben in einer "besseren" Position ist.
Redhead hat geschrieben:Eine Einschränkung gibt es bei negativen Schufa-Auskünften jedoch eventuell. Viele, bzw. die meisten Banken vergeben in diesem Fall "nur" ein Konto auf Guthabenbasis.
Das ist kein "Automatismus". Und diese Einschränkung ist eben eine Einschränkung für den Kunden UND die Bank! Denn mit so einem Konto verdient die Bank eben kein Geld bzw. wenn man den Mehraufwand berücksichtig, hier darauf zu achten, dass es nicht überzogen wird, ist es u.U. wohl eher ein Verlustgeschäft. Insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass es mal zu einer "Karteileiche" wird, auf die kein Geld mehr einbezahlt wird.
Redhead hat geschrieben:Das heißt, du bekommst keine Überziehungsmöglichkeit auf deinem Girokonto eingerichtet und kannst somit auch nicht ins Soll kommen.
Das bedeutet nur, dass man keinen "günstigen" Kredit eingeräumt bekommt. Es ist aber dennoch möglich, dass das Konto überzogen wird. Nur muss der Kunde dafür noch höhere Zinsen berappen und riskiert im schlimmsten Fall eine Aufkündigung des Kontos.
Redhead hat geschrieben:Was ja aber auch ein gewisser Schutz für dich darstellen kann.
Wie ich schon geschrieben habe: diese Schutzfunktion ist nicht gewährleistet und damit bringt diese Form der Entmündigung (etwas überspitzt) den Kunden mehr in eine Bittsteller-Position, als es üblich und notwendig wäre.
Redhead hat geschrieben:Sprich doch einfach mal bei deiner bevorzugten Bank vor. Wie gesagt, ein Recht auf ein Girokonto hast du in jedem Fall.
Grundsätzlich kannst Du bei der Bank vorsprechen und das Problem mit der Schufa Eintragung schildern. Zusätzlich erklärst Du Deinen Plan, um für die Zukunft ähnliche finanzielle Probleme zu verhindern und weist die Bank auf die Vereinbarung mit der BaFin hin. Denn dort ist freiwillig vereinbart worden, dass eben diese Guthabenkonten zur Verfügung gestellt werden sollen. Und diese freiwillige Vereinbarung verhindert bisher, dass der Gesetzgeber sich verpflichtet fühlt, hier im Sinne der Kunden einzugreifen. Aber ein einklagbares Recht auf ein Konto lässt sich aus so einer Banken-Selbstverpflichtungserklärung nicht ableiten!
derpunkt hat geschrieben:Woraus wäre das Recht denn abzuleiten? Gerade bei Privatbanken?
Du hast die Frage selbst in deinem Beitrag unten beantwortet. Die Selbstverpflichtung besagt, dass für jede Bevölkerungsgruppe ein Girokonto angeboten wird. Das gilt auch für Privatbanken. Ebenso äußert sich der zentrale Kreditausschuss so, dass Schufa-Einträge, die auf eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden hindeuten lassen, allein kein Grund für die Verweigerung eines Kontos ist. Des Weiteren wurde die oben genannte Vereinbarung sogar teilweise gesetzlich verankert. Meines Wissens nach in der Sparkassenverordnung einiger Bundesländer.
derpunkt hat geschrieben:Das hätte zur Folge bzw. als Konsequenz, dass Du den Banken viel Aufwand und Kosten einsparen könntest, indem Du schlicht darauf hinweist, dass deren Score Prüfung überflüssig ist, da dem Kunden sowieso ein Konto eingerichtet werden müsse.
Woher soll die Bank ohne Schufa-Prüfung wissen, ob für den Kunden dann nur ein Girokonto auf Guthabenbasis oder ein normales Konto infrage kommt?
derpunkt hat geschrieben:Und diese Einschränkung ist eben eine Einschränkung für den Kunden UND die Bank! Denn mit so einem Konto verdient die Bank eben kein Geld bzw. wenn man den Mehraufwand berücksichtig, hier darauf zu achten, dass es nicht überzogen wird, ist es u.U. wohl eher ein Verlustgeschäft.
Es stellt keinen Aufwand dar, ein Konto nicht ins Soll geraten zu lassen. Dies funktioniert über die sogenannte "automatische Dispostition". Und das ist ein Automatismus. Bei Kontoanlage muss nur kurz eine Art Kennzeichen verschlüsselt werden, und schon muss keiner mehr das Konto "beobachten". Das so ein Konto natürlich keine Bereicherung für die Bank ist, ist klar. Etwas anderes habe ich ja allerdings auch nicht behauptet.
derpunkt hat geschrieben:Das bedeutet nur, dass man keinen "günstigen" Kredit eingeräumt bekommt. Es ist aber dennoch möglich, dass das Konto überzogen wird.
Es heißt nicht umsonst Konto auf Guthabenbasis. Das Konto ist im Haben zu führen, sonst macht die Bank definitiv etwas falsch.
Redhead hat geschrieben:Die Selbstverpflichtung besagt, dass für jede Bevölkerungsgruppe ein Girokonto angeboten wird.
Wobei vielleicht deutlich darauf hinzuweisen ist, dass aus einer sog. Selbstverpflichtungsanzeige eines Branchenverbands keinerlei Rechte ableitbar sind! Es gibt auch die Selbstverpflichtungszusage, jedem jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten - aber keine Möglichkeit, sich einen solchen einzuklagen. Eigentlich gibt es zahlreiche Beispiele für solche "Selbstverpflichtungen". Und immer haben sie eines gemeinsam: sie sollen eben verhindern, dass der jeweils zu Grund liegende Gegenstand gesetzlich geregelt wird!
Redhead hat geschrieben:Das gilt auch für Privatbanken.
Und als Kunde darf man sich jederzeit bei der BAFin darüber beschweren, dass sich eine Bank im konkreten nicht daran hält. Mir ist kein Gerichtsurteil bekannt, welches eine Bank dazu zwingt, einen Kunden - den sie nicht will - aufzunehmen. Anders wäre die Sachlage, gäbe es ein entsprechendes Recht. Wenigstens auf ein Guthabenkonto.
Redhead hat geschrieben:Das Konto ist im Haben zu führen, sonst macht die Bank definitiv etwas falsch.
Hier macht die Bank nichts falsch! Wenn überhaupt, dann der Kunde bzw. der schiebt es auf die Technik oder die technischen Möglichkeiten. Jedenfalls kann man jederzeit mit einer nicht gesperrten Karte sein Konto überziehen. Dazu genügt es, bei institutsfremden Automaten Geld abzuheben oder aber Automaten im Ausland zu nutzen. Ebenso möglich beim Einkaufen, wenn die Abbuchung entsprechend spät vollzogen wird.
Das fehlende Bankenrisiko wird dadurch abgedeckt, indem dem Kunden eine Aufforderung ins Haus fliegt, den Soll-Betrag auszugleichen (inkl. der nicht rational erklärbaren Zinsen) und das Konto selbst in der Zwischenzeit (im Extremfall) von Seiten der Bank gekündigt wird.
Diese Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen gibt es schon seit 1995 und trotzdem ist es so, dass viele Banken und Sparkassen trotzdem bei negativer Schufa-Auskunft ein Konto verweigern. Das ist einfach Fakt und wird leider von vielen Betroffenen so hingenommen. Und natürlich kann man aus dieser Selbstverpflichtung auch Rechte ableiten; dass das auch von Gerichten mehr und mehr anerkannt wird ist einfach ein Fakt und zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Siehe beispielsweise das Urteil des Landgerichts Bremen vom 26.05.05 (Aktenzeichen 2- 0- 408/05).
Klar ist, dass das Konto erst einmal auf Guthabenbasis geführt wird und oft genug mehr Geld kostet als ein "normales" Girokonto, da die Bank oder Sparkasse einfach damit rechnet, dass infolge von Pfändungen Kosten entstehen und nicht durch Dispositions- oder anderen Krediten sowie Überziehungen am Kunden verdient wird. Daher ist man logischerweise an diesen Kunden nicht interessiert. Später kann das Konto dann schon in ein normales Konto umgewandelt werden.
Eventuell ist es auch möglich sich das Geld bar auszahlen zu lassen. Allerdings muss man in der Regel ja auch mit dem Lohn wieder Kosten decken, was nicht immer in bar möglich ist. Wer diesen Weg nicht gehen will, der könnte den Lohn auch auf ein anderes Konto überweisen lassen - von dem vielleicht auch schon bisher laufende Kosten überwiesen wurden. Beispielsweise auf ein Konto des Partners oder aber der Eltern. Auch hier sollte man sich darauf vorbereiten, dass der Arbeitgeber Fragen stellt, die man dann beantworten können sollte. Normalerweise ist das aber gerade bei der Überweisung auf ein Konto des Partners kein Problem.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-159481.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1075mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1129mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1497mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1113mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2300mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?