Verbotene Domains
Ich habe vor einigen Jahren in der Schule gelernt, welche Domains nicht erlaubt sind. Leider habe ich einen Teil vergessen und wollt mein Wissen noch einmal auffrischen. Korrigiert mich bitte falls ich in irgend etwas falsch liege oder ich etwas vergessen habe. Tippfehler-Domains sind verboten. Also beispielsweise "gogle.de" wäre nicht erlaubt.
Eingetragene Markennamen, Produktnamen und Namen von Prominenten Personen sind ebenfalls verboten. "Angelika-Merkel.de" wäre ebenfalls nicht erlaubt. Städtenamen wie "berlin.de" sind verboten Wobei meines Wissens Domains die keine ".de" Topleveldomain haben, erlaubt sind. Also "Berlin.info" bei dem Beispiel. Hier bei den Städte und Ländernamen bin ich mir nicht sicher.
"Verboten" impliziert, dass es rechtliche Bestimmungen gibt, die verhindern, dass du eine solche Domain jemals registrierst. Das ist jedoch nicht der Fall, was du wohl eher meinst, ist die Gefahr bei der Nutzung einer dieser Domains vom prominenteren Namensinhaber verklagt zu werden. Bei einer "Tippfehler-Domain" ist dies leicht möglich, wenn Google Ansprüche auf den Namen erhebt.
Auch, wenn man Prominente in seiner Domain besitzt und auch nur weil man zufällig ebenfalls Angela Merkel heißt, kann man vom Rechteinhaber verklagt werden bzw. die Domain verlieren, wenn wir nicht direkt vom schlimmsten anzunehmenden Fall ausgehen. Klar, dass du dich nicht "Coca-Cola" nennen darfst, aber auch das ist wieder kein rechtliches Verbot, wie du es formulierst, sondern eher gesunder Menschenverstand, der auf dem Verletzen von Urheberrechten basiert.
Wie das Wort "Urheberrecht" schon sagt, handelt es sich hier sehr wohl um niedergeschriebene Regeln. In meiner Mediengestalter Ausbildung habe ich das gelernt. Coca-Cola könnte dich verklagen, falls du eine solche Domain erwirbst.
Ich will mich hier nicht mit dir streiten, aber das Urheberrecht ist primär kein Gesetz, sondern ein Anrecht. Selbst wenn du das Anrecht eines Dritten verletzt, ist es so lange erlaubt, wie es niemanden kümmert, was es wiederum nicht verboten macht, eine solche Domain zu besitzen. Also ist es kein grundsätzliches Verbot. Das Urheberrecht ist dehnbar wie Gummi und macht auch Ausnahmen, etwa zu Satirezwecken.
Und schön, dass du so etwas in deiner Ausbildung gelernt hast. Ich habe mein Wissen aus dem Kurs "Wirtschaftsrecht" an der Uni - und nun? Wertet das mein Wissen nun eher ab oder auf? Auch wenn du meinst, das richtig gelernt zu haben, macht dieser Gedanke noch nicht falsche Informationen automatisch richtig!
Ich wollte hier keine Diskussion entfachen. Ich wollte lediglich mein Wissen wieder aufrischen. Darum danke für deine Beiträge. War nicht böse gemeint.
Natürlich darf ich eine Domain registrieren, welche eine Marke oder eben der Name einer Prominenten Person ist. Daran ist erstmal nichts verboten. Allerdings kann man mich verklagen, diese Domain abzutreten, wenn ich vorherige Übernahmeangebote ausschlage. Da gab es vor ein paar Jahren mal einen Fall mit HP, wo Internetnutzer halt auf einem privaten Angebot gelandet sind, obwohl sie sich über Produkte der Firma Hewlett-Packard informieren wollten.
Der Inhaber hat aber alle Angebote über finanzielle Abgeltung bei Übernahme ausgeschlagen und wurde zurecht verklagt und eben auch verurteilt, das er die Domain abgeben muss. Ebenso kann ich verklagt werden, wenn ich die Domain für einen Ort registriere, aber halt nicht so heiße. Denn es gilt Namensrecht vor Ortsrecht.
Ein mir bekanntes Beispiel ist dazu der Ballhausen, wo ich mal gewohnt habe. Die DE-Domain war bereits registriert und zwar von jemanden, der mit Nachnamen Ballhausen heisst. Damit hatte die Gemeinde keine Chance an die Domain zu kommen. Hätte aber Lieschen Müller diese Domain registriert, so kann sie zur Herausgabe verurteilt werden.
Was verboten ist, sind Domains welche allein durch den namen schon rassistisch sind oder Gewalt verherrlichen.
hennessy221 hat geschrieben:Tippfehler-Domains sind verboten. Also beispielsweise "gogle.de" wäre nicht erlaubt.
Das wäre mir aber neu. Denn wer entscheidet denn dann, was als solche "Tippfehler-Domain" zu gelten hat? So was ist dann letztlich höchstens ein Streitfall, bei welchem der eigentliche Domainbesitzer gegen die neue Domain vorgeht. Und wenn man das Spiel durchzieht, entscheidet am Ende eines Prozesses ein Richter, ob bzw. inwieweit hier durch die Domain Rechte eben des Klägers berührt sind. Das bedeutet eben noch lange nicht, dass die Domain selbst "verboten" wäre. Allerdings zeigt die Geschichte bzw. zeigen die Urteile, dass es sicher wenig Aussicht auf erfolg hätte, eine Domain wie "Mikrosoft.de" oder "CocaColas.de" zu registrieren. Im Bezug auf die eigene Marke kennen die Konzerne wenig Spaß und Gerichte neigen hier nicht dazu, regelmäßig gegen die großen Konzerne zu urteilen.
"Verboten" wäre auch nicht die Registrierung von beleidigenden Domains oder auch rassistisch lautende Domains. Das explizit zu verbieten, wäre aber auch nicht notwendig, da hier ja bereits Gesetze existieren! Es ist doch wie mit z.B. einem langen Küchenmesser. Dies zu verkaufen und zu erwerben ist nicht verboten - auch wenn man damit Menschen umbringen kann. Verboten ist eben erst die Tat! Und daher kann ich eine beleidigende Domain registrieren - riskiere aber in der Folge eine entsprechende Strafverfolgung!
hennessy221 hat geschrieben:"Angelika-Merkel.de" wäre ebenfalls nicht erlaubt
Wieso? Wenn Du auf die Kanzlerin anspielst, dann ist es so, dass diese tatsächlich Angela heißt. Und wenn eine Person wirklich Angela Merkel heißt - unabhängig davon, ob sie Kanzlerin ist oder nicht - dann kann diese Person die Domain auch registrieren und nutzen! Das Amt schützt den Namen nicht bzw. macht aus dem Namen kein exklusives Gut!
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