Im Laden die Ware besetzen

vom 19.04.2011, 13:21 Uhr

Ich weiß, dass der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer erst an der Kasse geschlossen wird. Demnach gehört einem die Ware vor dem Bezahlen noch nicht. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass man anderen Leuten keine Sachen aus dem Einkaufswagen nehmen darf. Es ist kein Diebstahl, aber man tut es ganz einfach nicht. Diebstahl wäre es ja nur wenn man die Ware schon bezahlt hätte. In dem Fall mit dem Pool hatte man aber keine Möglichkeit geboten die Ware weg zu nehmen, weil man sie nicht unbeobachtet gelassen hat. Ein einfaches Zurücklegen hätte den Ärger mit den anderen Kunden aber wahrscheinlich erspart.

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In dem Moment wo der Ärger mit den anderen Kaufinteressenten begann, war ja der Entschluß schon gefasst, das man den Pool kaufen will. Einzig das Geld hatte nicht gereicht und es wurde noch welches geholt. Damit hat man die Ware ja nicht mehr einfach so besetzt, sondern seinen Kaufwillen gezeigt. Ähnlich verhält es sich mit Waren die man im Einkaufskorb hat.

Ob man diese am Ende auch kauft, ist dabei eine andere Sache. Aber allein, das man sie in den eigenen Wagen legt, signalisiert ja schon den Kaufwillen, welchen das Geschäft nur noch anerkennen muss, indem es dafür Geld in Empfang nimmt.

Und ich denke, das wird jeder, der öfter einkauft, schon gemacht haben. Ob es dabei um einen Apfel geht oder eben um einen Pool ist dabei nebensächlich. Im Endeffekt kann man noch an der Kasse eine Entscheidung gegen einen Kauf tätigen bzw. sogar danach noch, da man ja ein Rückgaberecht besitzt, wenn mit der Ware etwas nicht in Ordnung war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^