Schulden bei der Krankenkasse
Ichh war ein paar Jahre selbstständig und in der Zeit privat Versichert bei einer großen Krankenkasse, nun musste ich mein Gewerbe aufgeben weil ich es nicht mehr schaffe Aufträge zu bekommen. Aber die Versicherung will weiter ihr Geld haben, auch wenn ich keines mehr habe. Nun habe ich Schulden bei der Kasse und trau mich nicht mehr zum Arzt zu gehen weil ich fürchte dass man mich nicht behandelt.
Ich würde gern wieder in die gesetzliche Kasse aber ich weiss nicht ob die mich wieder nehmen mit den Schulden?
Hallo,
ich kenne ein Person, die eine zeitlang auch privat versichert war und sich dadurch verschuldet hat. Eine gesetzliche Kasse war hinterher kein Problem. Schreibe deine alte Kasse an und bitte um Ratenzahlung in kleinen Beträgen. Vorteilhaft ist es, wenn du die Quittung einer ersten Zahlung und die Eröffnung eines Dauerauftrages schon beilegen kannst.
Schieb es nicht auf die lange Bank, sonst steigen die Kosten sehr schnell ins Unermessliche und dir drohen irgendwann Pfändungen.
Hallo Enema,
meines Wissens wirst Du so lange ärztlich behandelt, bis Dir die Krankenversicherung kündigt. Problematisch sehe ich allerdings, dass Du privat versichert bist. Eine Freundin von mir ist ebenfalls in einer privaten Krankenversicherung und hat keine Möglichkeit, in eine gesetzliche zu wechseln.
Sie hat mal prüfen lassen, wie es wäre, wenn sie Arbeitslosengeld 2 beziehen würde. Aber sie erhielt die Auskunft, dass sie auch in diesem Fall nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln könnte, sondern von ihrem Arbeitslosengeld 2 die private Krankenversicherung weiterzahlen müsste. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es überhaupt keine Möglichkeit mehr gibt, aus einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle wie folgt vorgehen:
Zunächst würde ich prüfen, ob Du nach einer Kündigung Deiner aktuellen Krankenversicherung in eine gesetzliche wechseln kannst, möglichst zeitgleich würde ich mit der Versicherung eine Ratenzahlung der offenen Beträge vereinbaren. Die private Krankenversicherung wird sich darauf sicherlich einlassen, sie hat ja auch ein begründetes Interesse daran, ihre Beiträge zu bekommen.
Außerdem würde ich prüfen, welche Möglichkeiten Du jetzt überhaupt hast, krankenversichert zu sein.
Beziehst Du Arbeitslosengeld 2, wenn Du nun nicht mehr selbständig bist? Oder konntest Du nach Beendigung Deiner Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis übergehen? Sofern Du Arbeitslosengeld 2 beziehst, sprich doch mal Deinen Sachbearbeiter an, welche Möglichkeiten es gäbe. Bestimmt kennt er diesen Fall nach Beendigung einer Selbständigkeit und kann Dir sagen, ob Du Möglichkeiten hättest, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 kommt die ARGE auch für Deine Krankenversicherung auf. Du könntest außerdem mal Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen und dort nachfragen, ob Möglichkeiten bestehen, nach einer Kündigung der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Im Notfall, also für den Fall, dass ein Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich ausgeschlossen sein sollte, könntest Du immer noch für die weiteren Beiträge Deiner privaten Krankenversicherung das Arbeitslosengeld 2 verwenden.
Müsstest Du dann wahrscheinlich auch, denn eine andere Möglichkeit der Bezahlung Deiner künftigen Beiträge sehe ich erst einmal nicht. Es wäre schön, wenn Du hier berichten könntest, was Du für Antworten von den Versicherungen und ggf. der ARGE bekommen hast.
LG,
moin!
Zum einen würde ich dir ersteinmal raten, dein Gewerbe ab zu melden und deine Krankenkasse zu kündigen und diese dann in kleinen Raten zurück zu zahlen. Dann würde mich schleunigst beim Arbeitsamt melden und mir eine neue Krankenkasse suchen, die dich gesetzlich versichert. Das Amt übernimmt doch dann ersteinmal deine Krankenkassenbeiträge bis du wieder Arbeit gefunden hast.
Um dich wieder gesetzlich versichern zu lassen, brauchst du zum einen das Kündigungschreiben deiner Privatversicherung und eine neue Krankenkasse. Ich denke mal wenn du ein wenig googelst, findest du sicherlich eine in deiner nähe, dann nimmst du am besten deine Papiere und sprichst persönlich da vor.
In die gesetzliche Krankversicherung kannst wechseln, wenn du entweder arbeitsuchend gemeldet bist oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, wo unter 49.500 Euro im Jahr 2011 verdienen wirst. Damit wären die Vorraussetzungen geschaffen, aus der privaten Krankenversicherung zu kommen.
Ausserdem kannst du bei Aufgabe deines Gewerbes auch über die Familienversicherung beim Partner oder den Eltern in die gesetzliche Kasse wechseln. Dazu musst du halt der privaten Kasse in jedem Fall kündigen. Für die Schulden, welche schon aufgelaufen sind, musst du der jetzigen Krankenversicherung natürlich ein Angebot über die Rückzahlung machen. Denn auf ihr Geld werden sie deswegen nicht verzichten.
Enema hat geschrieben:Ich würde gern wieder in die gesetzliche Kasse aber ich weiss nicht ob die mich wieder nehmen mit den Schulden?
Hallo,
also ich weiß von meiner Ex Schwiegermutter, das ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht so einfach ist und sie war noch nichtmal selbstständig, denn für Selbstständige ist es noch viel komplizierter. Du hast ja schon deine Selbstständigkeit an den Nagel gehängt und das ist schon mal ein guter Schritt, denn den hättest du eh eingehen müssen, damit du eine Chance für einen Wechsel hast. Zudem solltest du Angestelltenverhältnis eingehen, mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Es gibt auch die Möglichkeit, sich über seinen Ehepartner familienversichern zu lassen, aber meist sind die dann ja auch privat versichert.
Hier habe ich mal was gefunden über einen Krankenkassenwechsel und vielleicht hilft es dir ja auch weiter, denn hier werden alle Möglichkeiten genau beschrieben.
Für die Schulden, die du noch bei deiner Krankenkasse hast, würde ich mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren und diese dann auch kündigen, sobald du weißt, das du in eine gesetzliche eintreten kannst. Die Raten solltest du aber so halten, das du diese auch immer begleichen kannst und am besten einfach die erste Rate schon vorab überweisen und dann den Beleg darüber mit in das Anschreiben an die Krankenkasse schicken, denn dann sehen die, das du zahlungswillig bist und das macht natürlich immer einen guten Eindruck.
Sorge musst du auch nicht haben, das du beim Arzt nicht behandelt wirst, denn du musst als Privatpatient ja eh Vorkasse leisten und solange dir deine Krankenversicherung nicht gekündigt hat, bist du da auch vollwertiges MItglied mit allen Rechten und Pflichten. Da brauchst du dir also absolut keine Sorgen machen.
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