Aktuelle Rechtsprechung zu eBay Verkäufen

vom 10.08.2010, 22:28 Uhr

Ich bräuchte in eigener Sache einen Nachweis der Rechtsprechung in einer Rechtssache im Internet. Kurz gefasst geht es darum, ob in der Rechtsprechung schon einmal eindeutig entschieden wurde, ab wann der Verkauf auf ebay als gewerblich anzusehen ist, also den Umfang des Privatverkaufs überschreitet.

Also wenn mir jemand hier einen Hinweis im Internet auf eine eindeutige Rechtsprechung nennen würde, wäre mir das sehr hilfreich.

» Trully » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt in Deutschland leider keine generelle Gesetzeslage im Bezug auf Ebay Verkäufe und deren Einstufung als gewerbliche Verkäufe. Die einzelnen Fälle werden immer von den verschiedenen Richtern unterschiedlich entschieden und daher kann man keine generelle Aussage hierzu treffen. Die bisherigen Urteile waren immer sehr unterschiedlich und daher ist es unmöglich eine eindeutige Aussage hierzu zu treffen.

Benutzeravatar

» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Prinzipiell ist es doch egal, ob du Artikel bei Ebay, auf dem Flohmarkt, auf anderen Internetplattformen oder per Haustürgeschäft verkaufst. Die Rechtssprechung diesbezüglich ist eigentlich relativ simpel, einleuchtend und nachvollziehbar (meiner Meinung nach).

Wie dann einzeln vor Gericht argumentiert und letzten Endes auch entscheiden wird, ist selbstverständlich eine andere Sache. Jeder Fall wird individuell behandelt. Natürlich kann man sich an anderen Rechtssprechungen orientieren.

Unter gewerblichen Verkauf von Waren versteht man in der Bundesrepublik Deutschland den Erwerb und Verkauf von Gütern zum Zwecke der Erwirtschaftung von Gewinn. Hierzu hilft ein Blick ins BGB und ins HGB. Wer diese Bücher nicht dabeim hat => google hilft gratis weiter

Im Prinzip wäre es also auch schon ein gewerblicher Handel, wenn du irgendwo ein paar Socken kaufst mit dem Ziel diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Natürlich wird dir das keiner nachweisen können, und es würde auch keine Sau jucken. Machst du das mit 100 paar Socken, kann die Sache natürlich wieder anders ausschauen.

Im Prinzip machst du dich bei Ebay also bereits auffällig, wenn du zB dreimal den selben Artikel "neu und ungebraucht" verkaufst! Hier wirst du in erster Linie nicht Probleme mit dem Ordnungsamt oder der Polizei haben, weil es denen vielleicht auf Grund des Artikels, der Menge, dem Wert als "zu geringfügig" vorkommt, aber gewerbliche Ebay Händler werden das zu unterbinden wissen. "unlauterer Wettbewerb", etc.pp.. Die schwärzen dich an, zeigen dich anonym an, und auf blöd hast du noch Unterlassungsklagen am Hals.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Eine eindeutige Rechtssprechung gibt es zu diesem Thema leider nicht. Erst neulich gab es aber wieder ein Urteil, dass bei 1.200 Verkäufen in drei Jahren davon auszugehen ist, dass man gewerblich handele. Dies auch deshalb, weil man für die gesamte Organisation mindestens eine Stunde täglich aufbringen müsse. Das spräche schon für eine Nachhaltigkeit, mit der die eBay-Verkäufe betrieben würden.

Geht es denn bei der Frage um einen konkreten Fall, so dass man vielleicht antworten könne, was in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden wurde.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Bei allen Rechtsprechungen bei denen es um Ebay geht handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Das heißt ganz konkret dass die Urteile nicht auf andere Fälle bezogen werden können sondern dass das Urteil sich nur auf diesen einzigen Sachverhalt bezieht. Ein anderes Gericht kann also durchaus ganz anders entscheiden.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich denke mal so genau kann dir das keiner sagen. Falls du als Privatperson Artikel einstellen möchtest, denke ich mal das du ruhig das Haushaltsübliche wie Klamotten oder Bücher verkaufen kannst, ohne gleich das Finanzamt auf dem Schoss sitzen zu haben. Anders würde es natürlich aus sehen wenn du ich sagen mal 10 neue Handys aufkaufst und diese dann gezielt für höhere Preis weiterverkaufst. Dies wäre ja eigentlich ein gewerblicher Verkauf, da du dies ja gezielt machst, um daraus einen Gewinn zu erzielen.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^