Verkehr: In zweiter Reihe parken - Regelungen
Bei uns vor dem Geschäft ist immer alles voll und wenn ich mal was ausladen muss, dann muss ich alles sehr weit tragen. Wie ist das eigentlich, darf ich im laufenden Verkehr parken wenn ich nur auslade? Ich meine damit das berühmte parken in zweiter Reihe, wobei wenn man nur was auslädt dann kann man ja kaum von parken sprechen. Wie ist das geregelt, kann ich das auch irgendwo nachlesen? Denn ich habe es echt satt dass ich immer alles die halbe Straße rauf schleppen muss!
Also ich habe vor etwa einem Jahr meinen Führerschein gemacht, und obwohl ich wohl schon so die eine oder andere Vorfahrtsregel vergessen habe, bin ich mir bei deinem Anliegen ziemlich sicher. Soweit ich mich erinnern kann, hatten wir im theoretischen Unterricht diesbezüglich mal eine ganze Stunde Diskussionsstoff. Da es viele gab, die die selbe Ansicht hatten, wie du.
Ich meine mich aber erinnern zu können, dass es gesetzlich geregelt ist, dass das "berühmte" "Parken in zweiter Reihe" grundsätzlich für jeden PKW-Fahrer verboten ist. Die einzige Ausnahme hierbei stellt das Taxi. Taxen dürfen unter Benutzung des Warnblinklichts auch in zweiter Reihe parken, sofern kein anderer Parkplart vorhanden ist. Das ist wie ich finde, aber auch logisch oder? Immerhin möchte man als Kunde in einem Taxi nicht noch ein paar hundert Meter durch die Gegend fahren und für diese gefahrene Strecke bezahlen, obwohl man schon lange an seinem gewünschten Ankunftsort vorbeigefahren ist.
Ebenfalls finde ich es logisch, dass es für den "Otto-Normalverbraucher" nicht gestattet ist, in zweiter Reihe zu parken. Auch wenn man in einem verkehrsberuhigtem Bereich in zweiter Reihe parkt, so blockiert man mit seinem Fahrzeug, auch wenn man nur "kurz" etwas ausläd, einen großen Teil der Fahrbahnspur. Verkehrsteilnehmer, welche die gleiche Fahrbahnspur benutzen möchten sind also gezwungen, in den Gegenverkehr auszuweichen, um an deinem Fahrzeug vorbei zu kommen. Dies stellt unter Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, da man mit Gegenverkehr rechnen muss.
Also sollte man lieber einen etwas weiteren Weg in kauf nehmen, den man auch mit einer körperlichen Last zurücklegen muss. Klar wiederspricht hier die menschliche Bequemlichkeit, doch möchte man in der Regel auch nicht dafür verantwortlich sein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer wegen meinem Auto, welches die Fahrbahn blockiert, einen Unfall hatte. Da es auch gesetzlich Verboten ist, kannst du somit nich nur dein Gewissen "erleichtern" sondern unter Umständen auch deine Brieftasche vor "Gewichtsverlust" bewahren.
Also in zweiter Reihe darfst du auf keinen Fall parken, auch nicht wenn du nur ganz kurz was ausladen willst. Wenn du schnell bist, kriegt es vielleicht keiner mit, aber zum einen wird es dadurch nicht legaler und wenn man Sachen fürs Geschäft auslädt dauert das ja meist etwas länger und irgendwann kommt dann auch mal eine Ordnungskraft vorbei die dich zurechtweisen wird.
Du kannst eigentlich nur versuchen irgendwie einen Parkplatz vor deinem Geschäft zu reservieren. Vielleicht gibt es ja Privatparkplätze die du anmieten kannst oder du kannst mit dem Ordnungsamt da eine Abmachung treffen, womit du dir einen Parkplatz sichern kannst. Anders wirst du da nicht weiterkommen.
So lange Du kein Taxiunternehmen hast und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen möchtest, darfst Du weder in zweiter Reihe halten noch parken. Das ist ganz eindeutig geregelt. Klar muss man dabei nicht erwischt werden und kann sich so das Bußgeld ersparen. Allerdings kann das Parken in zweiter Reihe für den Falschparker richtig teuer werden, und zwar dann, wenn wegen des Falschparkers andere Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr ausweichen müssen und es so zu einem Unfall kommt. Das sind die Regelungen und daher ist einfach nur empfehlenswert auf das Halten und Parken in zweiter Reihe zu verzichten.
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