Vermieter erteilt Kunden Hausverbot
Frau X. betreibt einen kleinen Friseursalon. Auf dem Gelände ihres Betriebes ist auch der Gewerbebetrieb ihres Vermieters. Der Vermieter ist nicht einfach, aber Frau X. kommt generell mit ihm einigermaßen zu Recht und sie hat sich einen kleinen Kundenstamm aufgebaut. Nun hat ihr Vermieter aber Stress mit einem seiner Angestellten und hat dem gekündigt. Was ja auch kein Problem ist. Nur hat er seinem Angestellten halt gekündigt und seiner kompletten Familie Hausverbot erteilt. Rein theoretisch ist das ja sein gutes Recht. Nur ist die Familie des Angestellten halt auch Stammkundschaft von Frau X.
Wie kann sich Frau A. nun am besten verhalten? Darf ihr Vermieter das überhaupt? Einen Umzug in ein anderes Ladengeschäft kann sich Frau X. zur Zeit nicht leisten. Außerdem hat sie ja bereits einen Ruf aufgebaut.
Der Vermieter hat Hausrecht und kann demzufolge auch jedem den Zutritt für sein Grundstück verwehren. Ob Gründe dafür vorliegen, ist dabei unerheblich. Frau X kann aber mit dem Vermieter mal reden, ob dies wirklich so komplett sein muß. Vielleicht ist der Vermieter bereit eine Ausnahme für ihren Salon zu machen. Allerdings sehe ich dafür recht wenig Chancen, wenn der Vermieter eh schon recht schwierig ist.
Ein Umzug muß ja nicht gleich das Wegbrechen von Stammkunden bedeuten. Kommt immer darauf an, wie weit das neue Geschäft vom alten Salon weg ist. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit diese Kunden auch zu Hause zu bedienen. Was einerseits die Einnahmen von Frau X aus dieser Familie garantieren würde.
Auf der anderen Seite wäre es eine positive Werbung insgesamt für sie, wenn sie auch zu den Kunden kommt. Immerhin gibt es auch viele Menschen, welche körperlich nicht mehr in der Lage sind das Haus zu verlassen.
Ich glaube kaum, dass der Vermieter das Recht hat, in dem vermieteten Ladengeschäft einfach Hausverbot zu erteilen. Für seine eigenen Räumlichkeiten kann er tun und lassen was er will, aber in dem Moment, in dem er es vermietet, kann er eben nicht mehr nach Belieben verfügen, sondern gibt ja Rechte an den Mieter ab.
Sonst könnte ja auch der Vermieter einer Wohnung dem Mieter verbieten, dass z.B. seine Lebensgefährtin zu Besuch kommt. Das wäre ja für jeden unvorstellbar, aber genauso verhält es sich mit dem Ladengeschäft und der Kundschaft.
Ein Umzug muß ja nicht gleich das Wegbrechen von Stammkunden bedeuten.
Ein Umzug kostet aber Geld und bei einem Gewerbebetrieb ist das mehr als einfach mal ein paar Kisten packen und in den nächsten Laden ziehen. Gerade in einem Friseursalon muss da doch mehr beachtet werden. Wie halt auch Wasserinstallationen etc. Und nicht alles kann man ohne große Probleme einfach aus einem Friseursalon abbauen und neu aufbauen.
Auf der anderen Seite wäre es eine positive Werbung insgesamt für sie, wenn sie auch zu den Kunden kommt. Immerhin gibt es auch viele Menschen, welche körperlich nicht mehr in der Lage sind das Haus zu verlassen.
Je nach dem wie groß der Betrieb ist, mag das vielleicht gehen. Wenn aber die Friseuse alleine arbeitet, heißen Hausbesuche auch Mehraufwand. Klar kommt das auch ihrer Kasse zu gute. Aber in der Zeit in der sie Hausbesuche macht, ist auch keiner im Laden. Klar kann sie nicht mehrere Kunden auf einmal bedienen, wenn sie alleine ist. Aber die nächsten Kunden stehen zumindest nicht vor verschlossener Tür.
Und je nach Entfernung ist so ein Hausbesuch ja auch mit Mehrkosten verbunden und vor allem auch Zeitaufwand. Da geht es ja dann nicht nur um mal die Haare schneiden. Da müssen die Sachen zusammen gepackt werden, zum Kunden gefahren werden und danach wieder heim gefahren und die Sachen wieder weggeräumt werden. Wenn der Kunde nun weiter weg wohnt, sind alleine die Fahrtzeiten nicht mehr tragbar im Vergleich zu den Einnahmen.
Die Sache fängt doch schon damit an, dass der Vermieter seinem Ex-mieter kein Hausverbot erteilen darf! Natürlich hängt das von verschiedenen Faktoren ab. Aber ich gehe mal nicht davon aus dass der Ex-Mieter gewalttätig war und nun eine Unterlassungsklage (nicht näher als so und so viele Meter nähern) hat.
Heißt solange sich Ex-Mieter anständig benimmt, darf er auch weiterhin andere Mieter in diesem Haus besuchen und auch zum Frisör seines Vertrauens gehen! Hier stehen nämlich die Interessen des Ex-Mieters im Vordergrund. Und diese dürfen nicht eingeschränkt werden nur weil sein ehemaliger Vermieter ein Problem, welches ja nun durch die Auflösung des MIetvertrags, gelöst sind.
@ AJK
Wo steht was von Ex- Mieter? Es geht um einen Ex- Angestellten. Dem kann man zwar durchaus Hausverbot erteilen. In dem genannten Fall kam aber hinzu, dass der Vermieter, der nicht Vermieter seines Angestellten war, sondern Vermieter von Frau X., allen Verwandten seines Ex- Angestellten Hausverbot erteilte. Und wie gesagt, war der Ex- Angestellte nie Mieter des Vermieters, sondern nur Angestellter und seine Verwandtschaft hat ja mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun.
Sorry, habe da beim Tippen nur was durcheinander gebracht. Ist letzten Endes aber auch unerheblich. Der Vermieter hat seinem Angestellten gekündigt, und ihm Hausverbot erteilt. So muss es natürlich richtig heißen. Natürlich kann er ihm auch Hausverbot in SEINEM Betrieb erteilen. zB wenn es sich um einen Laden handelt. Denn hier hat der Vermieter und gleichzeitig Chef seines Ladens auch Hausrecht. Er allein darf entscheiden wer bei ihm in dem Laden ein und ausgehen kann..
Auch wenn der Frisörsalon von Frau X nun dem Vermieter gehört, darf er seinem Ex-Angestellten nicht verbieten, eben jenen Frisörsalon zu betreten. Denn hier hat Frau X das Hausrecht. Da hat der Vermieter überhaupt nichts zu melden. Frau X ist lediglich dafür verantwortlich das sich der Angestellte benimmt.
Ich darf ja auch selbst entscheiden wer mich in meiner Wohnung besucht, oder wen ich in meine Firma lasse. Auch wenn Räume etc. nur angemietet sind. Mein Vermieter hat da nix zu melden!
Der Friseurladen wurde vermietet. Somit kann der Vermieter dort kein Hausverbot zu erteilen. Ich wüsste auch nicht, warum Frau X wegen einer Familie, der sie die Haare macht, einen neuen Friseursalon eröffnen soll. Der ehemalige Angestellte des Vermieters darf selbstverständlich weiter in den Friseurladen und seine Familie ebenfalls.
Warum hat die komplette Familie denn nun auch Hausverbot? Das mit dem Angestellten ist relativ einleuchtend. Wie groß ist denn die Familie des Angestellten? Ich kann mir nämlich nicht direkt vorstellen wie hier der Umsatz in die Knie gehen soll, ohne das dabei noch andere Leute mit im Spiel sind. Irgendwie ist die Sache doch etwas undurchsichtig.
Also eigentlich hat der Vermieter ja das Hausrecht und kann deswegen auch jedem den Zutritt seines Grundstückes verbieten, wenn er einen guten Grund dafür hat, aber ob damit auch das Betreten des Salons von Frau X damit betroffen ist, wage ich zu bezweifeln, denn das wäre ja geschäftsschädigend.
Ich denke, das der Salon von Frau X aus diesem Hausverbot ausgenommen ist, denn er hat es ja an Frau X vermietet und somit hat sie für den Salon auch das gemietete Hausrecht. Auch wenn der Vermieter recht schwierig im Umgang ist, kann er nicht andere unbeteiligte mit in seinen Ärger hineinziehen und vor allem nicht dann, wenn es um die finanzielle Existenz geht.
Frau X sollte evtl vesuchen, das Problem mit dem Vermieter friedlich zu klären, aber wenn es nicht machbar ist, würde ich ihr doch dazu raten, auch im Sinne ihrer Kunden, den Standort ihres Friseursalons zu wechseln, damit einfach Frieden herrscht und kein Stammkunde Angst haben muss, von einem negativ eingestellten Vermieter belästigt oder gar beschimpft zu werden.
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