Unregelmäßie Wandfarbe - Vermieter -oder Mietersache?
Ich hatte ja vor kurzem schon mal von A geschrieben, der durch einen Wasserschaden, der an Decke und Wand herab lief, im Wohnzimmer Schimmel-Bildung (was aber nicht A's Schuld war) und Flecken an Wand und Decke gehabt hat. Nachdem Vermieter B nun endlich mal gehandelt hat und nach Hin und Her Diskutieren den Schimmel hat entfernen lassen, musste ja auch die Decke und die Wand an den betroffenen Stellen neu tapeziert und natürlich gestrichen werden. Soweit so gut.
Zum Glück hatte A eine normale weiße Raufasertapete und keine exotischen Farben an den Wänden. Trotzdem sieht der Farbverlauf zwischen den Weiß-Tönen jetzt total blöd aus, da nur genau der Bereich gestrichen worden ist, wo die Flecken waren und nicht das ganze Zimmer, sieht man da jetzt wohl einen deutlichen Unterschied zwischen den Bereichen und wohl auch so, dass es deutlich auffällt. A findet das natürlich überhaupt nicht ansprechend und fragt sich, ob Vermieter B nicht hätte, das Wohnzimmer wieder in einen einheitlichen Zustand hätte bringen müssen? B weigert sich aber und wenn A der Farbunterschied nicht gefällt, dann solle er doch alles selber neu streichen war wohl die Antwort.
Das kann es doch auch nicht sein, oder? Was wäre denn zum Beispiel auch, wenn A eine Farbige Tapete gehabt hätte, diesen Farbton hätte man auch nicht nochmal so einfach hin bekommen. Oder eine Mustertapete, die man nicht hätte nachkaufen können. Hat Mieter A in dem Fall wirklich die berühmte "A...-Karte" gezogen und muss zusehen, wie er sein Wohnzimmer wieder in einem einheitlichem Ton hin bekommt oder ist das eigentlich doch die Pflicht von B einem dem Ursprungszustand angemessene Situation wieder herzustellen? Irgendwie will A nicht in den Kopf, dass er, obwohl völlig unschuldig an dem Schaden, jetzt auch noch zusätzliche Arbeit und Kosten investieren muss, um wieder ein vernünftiges Zimmer bewohnen zu können.
Wenn es sich um einen nicht von A verschuldeten Schaden handelt, also um einen Wasserschaden des Mieters über seiner Wohnung, muß dieser Mieter den Schaden ersetzen und das gesamte Zimmer streichen lassen. So kenne ich das nur. Den Schaden des über A wohnenden Mieters muß die Versicherung übernehmen, falls dieser versichert ist. Ich würde das keinesfalls so auf sich beruhen lassen.
Sollte es sich bei dem Wasserschaden aber um einen Gebäudeschaden handeln, ist der Vermieter zuständig und dessen Versicherung. Auf jeden Fall muß das Zimmer wieder in den alten Zustand versetzt werden, also völlig neu gestrichen.
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