Ikea Haus - Verbraucherschützer warnen

vom 14.05.2010, 12:48 Uhr

Ich hatte ja schon in Fertighäuser von Ikea berichtet dass Ikea jetzt auch in den Fertighausmarkt drängt und das es viele Kritiker Ikea Haus ist kein Schnäppchen gibt. Nun hat sich auch die Verbraucherzentrale gemeldet und warnt vor einigen Mängeln und Fallen die die bauliche und auch die vertragliche Seite betreffen. In ihren Augen werden die Hauskäufer in erheblichen Maße benachteiligt.

Es wurde festgestellt dass sich die Baufirma Veränderungen an den Bauleistungen, Baubeschreibung und an den Bauplänen vorbehält ohne dafür wichtige Gründe nennen zu müssen. Als Beispiel wurde angeführt dass in den Werbeflyern von erhöhtem Schallschutz die Rede ist, bei der Baubeschreibung aber nicht mehr. Auch dürfen in die innenliegenden Seiten der Außenwände auf Grund ihrer Bauweise keine zusätzlichen Steckdosen installiert oder Nägel eingeschlagen werden.

Weiterhin wird vertraglich festgelegt dass die Schlussrate vollständig zu zahlen ist, auch wenn noch Restarbeiten erforderlich sind. Dafür wird aber der Fertigungstermin nicht garantiert. Weiterhin wurde die Haftung der Baufirma erheblich eingeschränkt, wer Mängel feststellt sollte also einen guten Anwalt haben. Für mich das dickste Ding, der Hauskäufer muss sich vertraglich für die nächsten 15 Jahre an einen bestimmten Anbieter für Strom und Heizung binden ohne die Möglichkeit zu einem Wechsel zu haben. Nach Recherche verlangt dieser Anbieter deutlich mehr als die örtliche Konkurrenz.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das alles, was hier aufgelistet wird, ist wohl wirklich Bestandteil der Standardverträge, welche die Käufer erheblich benachteiligen. Auch wenn man dann weiß, dass viele Klauseln und Vertragsbestandteile unwirksam sind, scheint es mir auch eher riskant, sich auf so was einzulassen. Denn im Zweifel muss man auch zweifelsfrei zustehende Rechte erstreiten, was gerade dann, wenn man so eine Investition tätigt, vermutlich schwerer fällt, als üblich. Immerhin muss man immer zunächst in Vorleistungen gehen und hinter IKEA steht eben vermutlich mehr Kapital, als bei einem Fertighauskäufer.

Vollkommen unüblich ist ja auch die Forderung, die Schlussrate zahlen zu müssen, ohne das eine Abnahme hat erfolgen müssen. Welches Druckmittel der Kunde dann in Zukunft haben soll (wobei das Druckmittel bzw. die Schlussrate idR. sowieso schon recht bescheiden ist), die Mängelbeseitigung zu forcieren, ist hier offensichtlich nicht so wichtig.

Ebenfalls wäre mir völlig unverständlich, einen Vertrag ohne Fertigstellungstermin zu unterzeichnen. Normalerweise ist es ja so, dass der Umzug auch entsprechend geplant werden muss und man ja eigentlich möchte, die Übergangszeit, in der man zwei Häuser/Wohnungen bewohnt (bezahlt), möglichst kurz zu halten. Wenn man da aber nicht (vertraglich zugesichert) weiß, wann man umziehen kann, kann auch keine weitere Planung erfolgen.

Und den Traum aller Gebrauchtwagenverkäufer, nämlich die (teilweise) Einschränkung der Gewährleistungspflichten, wird zumindest auch IKEA in Deutschland nicht verwirklichen können. Aber auch hier stellt sich die Frage, wer bei Streitigkeiten den Fall länger aussitzen kann. Denn immerhin wäre man als Käufer von einem Streitfall auch als Nutzer direkt betroffen und wäre eher darauf angewiesen, dass der Schaden sofort behoben wird.

Alles in Allem sollte man bei so einem Vertrag vor der Unterzeichnung doch einen Anwalt bitten, dem Anbieter einen alternativen Vertrag vorzulegen, in dem eben diese vertraglichen Mängel beseitigt sind. Oder aber man geht bewusst das Risiko ein und weiß genau, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen folgen werden und das man diese auch durchstehen kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Inzwischen ist es ja schon wieder still geworden um die IKEA-Häuser, jedenfalls habe ich seit dieser damaligen Pressemitteilung nichts mehr darüber in der Zeitung lesen können. Wie jetzt zu erfahren war ist die Nachfrage danach doch nicht so gewaltig so dass sich IKEA zu einigen Nachbesserungen baulicher und vertraglicher Art veranlasst sah. Von Fachleuten und Verbraucherschützern wurde ja unter anderem stark kritisiert dass die Preise dafür zu hoch sind, die Häuser zu unflexibel sind, der Schallschutz nicht ausreichend ist und die vorgeschriebene fünfzehnjährige vertragliche Bindung an einen Stromanbieter unseriös ist.

Im Stadtteil Auringen (Wiesbaden) wurden jetzt für acht Häuser der erste Stein gesetzt. Entgegen den ersten Konzeptionen gibt es nun auch ein Dachgeschoss und es wird nicht mehr darauf bestanden für die ersten fünfzehn Jahre den Wärme- und Strombedarf über „Bo-Klok“ zu beziehen. Dafür müssen sich die Käufer jetzt nur noch verpflichten die Wärme für die nächsten zehn Jahre über das auf dem Gelände ebenfalls vorhandene Blockheizwerk zu beziehen. Der Schallschutz wurde noch einmal überprüft, hier ist man aber der Meinung dass kein Änderungsbedarf besteht weil man den Anforderungen genügt. Auch sind nach ihrer Ansicht die genannten Probleme mit den Dampfsperren unbegründet (Einschlagen von Nägeln und nachträgliche Installation von zusätzlichen Steckdosen), hier beruft man sich auf ungenaue Bauunterlagen die zu dieser Fehlinterpretation führen konnten.

Durch die Stiftung Warentest konnten die modifizierten Veränderungen noch nicht überprüft werden. Wie verlautet wolle man das aber so bald wie möglich überprüfen, bisher wurden aber noch keine neuen Unterlagen von Ikea zur Verfügung gestellt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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