Diagnose auf Rechnung anderer Firma?

vom 12.04.2011, 17:17 Uhr

A bekam heute eine Rechnung von einer Gesellschaft, die die Rechnungen für eine Augenarztpraxis erstellt. A war Anfang Februar beim Augenarzt und hat die Augen untersuchen lassen. Es ist das erste Mal, dass A eine Arztrechnung bekam. Wie es heutzutage bei den Augenärzten üblich ist, muß A die Untersuchung des Augeninnendrucks selbst bezahlen, da nach Angaben des Arztes die Krankenkasse diese Untersuchungen nicht mehr übernimmt.

Auf der Rechnung, die A erhielt, steht unter anderem auch die Diagnose. Ist das üblich, dass jeder die Diagnose sieht? A interessiert jetzt, ob das überhaupt statthaft ist? Habt ihr auch schon mal solch eine aufgelistete Rechnung bekommen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Als ich noch Privatpatient war, wurde mir auch eine detaillierte Rechnung geschickt, damit ich genau nach vollziehen konnte, was hat er gemacht und was hat er fest gestellt. Also es ist alles normal meiner Ansicht nach. Man muss dir sogar eine detaillierte Rechnung schicken, damit sie nachweisen können für was sie Geld verlangen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn man von einer privaten Krankenversicherung (entweder Voll- oder Zusatzversicherung) eine Erstattung der Rechnung wünscht, dann muss auf der Rechnung auch die Diagnose aufgeführt sein, sonst weigern sich etliche Versicherungen den Betrag zu erstatten. Daher muss auch ein externer Dienstleister, der Rechnungen erstellt, Zugriff auf die Diagnose haben.

Sicher könnte man als gesetzlich Versicherter Patient (der ohnehin nichts erstattet bekommt) dieser Datenweitergabe widersprechen, aber andererseits frage ich mich, wie man dann die Richtigkeit der Rechnung prüfen möchte, wenn man nicht die Diagnose dessen kennt, was abgerechnet werden soll.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ja, das ist erlaubt. Man hat ja in der Regel vorher unterschrieben und es damit erlaubt. Wenn eine fremde Abrechnungsfirma die Rechnung schickt und das nicht von der Praxis selbst erledigt wird, bekommt man ja direkt in der Praxis einen Wisch, in dem man eben zustimmt, dass die erforderlichen Daten (Summe und Behandlungen) übermittelt werden. Wenn A nichts unterschreiben musste, dann wurde A sicherlich mündlich unterrichtet und hat sein Einverständnis gegeben.

Es ist auch üblich, dass die Diagnose auf der Rechnung steht. Die Rechnung bekommt man ja nicht, um sie sich unter das Bett zu hängen, sondern um sie bei der Versicherung einzureichen. Und die brauchen eben die Diagnose, damit sie auch beurteilen können, ob die entsprechende Behandlung notwendig war.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kenne das auch von meinem Zahnarzt, der alles über eine Abrechnungsfirma macht. Darauf steht auch immer im Detail was wieviel gekostet hat. Dafür musste ich aber auch eine Einverständniserkärung unterschreiben, auf der unter anderem steht, dass ich mit Weitergabe bestimmer Informationen zum Zwecke der Abrechnung einverstanden bin.

Diesen Zettel musste ich allerdings auch erst letztes Jahr das erste Mal so unterschreiben, als ich Neu-Patient dort war wurde mir das allerdings auch vorher mitgeteilt (warum das nur mündlich erfolgte, weiss ich nicht).

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Diagnose muss immer auf den Rechnungen stehen. Ausnahmen gibt es wohl nur wenn ein Fremdlabor die Auswertung von den Proben übernommen hat oder Ersatzteile angefertigt werden müssen. Mit dieser Kennzeichnungspflicht will man einen möglichen Abrechnungsbetrug bei den Ärzten unterbinden. Wenn jemand wegen einer Erkältung behandelt wird und die Diagnose steht nicht auf der Rechnung dann würde es auch nicht weiter auffallen wenn noch schnell ein paar Röntgenbilder abgerechnet würden. Die Kassen prüfen diese Abrechnungen, ohne Diagnose geht das nicht so einfach.

Als Privatpatient bekomme ich ja auch immer die Rechnungen ausgehändigt. Damit kann ich dann eine Erstattung bei meiner Krankenkasse beantragen. Für die Höhe der Erstattungen durch die Krankenkassen ist es wichtig zu wissen ob eine bestimmte Untersuchung medizinisch indiziert ist. Vielleicht ein Beispiel. Ich möchte meine Augen lasern lassen. Ist der Grund dafür ein rein ästhetischer dann sind die Kosten dafür mein Privatvergnügen wenn ich nicht anderweitig abgesichert bin. Leide ich aber am grauen Star und dieser Eingriff ist medizinisch notwendig dann bezahlt das fast alles die Krankenkasse. Solche Diagnosen werden dann auch gespeichert. Später sind ja immer noch mal nachfolgende Untersuchungen (zum Beispiel Augeninnendruck) erforderlich, dann greift man auf dieses Wissen zurück und bekommt diese Untersuchung auch ohne Probleme erstattet.

Ich verstehe jetzt nicht genau was du mit der fremden Firma meinst. Manche Ärzte machen diese privaten Abrechnungen nicht selber sondern haben diese Aufgaben an einen Fremdanbieter übergeben. Dieser bekommt die Diagnose sowie die durchgeführten Untersuchungen übermittelt damit dieser dann eine ordentliche Rechnung Erstellen kann. Wenn du so etwas meinst, auch hier muss es eine Rechnung nach bestimmten Vorgaben geben. Allerdings ist der Zahlungsempfänger dann dieses Büro.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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