Was ist Hamburger Modell nach langer Arbeitsunfähigkeit?

vom 08.04.2011, 15:39 Uhr

Nach langer Krankheit kann ich nun endlich wieder daran denken ins Berufsleben zurück zu kehren. Da ich mich aber erst wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen muss und nachweisen soll, dass ich schon wieder Arbeitsfähig bin, erwähnte mein Arzt etwas von einem Hamburger Modell. Dieses soll die langsame Wiedereingliederung in den Beruf ohne finanzielle Einschränkung und gesundheitliche Gefahren ermöglichen.

Das klingt ja alles ganz gut und ich freue mich auch schon darauf endlich wieder was zu tun, aber was ist das Hamburger Modell genau und kann der Arbeitgeber dieses ablehnen? Diese Fragen beschäftigen mich sehr und ich möchte damit nicht bis zum nächsten Arzttermin warten, daher würde ich gerne wissen, ob mir jemand hier dazu ein paar Informationen geben könnte. Wer hat Erfahrungen mit derartigen oder ähnlich gelagerten Wiedereingliederungsmaßnahmen und worauf sollte man achten?

» bregenz » Beiträge: 166 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es geht beim Hamburger Modell um die Wiedereingliederung eines Langzeitkranken in das Arbeitsleben. Vor dieser Maßnahme muß sowohl die Krankenkasse zustimmen, als auch dein Arbeitgeber.

Der Arzt wird mit dir einen Eingliederungsplan abstimmen. Es kommt darauf an, wie belastbar du nach der Erkrankung schon wieder bist. Danach richtet sich deine Arbeitszeit und die Dauer der Maßnahme. Das heißt, wenn es dir möglich ist, fängst du mit wenigen Stunden an zu arbeiten. Die Stundenzahl wird dann nach und nach gesteigert. Das läuft dann einige Wochen oder Monate, je nach der der Belastbarkeit des Kranken. Du wirst weiterhin krankgeschrieben.

Dein Geld zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der Träger der Maßnahme, also Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung. Der Arbeitgeber kann ein Wiedereingliederungsverfahren ablehnen, soweit mir bekannt. Ich selbst kenne dieses Verfahren nicht von mir, deshalb erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Was auch noch zu erwähnen wäre, ist dass du nur bestimmte Tätigkeiten auf Arbeit übernehmen wirst, je nach Beruf und Branche. Also eine Arbeit, die du körperlich schaffen kannst, ohne dass es dir zu anstrengend wird oder deinen Gesundheitszustand verschlechtern könnte oder deine komplette Genesung hinauszögern würde. Dies wird, soweit ich weiß, auch in der Vereinbarung zum Hamburger Modell festgeschrieben. Das passiert in der Regel mit dem Arbeitgeber zusammen. Am besten spricht man vorher mit dem Arzt ab, welche Tätigkeiten da geeignet wären und welche du lieber noch nicht machen solltest.

Ob ein Arbeitgeber das ablehnen kann, das weiß ich nicht so genau. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass er nicht zustimmen muss, da es sich ja um ein "Modell" handelt und nicht um ein Gesetz. Allerdings kann es den Arbeitgeber prinzipiell ja nur entgegen kommen, wenn du zurück an deinen Arbeitsplatz kommst, denn die Krankenkasse zahlt dir ja das Geld für die Zeit und nicht der Arbeitgeber, somit fällt mir gerade kein Grund ein, warum er dagegen sein sollte. Es sei denn er will dich allgemein nicht mehr einstellen. Aber da würde ich mir jetzt nicht so viele Gedanken machen, bevor du nicht mit ihm gesprochen hast.

Worauf du noch achten solltest, ist vielleicht, dass du dich nicht übernimmst, dass du wirklich in kleinen Schritten und mit wenigen Stunden anfängst ohne dich zu überfordern. Wenn du merkst, dass es dir zum Teil doch ganz schön viel wird, dann solltest du ruhig auch noch mal einen kleinen Schritt zurück gehen und dich lieber schonen, so dass du nichts überstürzt sondern schneller wieder ganz und gar fit bist. Dein Arzt ist da aber der beste Ansprechpartner und wird sicher noch den einen oder anderen Ratschlag haben, was das Arbeitspensum angeht.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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