Führerschein mit 17:Am 18. Geburtstag in Urlaub
A hat den Führerschein mit 17 gemacht und darf bis zu seinem 18. Lebensjahr nur mit Begleitung fahren. A wird im Sommer 18 und ist gerade zu diesem Zeitpunkt in Urlaub. Da er ja im Urlaub 18 wird, würde er gerne die Rückfahrt aus dem Urlaub übernehmen. Aber in diesem Urlaub sind die eingetragenen Personen nicht dabei. Aber er wäre ja 18. Allerdings hat er den Führerschein ja dann noch nicht in der Hand, weil er zu diesem Zeitpunkt ja nicht in seinem Wohnort ist.
Kann A nun eine Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt bekommen, dass er ab 18 auch alleine fahren darf? Oder ist es möglich, dass A schon ein paar Tage vor dem 18. Geburtstag den Führerschein bekommt mit der Auflage, dass er ihn nicht benutzen darf. Das Datum, ab wann er gültig ist, steht ja drauf. Wenn er also mit diesen Führerschein alleine fährt, bevor er 18 ist, dann ist das, als wenn er ohne Führerschein fährt.
Wie funktioniert das mit dem Führerschein ab 17 mit Begleitung? Wann bekommt man den richtigen Führerschein ausgehändigt und gibt es Ausnahmen? Was kann A machen, damit er den Nachhauseweg aus dem Urlaub übernehmen kann?
In diesem Falle wäre es vielleicht sogar möglich, den Wagen mit der Vollendung des 18.Lebensjahres (bzw. des 17.Lebensjahres, wenn man 18 geworden ist) alleine zu fahren, denn auf dem temporären Führerschein steht auch das Geburtsdatum. In Verbindung mit dem vorübergehend ausgehändigtem Führerschein dürfte das Geburtsdatum an sich reichen, auch wenn man den eigentlichen Führerschein noch nicht besitzt. Denn den Führerschein mit 17 bekommt man ja auch nicht ohne weiteres, dafür muss man ja schließlich auch die üblichen Prüfungen bestehen, was mit dem "Zettel" praktisch belegbar ist.
Auf der anderen Seite kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass man ohne den eigentlichen Führerschein unabhängig vom Alter nicht alleine Auto fahren darf, auch wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat. Denn sowas wird vor allem im Straßenverkehr mit Sorgfalt gehandhabt, was ich auch durchaus nachvollziehen kann. Der beschriebene Fall ist aber auch ziemlich ausgefuchst, wenn ich das mal so nennen darf An sich spricht ja nichts dagegen, dass A nicht alleine fahren darf, er ist immerhin 18 geworden und besitzt den Führerschein mit 17. Allerdings hat er im Urlaub nicht die Möglichkeit gehabt, seinen eigentlichen Führerschein abzuholen, wofür er schließlich nichts kann, aber das wird die Beamten wenig interessieren.
Apropos Bescheinigung: Das wäre u.U. durchaus möglich, wenn die Bescheinigung ihre Gültigkeit erst mit dem 18.Lebensjahr des Fahrers erhält. Jedoch ist mir solch ein Fall nicht bekannt, habe auch nie derartiges gehört bislang. Rein theoretisch dürfte es machbar sein und ich sehe auf Anhieb auch keinerlei Gegenargumente, wenn die Bescheinigung unter den oben genannten Voraussetzungen ausgehändigt wird.
Ich habe selber den Führerschein mit 17 gemacht, besitze also die Fahrerlaubnis B17. Mir wurde bei der Aushändigung und vom Fahrlehrer gesagt, dass der "Rosa-Zettel" nach dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gilt, in dieser Zeit muss dann der normale Führerschein abgeholt werden. Ab dem 18. Geburtstag darf man also alleine fahren, wenn man den Rosa-Zettel dabei hat.
Allerdings gibt es hier natürlich spezielle Regelungen, so dass, wie du wahrscheinlich weißt, man mit dem Rosa-Zettel nur in Deutschland fahren darf, also nicht im Ausland. Dies gilt auch nach dem 18. Geburtstag, da andere Ländern diesen Schein ja nicht kennen. Für deinen speziellen Fall heißt das jetzt, dass du die Rückfahrt übernehmen darfst, so lange ihr nur in Deutschland fahrt. Sollte die Reise auch ins Ausland gehen, darfst du erst in Deutschland das Steuer übernehmen;)
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