Vorsicht bei Probefahrten

vom 29.11.2010, 13:10 Uhr

Bei einem Autoverkauf wird in den meisten Fällen eine Probefahrt gewünscht, was ganz legal ist. Jedoch einer fremden Person einfach die Autoschlüssel zu übergeben kann sehr riskant sein und ins Auge gehen. Der potentielle Käufer kann mit dem Auto einfach verschwinden, ohne dass wir einen Diebstahl beweisen können.

Der Autoschlüssel wurde dem Käufer freiwillig zum Zweck der Probefahrt gegeben. Die Versicherung sieht das unter Umständen so, dass sie den Diebstahlschaden durch die Teilkaskoversicherung nicht übernehmen muß, da der Autoschlüssel ohne Zwang übergeben wurde. In der Tat kann sich der probenfahrende Käufer unterwegs entscheiden, den Autoschlüssel nicht mehr zurückzugeben und einfach weiterzufahren. Das ist dann kein nachweisbarer Diebstahl mehr und der Verkäufer bekommt kein Geld von der Versicherung.

Bei einer Probefahrt sollte man nach Möglichkeit mitfahren. Man kann sich aber auch den Personalausweis zeigen lassen und ihn festhalten, bis der Käufer von der Fahrt zurückkommt. Dann ist man auf der sicheren Seite.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich würde nie den Autoschlüssel aus der Hand geben, ohne den Personalausweiß als Pfand zu behalten. Oder ich würde mitfahren. Wenn der potentielle Käufer damit nicht einverstanden ist, dann würde ich schon denken, das da irgendetwas nicht stimmt. Ich kenne das auch nur bei Autosendungen so, das einem der Autoschlüssel gutgläubig überreicht wird und man dann allein eine Probefahrt machen kann. So naiv wäre ich nicht, einem Fremden mit meinem Auto ohne Sicherheit wegfahren zu lassen.

» SubAce » Beiträge: 532 » Talkpoints: 0,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Dass man den Autointeressenten nicht einfach so den Autoschlüssel in die Hand drücken sollte, sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand. Auch würde ich den Interessenten nicht die Probefahrt allein durchführen lassen. Nachher fährt er den Wagen zu Schrott oder Macken hinein und man sitzt dann selbst auf dem Schaden oder er möchte den Preis herunterhandeln. Das alles wäre mir zu unsicher.

Ich habe damals, als ich meinen Wagen zum Verkauf angeboten habe, gemeinsam mit dem Interessenten die Probefahrt durchgeführt. So war ich mir sicher, dass der Wagen wieder zurückkommt. Selbstredend habe ich aber auch da vorher den Personalausweise geben lassen und diesen in der Wohnung deponiert. Das würde ich auch jedem anderen, der ein Auto verkaufen möchte, raten. Auch wäre eine dritte, unbeteiligte Person als Zeuge nicht das Verkehrteste.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich sehe das genauso wie mein Vorredner. Ich würde auch keinen Schlüssel für mein Auto einfach so an eine fremde Person geben. Ich würde ebenso eine Art Pfand verlangen, sodass ich dann auch anhand eines Personalausweises nachweisen kann, wer mein Auto dann entwendet hat. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass man bei der Probefahrt einfach selbst mitfährt, sodass man eben gar nicht Gefahr laufen kann, dass jemand nicht mehr zurück kommt und man das Auto dann nicht mehr sehen wird.

Vielleicht sollte man dem Ausgangspost auch noch hinzufügen, dass man sich als Verkäufer auch den Führerschein des potentiellen Käufers zeigen lassen sollte. Auch wenn es banal klingen mag, wird es immer wieder Personen geben, die keine gültige Fahrerlaubnis haben und dennoch versuchen ein Auto zu kaufen oder aber zumindest eine Probefahrt damit zu machen. Auch hier würde man wohl im Falle eines Unfalls eine Mitschuld tragen, da man ja den Schlüssel einfach eine Person übergeben hat, ohne dass man weiß ob diese überhaupt über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das mit dem Schlüssel ist schon so eine Sache, da sollte man sich absichern und die sicherste Möglichkeit ist eben doch, selbst zu fahren.

Allerdings wurde hier bisher ganz vergessen, dass man sich auch unbedingt den Führerschein zeigen lassen sollte und sich möglichst vergewissern sollte, dass damit alles in Ordnung ist. Tut man das nämlich nicht und der Fahrer ohne gültigen Führerschein wird irgendwie erwischt, dann droht auch dem Halter Ärger.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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