Wenn Fußgänger Parklücke freihält?
@Cologneboy2009: Peinlich, aber du hast es richtig verstanden. Ich habe A und B verwechselt. Sicher war B noch nicht an der Parklücke angekommen. Allerdings konnte A auch nicht langsam in die Parklücke fahren. Wenn A die Tüten überfahren hätte, die Frau B einfach nicht weggenommen hätte, wäre es ja Sachbeschädigung gewesen. Sie ist einfach keinen Meter gewichen. Wie soll man sich denn in einem solchen Fall verhalten? Die Frau war ja auch A völlig unbekannt und es waren auch Zeugen auf dem Parkplatz, die aber eher Herrn A ausgelacht haben als die Frau, die hartnäckig in der Parklücke standen.
Ich muss gestehen, ich habe auch einmal einen Parkplatz freigehalten, indem ich mich hinstellte. Es war aber eben ein wichtiger Termin, wo das Auto genau vor diesem Gebäude abgestellt werden musste. Denn es war die praktische Fahrprüfung meines Mannes bei der Umschreibung seines Ausländischen Führerscheines. Genau vor diesem Gebäude ist ein Parkplatz Mangelware. so musste ich wohl oder übel bei der nächsten Gelegenheit mich hinstellen, bis mein Mann die Runde machte und sein Auto holte.
Wäre ein Autofahrer gekommen, und hätte etwas gesagt oder mich darauf hingewiesen, hätte ich wohl oder übel das Feld geräumt. Wenn ein Poluist vorbeigekommen wäre hätte er mich sowieso darauf hingewiesen, das so etwas verboten ist. Habe aber Glück gehabt, dass mein Mann nur 1-2 Minuten benötigte. Mir als Fußgängerin war es schon sehr peinlich, mich dort hinzustellen. Einige Leute haben mich schon doof angeschaut, doch es musste sein.Wenn wir nur einkaufen oder auf Besuch fahren würde ich natürlich keinen Parkplatz freihalten.
Dieses Thema wurde neulich auch bei Kerner beleuchtet. Man darf Parklücken nur mit einem Fahrrad oder einem Auto freihalten. Wenn man sich einfach in die Parklücke stellt ist dies nicht rechtens. Ich glaube ich würd mich als Autofahrer, der verzweifelt nach einem Parkplatz sucht und dann endlich einen findet, der aber dann freigehalten wird, tierisch aufregen. Je nach meiner Laune würde ich mich schon mit dem "Freihalter" anlegen und wahrscheinlich so lange Hupen bis es ihm zu bunt wird. Ob es helfen weiß ich nicht, aber die Polizei deswegen rufen würde ich sicherlich nicht.
Mc.Lovin hat geschrieben:Dieses Thema wurde neulich auch bei Kerner beleuchtet. Man darf Parklücken nur mit einem Fahrrad oder einem Auto freihalten.
Bist du sicher, dass man die Lücke mit einem Fahrrad freihalten darf? Normalerweise parkt man in solchen Lücken mit Autos und Motorrädern, aber doch nicht mit Fahrrädern. Für diese gibt es doch genug andere Abstellmöglichkeiten, die den Auto- und Motorradfahrern nicht noch die knappen Parkplätze in den Städten wegnehmen. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man überhaupt mit seinem Fahrrad in einer solchen Lücke stehen darf.
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