Wann ist Privatkonkurs möglich?
Person A war selbständig und seine Geschäftsidee war wohl nicht so gut,, auf jeden Fall musste er in Konkurs gehen. Der Konkursantrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt, da er offensichtlich auch nicht den Prozess bezahlen hätte können.
In einem anderen Beitrag habe ich schon gefragt, was Person A nun machen kann. Ein Bekannter erzählte heute, dass er eventuell in Privatkonkurs gehen kann. Das geht aber auch nicht immer. Eine Voraussetzung wäre nämlich auch, dass Person A kein Unternehmer ist. Person A war jedoch Unternehmer, hat jedoch sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich massive Schuldenberge.
Kann Person A nun trotzdem in Privatkonkurs gehen? Ich weiß es nicht genau, aber ich nehme einmal an, dass er sein Unternehmen sowieso aufgegeben hat. So gesehen, wäre er nun ja auch kein Unternehmer mehr. Zählt also nur die aktuelle Situation oder auch die Vergangenheit, oder eben die Zeit, die die Schulden mitverschuldet hat?
Muss man im Fall von einem Privatkonkurs nicht auch irgendwelche Gerichtsgebühren bezahlen? Sind die Kosten in dem Fall dann geringer als bei einem beruflichen Konkurs? Weil sonst nehme ich einmal sehr stark an, dass er sich die Kosten dann wohl auch wieder nicht leisten kann. So gesehen würde der Privatkonkurs dann auch nicht gehen, oder doch?
Welche Voraussetzungen muss man sonst noch erfüllen? Wie beschrieben, war Person A selbständig. Wenn er nun sein Unternehmen aufgegeben hat, wird er wohl oder übel arbeitslos sein. Ist das bei einem Privatkonkurs möglich? Die Situation bezieht sich übrigens auf die österreichische Situation.
Ich versuche mal mit meinen beschränkten Kenntnissen zu helfen. Aufgrund meines Alters sehe man mit nach, dass ich noch nie in der Situation gesteckt habe. Deshalb basieren meine Aussage hier lediglich auf Hörensagen. Ganz generell solltest du deiner Person anraten einen Schuldnerberater zu engagieren. Oftmals sind Schuldenberge so groß, dass ein ungeschultes Auge dort hoffnungslos verloren ist.
Ganz generell kann bei jeder Person eine sogenannte Insolvenz durchgeführt werden, sofern der Wille dazu vorhanden ist. Der Vorgang an sich ist sicher eine ziemliche Herausforderung und kann ganz locker, je nach Schuldenberg, Jahrzehnte dauern.
Als erster muss die akute Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden. Zu dieser müssen alle Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt werden. Hierbei kommt jetzt der Clou. Der Teil des Einkommens und sei er auch noch so gering muss den Gläubigern angeboten werden. Dazu muss natürlich erst einmal in Erfahrung gebracht werden, um wie viel es sich eigentlich wirklich handelt. Die Dunkelziffer der Schulden zuzüglich Zinsen ist meist noch viel höher als der Schuldner es sich vorstellt, wobei das Problem ist, dass diese noch wachsen können.
Nachdem festgestellt wurde wie viel und wem etwas geschuldet wird, muss Rücksprache mit den Gläubigern gehalten werden. Bestenfalls sollte man sich einen Zahlungsaufschub verschaffen um ein wenig Luft zu bekommen. Auch eine Verkleinerung der Raten ist möglich denn der Gläubiger will unterm Strich ohnehin nur eines - sein Geld. Eine verspätete Zahlung ist ihm dort in jedem Falle lieber als gar keine Zahlung. Ich kann nur nochmal betonen das es absolut wichtig ist alle seine Sachen auf dem Schirm zu haben und ein minimales Plus rauszuhandeln. Für alles weitere ist das oberste Bedingung.
Weiterhin sollte man sich von unnötigem Luxus verabschieden, da wirklich alles getan werden muss, um ein Plus heraus zu holen. Vorher wird Person A sicher nur das angeraten. Schlimmstenfalls wird ein Nichteinhalten des Luxusverzichts sogar als Unwilligkeit zur Entschuldung aufgefasst und das ist nicht gut wenn man etwas vom Gericht haben will.
Sobald das alles geschafft und eingehalten ist, lässt das Gericht auch viel besser mit sich reden. Da könnt ihr mir glauben. Natürlich muss man immer ein minimales Plus haben, um etwas zu machen. Dies ist leider immer so. Nötigenfalls müssen dazu auch kleine Jobs angenommen werden.
Fazit: Das Gericht hat sein Anliegen sicher nur abgeblockt, weil noch nicht genug getan wurde. An den Gebühren wird es dann nicht liegen. Diese sind im Vergleich zu dem, was der Staat dann für einen ausgibt vergleichsweise mikrig.
In Dt gibt es eine Serie die nennt sich Peter Zwegat. Um solches Wissen zu bekommen kann man das nur empfehlen. Sollte es aber wirklich brennen solte man sich selbst alles anlesen. Rumsitzen und nichts tun ist da das einzige was man nicht tun sollte.
In Konkurs geht man wenn man praktisch die Insolvenz einläuten. Nun weiß ich nicht ganz genau ob er seine Privaten Schulden mit die des Geschäftes vermischt hat. Dann müsste man eventuell sehen, das er in Privatinsolvenz geht. Das geht aber auch nur wenn er bestimmte Punkte erfüllt.
Einige davon wären das er die Schulden nicht mit Absicht gemacht hat und er sich versucht hat mit allen Gläubigern irgendwie zu einigen. Außerdem spielt auch die Schuldenhöhe eine gewisse Rolle. Kein Gericht wird eine Insolvenz einwilligen bei einer Schuldenhöhe von 500 Euro.
Das beste was dein Freund machen kann, ist entweder zur Schuldnerberatung zu gehen, was aber heut zu tage gar nicht so leicht ist, da die Termine zum teil auf 1 Jahr hinaus geschoben sind, oder einen Anwalt auf zu suchen der sich mit Schuldenregulierung auskennt.
Die Variante mit Peter Zwegat ist wohl eher ein 6 er im Lotto. Ich glaube nicht das er gerade bei euch einspringt. Also von daher würde ich mich lieber selbst darum kümmern, als auf einen Fernsehstar zu warten, der mir dann meine Schulden ab nimmt. Im Übrigen kann dein Freund dann Anwaltskostenbeihilfe beantragen, oder halt Prozesskostenbeihilfe. Aus Erfahrung von anderen weiß ich auch das man die Insolvenzgebühren auch in kleinen Raten abzahlen kann.
Zumindest in Deutschland ist es meines Wissens nach so, das man keine Privatinsolvenz bei Gericht durchbekommt, wenn man Schulden aus einem Gewerbebetrieb mitbringt. Allerdings muss das in Österreich nicht genauso sein.
Wobei ich nicht verstehe, was man da bei Gericht will. Wenn ich mit meiner Firma nicht mehr auf einen grünen Zweig komme, dann melde ich mein Gewerbe ab und schließe damit die Firma. Selbst wenn da Schulden sind, muss ich mir Wege suchen, wie ich diese begleichen kann. Und da steht als erstes die eigenständige Verhandlung mit den Gläubigern.
Erst wenn diese erfolglos bleibt, muss ich mir professionelle Hilfe suchen. Und da ist dann bei Schulden aus einem Gewerbebetrieb halt ein Insolvenzverwalter der richtige Ansprechpartner. Meist sind das Anwälte, welche dann festlegen, welchen Rang die Gläubiger bekommen. Der Insolvenzverwalter verteilt dann vorhandene Finanzmittel, was sich eben auch über Jahre hinziehen kann.
Die Insolvenz beim Gericht anmelden kann man in Deutschland auch als Unternehmer, aber das ist eigentlich nur nötig, wenn man seine Gläubiger nicht mehr zu 100% bedienen kann. Sprich, wenn die Schulden so hoch sind, das es keine Aussichten gibt, das man sie jemals abzahlen kann. Denn dann müssen sich die Gläubiger, wie bei einer privaten Insolvenz, mit einem Teilbetrag der Schulden begnügen.
Sieht man aber selbst die Möglichkeiten, das man die Schulden komplett begleichen kann, dann werden die Gläubiger bei vernünftigen und vor allem realen Angeboten eine Firma nicht in die Insolvenz treiben. Denn auch Gläubiger können eine Insolvenz anzeigen. Ob das Geschäftspartner, Kranken- und Unfallkassen oder Arbeitnehmer sind, ist dabei egal.
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