Wem steht Kindergeld zu?
Person A überlegt, zu ihrem Freund zu ziehen, würde es auch sofort tun, weil er auch dafür ist. Zu Hause möchte Person A einfach nicht mehr leben und hat auch vor einem Jahr mit Hilfe des Jugendamtes versucht auszuziehen, was jedoch nicht klappte. Das Jugendamt sagte, es sei nötig, der Kostenträger war anderer Meinung. Person A bekommt 180 Euro Kindergeld und 150 Euro Halbwaisenrente. Die Eltern des Freundes von Person A befürchten unter Anderem, dass sie kein Geld von der Mutter von Person A bekommen, weshalb Person A jetzt ausfindig machen möchte, wem das Kindergelt und die Halbwaisenrente zusteht.
Person A ist 19 Jahre alt und noch Schülerin eines Gymnasiums, auf dem sie noch ca. ein Jahr bleiben wird. Wem würde das Geld denn nun zustehen? Person A selbst oder der Mutter von Person A?
Das Kindergeld steht normalerweise der Person zu, bei der das Kind überwiegend lebt. Bei Erwachsenen ist das ja nun etwas schwieriger zu definieren, besonders wenn diese dann nicht mehr bei den Eltern leben (wollen). Es gibt Fälle, in denen das Kindergeld dann dem Kind selber zugesprochen wurde. Ob das von einem Einverständnis der bisherigen Kindergeldempfänger abhängt, weiss ich nicht. Am besten wäre es, dieses beim entsprechenden Amt in Erfahrung zu bringen.
Halbwaisenrente steht A zu und A kann, sobald er volljährig ist auch den Antrag ändern und die Kontonummer ändern. Das Kindergeld jedoch steht den Eltern zu. so absurd sich das anhört, müssen die Eltern von A einen Wisch unterschreiben, der erlaubt, dass das Kindergeld auf das Konto von A gehen darf. Wollen die Eltern es nicht, dann behalten die Eltern von A das Kindergeld.
Allerdings kann A Unterhalt verlangen und dadurch werden die Eltern von A dann Unterhalt zahlen müssen. Haben die Eltern kein Geld, dann kann das Gericht bestimmen, dass der Unterhalt in Höhe von 180 Euro gezahlt werden muss, also in der Höhe des Kindergeldes. Das hört sich kompliziert an und viele glauben es nicht. Aber ich habe bei meiner Tochter auch die Schwierigkeit gehabt. Ich dachte auch, dass ihr das zusteht. Allerdings war es ein Fehler, dass sie es beantragt hat. Ich musste es beantragen und dann eine Erklärung unterschreiben, die erlaubte, dass das Geld auf das Konto meiner Tochter geht.
Hier ist das auch schon ein wenig erklärt Eltern zahlen nur einen Teil des Kindergeldes. Da geht es zwar darum, dass die Eltern nur ein Teil auszahlen. Aber verpflichtet sind sie nicht mal einen Teil zu zahlen.
Teelicht55 hat geschrieben:Wem würde das Geld denn nun zustehen? Person A selbst oder der Mutter von Person A?
Hallo,
also die Halbwaisenrente steht auf jedenfall A zu und A kann auch die Zahlung auf das eigene Konto beantragen, ohne eine Einwilligung der Mutter.Bei dem Kindergeld sieht es da schon etwas anders aus, denn das Kindergeld steht dem Elternteil, bzw. denen zu, wo das Kind lebt. Wenn A zu ihrem Freund ziehen möchte, dann braucht A auch eine Einwilligungsbescheinigung von der Mutter, die erlaubt, das das Kindergeld auf das Konto von A gezahlt wird.
Ich finde es selber bissel unlogisch, denn wenn das Kind ja nicht mehr zuhause lebt, dann haben die Eltern ja praktisch auch die Unkosten nicht mehr, aber dennoch ist es vom Gesetz so gehandhabt, das die Eltern dazu einwilligen müssen, damit A das Geld auf ihr Konto bekommen kann.
Kindergeld kannst du für dich selbst haben, wenn deine Erziehungsberechtigten zustimmen (dann sollte es kein Problem sein), oder du einen Abzweigungsantrag stellst. Das bedeutet, du kriegst die Formulare für den Kindergeldantrag, allerdings eine gekürzte Version, weil deine Eltern halt nichts beantworten müssen.
Theoretisch sollte es jetzt schnell gehen. Deine Mutter wird angeschrieben und aufgefordert, dir das Kindergeld seit deinem Bedarfsfall zu überweisen. Sie erhält auch eine Frist sich dazu zu äußern. Dann müsstest du Kindergeld kriegen, wenn deine Mutter nichts äußert, was deinen eigenständigen Anspruch auf Kindergeld untergräbt.
In der Praxis ist das jedoch was komplizierter. Ich habe seit Ende Dezember versucht Kindergeld zu bekommen, aber die Familienkasse hat mich erst ein paar Mal nach Hause geschickt (ich habs erst mit anderen Antragsweisen, aber meinem Konto probiert, was jedoch verweigert wurde) und dann angenommen. Mittlerweile wird der Antrag jedoch seit 2 Monaten "bearbeitet" (hust) und ich habe noch keinen müden Cent gesehen.
Eine Freundin von mir, die sich in etwa in der gleichen Situation befindet, wartet auch schon seit 3 Monaten auf ihr Kindergeld. Die Familienkasse ist also augenscheinlich eine langsam arbeitende Maschinerie.
Das Kindergeld steht den Erziehungsberechtigten zu. Bis jetzt ist es noch nicht so, dass der Anspruch auf Kindergeld erlöscht, wenn das Kind auszieht aber das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und sich in Ausbildung befindet.
Auch dann steht das KG immer noch den Eltern zu, aber man kann sich darauf einigen, dass man ja nicht mehr zuhause wohnt und deshalb die Eltern so nett sind und das Geld "abdrücken".
Kindergeld steht dem zu, der das Kind versorgt, bzw. in dessen Haushalt das Kind lebt. Zieht das Kind in einen eigenen Haushalt, versorgt es sich selbt. Ihm steht Kindergeld zu, solange es jünger als 25 Jahre ist und sich in der Ausbildung befindet. Das Kind wohnt nicht mehr im elterlichen Haushalt, also steht das Kindergeld dem Kind und nicht dem Elternteil zu. Es sollte zusätzlich auch die Frage gestellt werden, ob das Elternteil Unterhaltspflichtig ist.
Das Kindergeld bekommen deine Eltern, und ich glaube da kannste auch nix machen. Die Halbweisenrente kannst du sobald du 18 Jahre alt bist auf dein Konto verbuchen lassen. Deine Eltern können in dem Fall noch nicht mal was dagegen tun und du brauchst auch nicht deren Einwilligung nicht. Du bekommst die Halbwaisenrente bis du 27 Jahre bist, unter der Vorraussetzung das du bis zu dem Zeitpunkt entweder noch zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst.
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