Apotheken - Austauschregelungen seit Jahresbeginn
In meiner regionalen Zeitung habe ich davon gelesen, dass derzeit der Beratungsbedarf in Apotheken enorm angestiegen sei. Schuld sei das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (kurz AMNOG), in dem die aut-idem-Regelungen neu geordnet wurden und das mit Beginn des Jahres 2011. Das heißt, dass verordnete Arzneimittel grundsätzlich gegen günstigere Arzneimittel ausgetauscht werden müssten, wenn einige Kriterien erfüllt sind.
Dass das für Patienten nicht immer so einfach zu verstehen ist, liegt auch daran, Anwendungsbereiche sowie Packungsgrößen neu geregelt wurden. Auch wenn Wirkstoff und Wirkstärke gleich sein müssen, so kann es eben gut sein, dass Patienten andere Arzneimittel erhalten als noch im vergangenen Jahr.
Wer nun trotzdem sein bisheriges Arzneimittel weiterhin nutzen möchte, der muss dafür in der Apotheke den vollen Preis zahlen. Zwar kann man dann bei der Krankenkasse eine Erstattung beantragen, aber je nach Rabattverträgen der Kasse kann es gut sein, dass der Patient aber auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibt.
Das alles hört sich ja nun sehr theoretisch an. Daher frage ich, wo man nun konkrete Tipps und Hinweise zu den neuen Austauschregelungen bekommt. Da ich selbst chronisch krank bin, würde mich auch interessieren, welche Arzneimittel diese Neuregelung genau betrifft.
JotJot hat geschrieben:Das heißt, dass verordnete Arzneimittel grundsätzlich gegen günstigere Arzneimittel ausgetauscht werden müssten, wenn einige Kriterien erfüllt sind.
Das ist keine Neuerung im Vergleich zum letzten Jahr. Auch die letzten Jahre gab es diese Aut-idem-Regelung schon und die Apotheke musste sich nach den Rabattverträgen der Krankenkassen mit den Herstellern bei der Abgabe der Medikamente richten. Die Ausnahme stellte das vom Arzt gemachte Kreuz dar, bei welchem der Apotheker nur die Firma abgeben darf, die der Arzt ausdrücklich verordnet hat. Fehlte dieses Kreuz seither, hat es sein kömmen, dass Kunden beim einen Mal von Firma X ihr Medikament erhalten hatten, beim nächsten Mal dann von der Firma Y.
JotJot hat geschrieben:Dass das für Patienten nicht immer so einfach zu verstehen ist, liegt auch daran, Anwendungsbereiche sowie Packungsgrößen neu geregelt wurden.
Das ist das Neue an dem Gesetz, nämlich dass nun nicht die komplett gleiche Indikation im Beipackzettel stehen muss, damit ein Medikament ausgetauscht werden kann/muss, sondern dass es nun reicht, wenn das Anwendungsgebiet gleich ist. Außerdem kann es durch die Neuregelungen bei den Verpackungsgrößen dazu kommen, dass jemand nicht die vom Arzt verordneten 100 Tabletten bekommt, sondern eben nur noch 98, je nachdem, was die Rabattverträge an Firmen vorsieht.
JotJot hat geschrieben: Auch wenn Wirkstoff und Wirkstärke gleich sein müssen, so kann es eben gut sein, dass Patienten andere Arzneimittel erhalten als noch im vergangenen Jahr.
Wie gesagt, das war auch die letzten Jahre schon so. Bezüglich dessen gibt es dieses Jahr nur eben wieder neue Rabattverträge, die die Krankenkassen mit den Firmen ausgehandelt haben, so dass es dazu führen kann, dass die Firma, die Patient A noch letztes Jahr bekommen hat, keinen Rabattvertrag mehr mit seiner Krankenkasse hat und er somit auch nicht mehr berechtigt ist, dieses Arzneimittel zu erhalten.
Ausnahmen gibt es mit dem neuen Gesetz allerdings inzwischen auch. Hat der Arzt kein Kreuz im Aut-idem-Feld gemacht und der Patient möchte aber trotzdem das vom Arzt verordnete Medikament haben (also genau diese Firma, die aufgeschrieben ist), so hat er die Möglichkeit, den kompletten Betrag des Medikamentes zu zahlen. Er bekommt dann sein Rezept wieder mit (eventuell eine Kopie) und muss dann damit zu seiner Krankenkasse gehen. Dort bekommt er dann wieder einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet. Wieviel dieses ausmacht, liegt an der Krankenkasse.
JotJot hat geschrieben:Das alles hört sich ja nun sehr theoretisch an. Daher frage ich, wo man nun konkrete Tipps und Hinweise zu den neuen Austauschregelungen bekommt.
Am besten, du gehst in deine Stammapotheke und frägst da ganz speziell nach deinen Präparaten. Da kann man dir die beste Auskunft geben. So aus dem Stehgreif und ohne Apothekencomputer ist das heute sonst gar nicht mehr machbar, denn jede Krankenkasse hat andere Rabattverträge, die einem nur am Computer angezeigt werden, wenn man nicht stundenlang in irgendwelchen Ordnern blättern möchte, wo vielleicht ein Teil der Rabattverträge abgeheftet ist.
Ich persönlich bin bei einigen Medikamenten dazu übergegangen, mir vom Arzt gleich das Kreuz an die Stelle setzen zu lassen, dass ich halt nur dieses Medikament bekommen darf. Was aber auch schon zu Problemen führte. Ursache war an sich, dass ich halt ein Schlafmedikament nehme und ein Schilddrüsenmedikament. Das Schilddrüsenmedikament muss auf nüchternen Magen genommen werden, also möglichst morgens. Nur passiert es mir dann morgens im Halbschlaf dann schon mal, dass ich nach dem Schlafmedikament greife. Was sehr nette Auswirkungen hat. Von dem Schlafmedikament bekam ich auch schon Medikamente eines Herstellers, der die Tabletten in einem grünen Blister hat. Das reicht mir zur Unterscheidung. Nur steht das an sich nicht auf der Liste meiner Krankenkasse. In netten Apotheken bekam ich es trotzdem anstandslos. Wenn die Apotheker aber einen schlechten Tag hatten, fing die Diskussion an. Also kurzes Gespräch mit der verschreibenden Stelle und die setzen nun ein Kreuz. Problem ist nur, die machen das Kreuz nun an jedes Medikament. Wenn die aber nicht eindeutig das Medikament benennen, hat die Apotheke Probleme.
Ähnlich verfahre ich auch mit dem Schilddrüsenmedikament. Ich bevorzuge eine Kalenderpackung. Vorteil für mich, ich kann besser sehen, ob ich das Medikament schon genommen habe oder nicht. Letztes Jahr stand ich dann kurz vor Ablauf des Quartals bei meiner Hausärztin und wollte ein neues Rezept. Die dann nur, sie muss erst mal nachsehen, ob das geht. Irgendwie was mit Budget ein Monatsende. Ich nur so, dass ist ja schön und gut, mir reichen meine Tabletten aber nicht mehr bis zum nächsten Quartal. Ich muss dazu sagen, in einer "normalen" Packung sind glaube 100 Tabletten oder 102. In der Kalenderpackung nur 98 Stück. Die Ärztin hat sich tatsächlich hingesetzt und nachgerechnet, ob die Tabletten bis zum nächsten Quartal gereicht hätten, wenn sie mir vorher schon keine Kalenderpackung verschrieben hätte. Daran musste ich denken, als ich Netties Hinweis las, dass die Packungsgrößen auch variieren können. Ist das dann nicht zum Nachteil für den verschreibenden Arzt?
Das ist das Neue an dem Gesetz, nämlich dass nun nicht die komplett gleiche Indikation im Beipackzettel stehen muss, damit ein Medikament ausgetauscht werden kann/muss, sondern dass es nun reicht, wenn das Anwendungsgebiet gleich ist.
Frage an dieser Stelle: Wenn nun also sagen wir ein Medikament gegen Depressionen verschrieben wird, kann auch ein komplett anderes Medikament an den Patienten raus gegeben werden, nur weil beide gegen Depressionen helfen könnten? Das Anwendungsgebiet wäre ja das Gleiche.
Nettie hat geschrieben:Am besten, du gehst in deine Stammapotheke und frägst da ganz speziell nach deinen Präparaten.
Genau das geht aber zur Zeit nicht, was aber ein anderes Thema ist. Es gibt doch aber auch andere Listen, die eben darüber Auskunft geben, welche Mittel mittlerweile völlig ohne Zuzahlung abgegeben werden. An so etwas dachte ich. Wenn die Austauschregelung aber schon seit letztem Jahr aktuell ist, dann mache ich mir eher weniger Gedanken, dass meine zwei Präparate auch betroffen sein könnten.
LittleSister hat geschrieben:Das ist das Neue an dem Gesetz, nämlich dass nun nicht die komplett gleiche Indikation im Beipackzettel stehen muss, damit ein Medikament ausgetauscht werden kann/muss, sondern dass es nun reicht, wenn das Anwendungsgebiet gleich ist.
Frage an dieser Stelle: Wenn nun also sagen wir ein Medikament gegen Depressionen verschrieben wird, kann auch ein komplett anderes Medikament an den Patienten raus gegeben werden, nur weil beide gegen Depressionen helfen könnten? Das Anwendungsgebiet wäre ja das Gleiche.
Nein, es muss ein Medikament sein, das sowohl den gleichen Wirkstoff enthält wie auch die gleiche Stärke und auch in begrenztem Rahmen die gleiche Anzahl an Tabletten. Ein völlig anderer Wirkstoff ist ausgeschlossen.
Es ist nur so, dass, wenn zum Beispiel in einem Medikament mit dem Wirkstoff Venlafaxin (ein Antidepressivum) ein Beipackzettel enthalten war, der nur eine Depression als Indikation vorsah, kein Präparat zum Austausch kommen durfte, was im Beipackzettel als Indikation eine Depression und zusätzlich noch weitere Anwendungsgebiete enthalten hat. Das heißt, dass formal die Präparate nicht identisch waren und bis zum 31. Dezember 2010 so nicht abgegeben werden durften. Dieses ist nun zum 1. Januar dieses Jahres geändert worden, so dass im Prinzip nur noch eine Indikation übereinstimmen muss. Aber der Wirkstoff selber muss auch jetzt natürlich noch identisch sein und auch in der gleichen Stärke vorliegen.
Wenn ich ein Medikament gegen Bluthochdruck bekomme, das nicht im Rabattvertrag angegeben wurde, mein Arzt aber Aut-Idem ankreuzt, muß ich dann das Medikament vorab voll bezahlen? Ich habe schon im letzten Jahr statt der 100 verschriebenen Tabletten nur 98 Stück erhalten. Darüber habe ich mir aber keine Gedanken gemacht. Hat sich die Zuzahlung jetzt auch erhöht? Ich musste für eine Packung mit 100 Tabletten jetzt 10 Euro bezahlen.
Cid hat geschrieben:Wenn ich ein Medikament gegen Bluthochdruck bekomme, das nicht im Rabattvertrag angegeben wurde, mein Arzt aber Aut-Idem ankreuzt, muß ich dann das Medikament vorab voll bezahlen? Ich habe schon im letzten Jahr statt der 100 verschriebenen Tabletten nur 98 Stück erhalten. Darüber habe ich mir aber keine Gedanken gemacht. Hat sich die Zuzahlung jetzt auch erhöht? Ich musste für eine Packung mit 100 Tabletten jetzt 10 Euro bezahlen.
Nein, du musst das Arzneimittel nicht voll bezahlen, wenn der Arzt das Aut idem Feld angekreuzt hat. Dieses Kreuzchen bedeutet nur, dass der Arzt das Arzneimittel nur von dieser Firma haben möchte und der Apotheker nicht austauschen darf. Die Krankenkasse übernimmt dann dieses Medikament genauso, wie wenn es ausgetauscht wäre, reklamiert aber nicht bei der Apotheke, dass sie das falsche abgegeben haben.
Bei der Zuzahlung kommt es immer darauf an, was das Arzneimittel kostet. Man zahlt normalerweise 10% des Arzneimittelpreises, jedoch mindestens 5 Euro und normalerweise nicht mehr wie 10 Euro. Bei dir könnte es entweder so sein, dass du ein besonderes Blutdruckmittel bekommst, was über hundert Euro kostet und du somit die höchstmögliche Zuzahlung leisten musst, oder dass es sich bei dem Arzneimittel um ein Präparat handelt, was zwar günstiger ist wie die 100 Euro, aber auf dem sogenannte Mehrkosten sind.
Mehrkosten sind Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt und die somit zu Lasten des Kunden gehen. Mehrkosten entstehen immer dann, wenn der Festbetrag eines Arzneimittels überschritten wird. Diese Differenz sind die Mehrkosten, die man selber tragen muss, zusätzlich zur festgelegten, gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von den 10%.
Jeder Wirkstoff/Arzneimittel hat einen bestimmten Festbetrag, den die Krankenkasse übernimmt. Liegt das Arzneimittel preislich über diesem Preis, weil die Firma es zum Beispiel nicht für gerechtfertigt hält, dass ihr Medikament so billig verkauft wird, weil die Firma zum Beispiel hohe Entwicklungskosten für das Arzneimittel hatte, so bleibt der Kunde auf dieser Differenz zum Festbetrag sitzen.
Die Zuzahlung hat nichts mit der Tablettenanzahl zu tun. Das erlebt man gerade seit dem 1. Januar häufiger, dass die Firmen ihre Packungsgrößen verändern. Das ist wohl eher zufällig, dass der Preis dafür dann auch noch gestiegen ist.
@Nettie, danke für deine Ausführungen. Ja, ich habe ein anderes Medikament bekommen, das über 100 Euro kostet "Atacand". Das hat der Krankenhausarzt veranlaßt. Nochmals herzlichen Dank.
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