Ungerechfertigte Abmahnung vom Chef, Widerspruch?
Wirklich unverschuldet kam A letzte Woche zum ersten Mal in 10 Berufsjahren zu spät zur Arbeit. A musste bei einem Autounfall erste Hilfe leisten und kam rund eine halbe Stunde zu spät. Natürlich hat A dem Chef den Grund genannt und auch angeboten diese halbe Stunde nachzuholen. Dennoch lag am Freitag dann die schriftliche Abmahnung bei A im Fach mit der Androhung einer fristlosen Kündigung seitens B, falls A sich noch einmal unentschuldigt verspäte.
A ist wie vor den Kopf gestoßen, denn immerhin hat A wirklich bei dem Unfall an alles andere gedacht, als in der Firma anzurufen. Bekannte von A meinten sie solle umgehend Widerspruch gegen diese Abmahnung von B einlegen und sich notfalls bei einem Anwalt oder dem Arbeitsgericht beraten lassen. Hat der Weg dahin wirklich einen Sinn, oder sollte A die Abmahnung lieber stillschweigend hinnehmen? Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann hier A einen neutralen Rat geben?
A sollte unbedingt Widerspruch einlegen. Selbst bei einer gerechtfertigten Abmahnung hat der Anwalt eines Bekannten von mir geraten einen Widerspruch einzulegen. Wenn eine Zeit vergangen ist, dann lässt ein Chef sich manchmal auch darauf ein, wenn er die Argumente des Angestellten selber lesen kann, warum es zu dieser Fehlhandlung gekommen ist. Ein Widerspruch bei einer Abmahnung ist laut Aussagen dieses Anwalts Pflicht, wenn man es schaffen will, dass diese Abmahnung zurückgenommen wird. Die Abmahnung nebst des Widerspruchs kommen dann in die Personalakte und auch darauf muss der Chef sich äußern.
Es lohnt sich immer einen Widerspruch einzulegen. In Fall von A sollte A auch noch zur Polizei gehen und eine Bescheinigung holen, dass sie Zeuge und Unfallhelfer gewesen ist. Dann kann A auch damit rechnen, dass der Chef von A die Abmahnung zurück nimmt.
Solche negativen Erfahrungen sind schlimm. Wenn A nachweisen kann, dass A bei diesem Unfall geholfen hat, soll A sich schriftliche Unterlagen besorgen von der Polizei. Man weiß nicht, wie der Kontakt von A zu B normalerweise ist. Aber das ist eine Maßnahme, die man nicht als richtig ansehen kann.
A sollte mal am Sozialgericht nachfragen, was A machen kann. Auf jeden Fall würde ich alles versuchen, dass B die Abmahnung schriftlich zurücknimmt. Es kommt darauf an, wie es zur Zeit arbeitsmäßig in der Firma aussieht. Falls zahlenmäßig überflüssige Mitarbeiter vorhanden sind, könnte B das zum Anlaß nehmen, A zu entlassen. Um solche Aktionen zu vermeiden, sollte man auf Zurücknahme der Abmahnung bestehen und Widerspruch einlegen.
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