Diebstahl im Kindergarten
Zum Geburtstag seines Kindes hat A Kuchen gebacken und diesem auf Backblechen mit in die Gruppe gegeben, damit dieser dort verteilt wird. Da der Kuchen offensichtlich zu reichhaltig kalkuliert war, wurde ein Backblech auch in die Nachbargruppe gegeben. Leider war später das besagte Backblech nicht mehr aufzufinden. Es wurde bereits ein Aushang an der Pinnwand angebracht, doch leider bleib auch dies ohne Erfolg.
Die Kindergartenleitung blockt nur ab, laut ihrer Aussage würde auch der Träger bei solchen Lappalien nichts unternehmen. Aus As Sicht wurde das Backblech in die Obhut der Erzieherinnen übergeben, da die Neuanschaffung des Backblechs mit 40€ nicht unbedingt als günstig zu betrachten ist, an dieser meine Frage ob der Kindergarten in diesem Fall haftbar zu machen ist.
Das finde ich schon dreist, dass sogar Backbleche verschwinden! Genau solche Vorfälle sorgen dafür, dass es im nächsten Jahr wohl bald keine mitgebrachten Kuchen oder dergleichen mehr geben wird. Das finde ich schade. Ich kann die Mutter natürlich verstehen, dass sie sich ärgert, dass das Backblech verschwunden ist, vor allem weil die ja nicht gerade besonders billig sind.
Ich kann mir nur noch nicht so ganz vorstellen, wie so ein Backblech verschwinden kann. So klein ist das ja auch nicht, dass man es einfach so in eine Tasche stecken kann. Wer soll es denn gestohlen haben? Dass es ein Kind genommen hat, kann ich mir ja gar nicht vorstellen. Zum einen weil so ein Backblech für ein Kind wohl nicht gar so spannend ist und zum anderen wäre es eben einfach zu groß. Also in die Hosentasche passt es ja wohl nicht und in die Kindergartentasche wohl auch nicht.
Ich würde einfach nochmal im Kindergarten darum bitten, dass man danach sucht. Vielleicht hat es ein Kind genommen und es hinter einen Kasten oder was weiß ich gegeben. So ein Backblech kann sich ja nicht in Luft auflösen! Dass es Eltern mitgenommen haben, die ihre Kinder abholen, kann ich mir auch nicht vorstellen und die Kindergärtnerinnen werden es wohl auch nicht genommen haben. Viel mehr Personen gibt es dann aber auch nicht mehr. Ich vermute eher, dass es in irgendeiner Ecke herumkugelt.
Inwiefern der Kindergarten eine Haftung für solche Fälle übernimmt, weiß ich nicht, aber ich vermute einmal, dass das Risiko bei den Eltern bleibt. Ich denke, dass das selbst bei Jacken so der Fall wäre, die in der Kindergartengarderobe verschwinden oder eben auch bei allen anderen Gegenständen.
Das Backblech war zwischenzeitlich sogar Thema auf einer Mitarbeiterversammlung, also insoweit sollte zumindest das komplette Personal informiert sein. Zusätzlich stand im kompletten Kindergarten ein sogenannter Putztag an, an dem die Kinder nicht in den Kindergarten gehen und alles von den ErzieherInnen auf den Kopf gestellt wird.
So lustig es auch klingt, As Sohn kam gerade mit dem besagtem Backblech nach Hause. Eine Erzieherin hat das Backblech übergeben und gesagt man sollte nicht Fragen wo es war. Besonders lustig sind die aufkommenden Meinungen, insbesondere das As Mutter heute morgen noch die Kindergartenleiterin angesprochen hat.
Das Backblech war nun über 2 Monate weg und taucht aus heiterem Himmel wieder auf, nachdem man bei Talkteria einen Beitrag eröffnet hat. Wer im solchen Fällen allerdings haftbar zu machen ist, würde mich dennoch interessieren.
Da kann es doch nur sein, das irgendein Kind das Backblech hinter einem Schrank versteckt hat. Sowas soll schonmal vorkommen und wenn es wieder da ist, würde ich da kein grösseres Drama daraus machen.
Allerdings bezweifel ich, das man da den Kindergarten haftbar machen kann. Denn das Backblech wurde ja freiwillig mitgegeben und da wäre die Frage noch zu klären, wie das allgemein dann gehändelt wird. Aus dem Kindergarten meiner Kinder kenne ich das so, das solche Dinge dann einfach in der Garderobe auf dem Regal lagen, wo eben das Kind auch seine Sachen drin hatte.
Demzufolge hatte da jeder Zugang, der auch ein Kind abgeholt hat und hätte die ohne grössere Probleme eben auch Dinge mitnehmen können, welche ihm nicht gehören. Oder war mit der Erzieherin aus der Gruppe von A´s Kind direkt etwas abgesprochen, wo das Backblech dann aufbewahrt werden soll?
Ich würde sagen, da haftet im Prinzip niemand, wenn da nichts abgesprochen war. Auch von einem konkludenten Handeln würde ich hier nicht ausgehen wollen, ich vermute nicht, dass es sich um einen immer wiederkehrenden Vorgang handelt, der schon 100 mal so gehandhabt wurde. Also etwa: A übergibt an Erzieherin B oder C oder D das Blech und holt es gewöhnlich am Mittag an der Garderobe ab, wo es die Erzieherinnen immer hinlegen.
Haften würde also höchstens derjenige, der es ungerechtfertigterweise an sich genommen hat. Wenn der aber nicht greifbar ist und es nicht mal einen Verdacht gibt, dann hat A den Schaden. Wenn der Kindergartenträger den Schaden übernehmen würde, dann aus Kulanz. Aber man sieht mal wieder, man muss vorher miteinander reden.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das Blech hinter oder auf irgendeinem Schrank verschwunden ist und dann zufällig wieder auftauchte. Nun ist es wieder da, freuen wir uns und kommunizieren beim nächsten Kuchen.
Ich kenne das Problem von einer befreundeten Erzieherin. Dort wurde ein Basar mit gebrauchter Kinderkleidung und -zubehör durchgeführt und es kam dort auch ein teurerer Gegenstand abhanden. Leider war besonders den betroffenen Eltern wohl nicht klar, dass sie die Dinge auf eigene Verantwortung der Einrichtung sozusagen in Kommission geben und weder der Träger noch die Erzieher für Verluste haftbar gemacht werden können. Genau so das würde ich das auch für Backblech so sehen. Die Eltern geben aus eigenem Antrieb etwas mit und das auf eigene Verantwortung und auch ohne Haftung der Einrichtung.
Als mein Kleiner in den Kindergarten kam, habe ich in dem Elterngespräch zuvor erfahren, dass wir immer auf teure und wertvolle Dinge in der Einrichtung verzichten sollten, weil dafür eben keiner die Haftung übernehmen könne. Das galt sowohl für Kleidung als auch für andere Dinge. Wie ist das denn in der Einrichtung, in dem sich der Vorfall ereignete, Julix?
Ich glaube da haftet niemand, bei uns steht es sogar im Kindergartenvertrag, das für Eigentum keine Haftung übernommen wird. Bei uns ist zwar noch kein Kuchenblech verschwunden, aber etliche Sachen und einiges an Spielzeug. Leider sind die Sachen bis heut nicht wieder aufgetaucht. Auf Nachfragen reagierte man mit dem Satz, man soll halt kein Spielzeug mit in den Kindergarten nehmen und wenn doch dann halt drauf auf passen. Das wars dann auch schon bei uns gewesen.
Bei einem Kind aus der Gruppe meines Sohnes war mal ein ziemlich großer Roboter verschwunden. Der ist auch nie wieder aufgetaucht, trotz Flyer die aus hingen. Aber ich denke mal es müsste doch einen Elternteil auffallen wenn ihr Kind ein neues Spielzeug oder Kleidungsstück mit nach Hause bringt. Kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen und auch nicht verstehen wie so was passiert und dann auch noch in der Masse wie bei uns.
Hallo,
bei uns wird es so gehandhabt, das man das Backblech oder Tablett gleich am selben Tag, wieder mit nach Hause bekommt, denn so kann es auch gar nicht erst verschwinden. Finde es schon merkwürdig, das ein Backblech im Kindergarten spurlos verschwindet und man hat dann ja sicherlich auch keine grosse Lust mehr, das nächste Jahr, dann wieder einen Kuchen mitzugeben.
Ich selber kann mir vorstellen, das eines der Kinder es vielleicht mit in eine Spielkiste oder so gelegt hat, denn einige Gruppen haben ja auch kleine Kinderküchen. Da passt natürlich auch ein Backblech gut rein. Man sollte also einfach mal die Räumlichkeiten bzw. die Spielecken genauer durchsuchen, dann taucht es sicherlich wieder auf.
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