Reklamation bei geschenkten Lebensmitteln?
Warum du Hemmungen hast, den Hersteller anzuschreiben, kann ich nicht nachvollziehen. Egal ob geschenkt oder selbst gekauft, die Ware wurde gekauft und ist nicht einwandfrei. Also reklamiere so schnell wie möglich. Der Hersteller wird auf jeden Fall in deinem Sinne positiv reagieren.
Ich hatte vor Jahren mal nicht einwandfreie Ware bei Dr. Oetker reklamiert. Ich bekam ein Entschuldigungsschreiben und ein Paket mit verschiedenen Produkten der Firma geliefert. Aber du solltest die Chargennummer, wie Diamante dir schrieb, schon angeben.
Ich habe bisher noch nie Lebensmittel reklamiert. Keine Ahnung warum an sich nicht. Und bei dem Produkt hätte ich es mit Sicherheit getan, wenn ich es selbst gekauft hätte. Eben weil es recht teuer ist und vor allem aber auch, weil ich mich da total drauf gefreut hatte.
Wirklich geschenkt bekommen habe ich den Artikel nicht. Vielleicht ist die Schamgrenze deshalb höher. Den Artikel gab es bei der Tafel. Gut hier wird da ein kleiner Obulus für bezahlt. Und die Waren sind auch nicht mehr immer in Ordnung. Nur werden halt nach Weihnachten auch die restlichen Süßigkeiten, die nicht mehr verkäuflich sind, weil die Saison rum ist und das nun mal Saisonartikel sind, dort verteilt. Und ich erwarte an sich auch dort, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten stimmen. Da sehe ich bei frischen Waren eventuell noch drüber hinweg. Aber Süßigkeiten sind ja nicht zwingend etwas, was schnell verdirbt. Da die Verpackung noch in Ordnung war, kann ich auch davon ausgehen, dass sich nicht um Ware handelt, die einen Lagerschaden hatte.
Nun fände ich es ein wenig komisch, wenn ich halt einen Artikel, den ich halt auf diese Weise erhalten habe, reklamiere. Nur weiß ich halt mit ziemlicher Sicherheit, dass es hier nicht um Artikel ging, die wegen dem bald endenden Mindesthaltbarkeitsdatum bei der Tafel verteilt wurden, sondern um einen Artikel, der halt aussortiert wurde, weil es ein Saisonartikel für eine Saison ist, die bereits lange vorbei ist.
Ich habe die Webseite der Firma gestern mal aufgesucht. Dort kann man über das Kontaktformular reklamieren. Das habe ich nun mal getan. Dafür musste ich mich aber auch bald nackt machen. Die wollten sowohl die Adresse, wie auch meine Telefonnummer. Das ist mir an sich zu viel Information. Eine Telefonnummer war auch angegeben. Da ich aber Rufnummernübertragung habe, wäre die dann eh erschienen, dann kann ich sie auch angeben. Da gestern Rosenmontag war und in Deutschland deswegen ja teilweise Ausnahmezustand ist, denke ich mal nicht, dass die Nachricht so schnell bearbeitet wird.
@LittleSister: Wenn ich reklamiere und ich muss meine Telefonnummer angeben, dann schreibe ich bei der Reklamation dabei, dass ich meine Telefonnummer nicht angeben möchte und wo das Feld für die Telefonnummer ist, schreibe ich dann einfach 01234-56789 . Das Feld ist somit ausgefüllt und die Reklamation wird weggeschickt. Wenn eine Telefonnummer dabei steht, dann rufe ich meist dort an. Da kann man die Rufnummernübermittlung doch abschalten.
Es ist völlig egal, woher du die Süßigkeit hast. Egal, ob du sie geschenkt bekommen hast, gekauft hast oder von der Tafel ist irrelevant und muss auch bei der Reklamation nicht angegeben werden. Ich hoffe, du hast es nicht angegeben und hast geschrieben, dass du sie geschenkt bekommen hast. Je nachdem welche Firma es ist, lassen die sich nicht lumpen. Ich habe auch schon Firmen erlebt, die schreiben zwar eine Entschuldigungsmail, aber gehen nicht weiter darauf ein.
Bei mir lässt sich die Rufnummernübertragung leider nicht abschalten. Aber dein Vorschlag ist Klasse, den merke ich mir.
Von der Firma kam vorhin eine E- Mail. Ich soll die Ware einschicken und bekomme den Versand in Produkten zurück erstattet. Ich frage mich nun nur, wie ich das verschicke. An sich würde eine Warensendung reichen. Aber ich sollte ja auch ein Begleitschreiben dazu packen, denke ich zumindest.
Ich hatte denen nur geschrieben, ich hätte das Produkt X geschenkt bekommen und hätte mich da sehr drauf gefreut und es würde säuerlich schmecken, was ja an sich nicht sein kann. Und zum Schluss die Frage, ob das Produkt eventuell verdorben sein könnte. Wo ich es gekauft habe, habe ich nicht angegeben. War ja ein Geschenk.
Schreibe ihnen zurück, dass du in der nächsten Zeit nicht zur Post kommst und dir das Geld für das Porto fehlt. Schreibe die Produktnummer mit in die e-mail und die genaue Produktbezeichnung. Mache eventuell ein Foto von dem Produkt und der Nummer, die auf der Packung steht. Die Firmen wollen im Prinzip nur sichergehen, dass du ein Produkt reklamierst, was du auch wirklich hast und nicht einfach etwas reklamierst, was du gerne mal essen möchtest in der Hoffnung die schicken dir dieses Produkt dann als Ersatz zu.
Bedanke dich freundlich für die Mühe, aber dass du das Produkt aus den angegebenen Gründen nicht schicken kannst und frage, ob es nicht reicht, wenn du die Nummer fotografierst. Ich denke nämlich kaum, dass irgendeiner in der Firma ein Stück aus der angebrochenen Packung probiert. Manche Firmen sind nur ein wenig mühsam, was eine Reklamation betrifft.
Ich hatte mich entschlossen, die Ware an die Firma zu schicken. Es handelte sich um eine Weihnachtsspezialität aus dunkler Schokolade und schmeckte ziemlich säuerlich. Also eher wie saure Milch, als wie Schokolade.
Heute bekam ich ein Päckchen der Firma. Darin war auch ein Schreiben des Kundenservice. Sie hätten die Schokolade sensorisch getestet und probiert und könnten keinen Mangel feststellen. Der säuerliche Geschmack käme von der dunklen Schokolade. Ich esse echt viel dunkle Schokolade, aber das Produkt war echt nur eklig. Und sauer hat dunkle Schokolade noch nie geschmeckt.
Zur Portoerstattung haben sie reichlich Produkte geschickt. Also mein Porto habe ich an sich dicke raus. Trotzdem bin ich verwundert. Vor allem da scheinbar andere die von mir bereits getestet und geöffnete Packung noch probiert haben.
Na immerhin haben sie dich entschädigt, ob sie nun wirklich die Waren geprüft haben, kann ja keiner von uns nachvollziehen. Aber wenn sie es machen, dann ist das normal, das auch jemand kosten muss. Wie soll man sonst behaupten können, ob der Geschmack normal ist oder wirklich was nicht stimmt?
Der Punkt ist offenbar doch, dass die Süßigkeiten trotz noch nicht erreichtem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verzehrt werden sollten, weil sie offenbar eben nicht mehr haltbar sind, sonst wäre ihr Geschmack nicht verändert. Das allein wäre für mich Grund genug, mich an den Hersteller zu wenden, vollkommen unabhängig davon, wer die Süßigkeiten bezahlt hat, denn darum geht es hier wirklich nicht mal ansatzweise.
Ich kenne es so, dass die Hersteller sehr großen Wert auf zufriedene Kunden legen und sich im Fall einer Reklamation, die ich bisher immer per eMail eingereicht habe, wirklich schnell und extrem kulant gezeigt haben. Hier bist Du aber nicht einmal auf Kulanz angewiesen und ich finde auch nicht, dass Du Glück brauchst, damit Dir das Produkt wirklich ersetzt wird, denn Fakt ist, dass das, was Du vor Dir liegen hast, nicht mehr verzehrt werden kann, obwohl es das laut Aufschrift durchaus noch sollte.
Möglicherweise gab es bei der Produktion der Charge, aus der Deine Packung stammt, einen Fehler bei der Auszeichnung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder irgendein Zusatz- oder Konservierungsstoff wurde zu niedrig dosiert.
Wie dem auch sei: Mach den Hersteller darauf aufmerksam und verschwende keinen Gedanken daran, wer das Produkt bezahlt hat. Es ist Deines, weil es Dir geschenkt wurde und der Hersteller hat es verkauft. Das ist alles, was an Rahmenfakten wichtig ist.
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