Schweizer Konto / Auslandskonto
Tagchen!
Die Behauptung, schweizer Banken hätten ein besonderes Bankgeheimnis, ist schlichtweg ein Ammenmärchen, ein dummes Gerücht, vollkommen unwahr, gelogen und absoluter Quatsch!!!
Eine schweizer Bank erteilt genauso Auskunft, wie ein deutsches Institut, oder jedes andere!!!
Gleichfalls sind dahingehende Behauptungen, daß Auslandskonten pfändungssicher seien („Deutsche Gerichtsvollzieher haben keine Möglichkeit, von ihrem Schweizer Konto zu pfänden. Ihr Geld ist in Sicherheit, Ihr Konto ist pfändungssicher und der Schufa. unbekannt!), völliger Schwachsinn!!!
Eine Pfändung kann dort genauso erfolgen, wie in Deutschland; es ist lediglich ein (!)wenig aufwendiger.
Folglich besteht nicht der geringste Vorteil darin, im Ausland ein Konto zu eröffnen!!!
Ganz im Gegenteil: Es gibt sogar riesige Nachteile, wie, z. B., die hohen Bankentgelte!!!
Solche Angebote grenzen an Betrug und sind reine Abzocke, da Sie falsche Tatsachen vorgaukeln!!!
Gruß!
Naja aber was ist denn mit den Schweizer Nummerkonten?
WARUM ist das mit dem Bankgeheimnis in der Schweiz Deiner Meinung nach nicht so wie die Leute denken? Gesetzangabe wär prima
Wie sieht es dann mit Österreich und Luxemburg aus? Die geben ja angeblich auch keine Auskunft
Uwe hat schon Recht. Es gibt kein 100%iges Bankgeheimnis zumindest nicht in der Schweiz.
Wenn z.B. der deutsche Fiskus aufgrund von Steuerhinterziehung Konteneinsicht haben will, dann bekommen sie das auch. Zwar nicht so einfach, aber es ist möglich.
Nunja, meines Wissens nach sieht es so aus:
kriminelles Geld auf einem Schweizer Konto (zum Beispiel Geld aus Drogenhandel) und die Polizei fragt an und hat ausreichend Beweise - dann wird von der Schweizer Bank auch Auskunft gegeben. Aber Steuerhinterziehung ist in der Schweiz eben KEINE Straftat, deshalb wird seitens der Bank auch keine Rechtshilfe geleistet bei Steuerhinterziehung, also wenn das Finanzamt fragt.
In Österreich sieht es meines Wissens nach wieder ein bisschen anders aus, da dürfen die Banken nur bei einem Strafverfahren Auskunft geben (richterlicher Auftrag). Weder bei Tod des Kontoinhabers (anders als in Deutschland) noch bei Anfragen staatlicher Stellen (ausgenommen das angesprochene Strafverfahren) wird von österreichischen Banken Auskunft erteilt einzige Ausnahme kann beim Sparbuch bestehen - nach meinem Wissenstand.
Stark geschütze Bankwesen haben die Schweiz, Österreich, Monacco, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien und die Kanalinseln im Ärmelkanal.
Also ich finde nichts verwerfliches daran ein schweizer konto zu haben, habe mir damals eins bestellt und bin sehr zufrieden damit Preis/Leistung hat auf jedenfall voll gestimmt
Nachdem ich selbst in der Schweiz für ein Jahr lebte und folglich auch ein Konto dort hatte habe ich wohl schon einen Einblick gewonnen.
Nun wenn niemandem bekannt ist das ein Konto in der Schweiz besteht wird es auch niemand finden. Sind natürlich Überweisungen von diesem Konto zum schweizer Konto erfolgt oder andersrum weiß natürlich die Behörde wo sie zu suchen hat. Dann ist natürlich die Frage aus welchem Anlaß sie sucht, wenn es um eine schwere Straftat geht wird wohl jede Bank auf diesem Planeten Auskunft geben. Einen Eintrag wie in der Schufa gibt es nicht, die Schweizer Banken sehen lediglich nach ob man im Beitreibungsverzeichnis steht, sprich im Schuldnerverzeichnis.
Auf Angebote im Internet würde ich auch nicht reinfallen wenn man von Deutschland aus das Konto eröffnen möchte. Die Post Swiss eröffnet gegen eine beglaubigte Kopie gerne ein Konto auf dem Postweg.
Besser ist jedoch bei einer kleinen Kantonal-Bank vorstellig zu werden. Die Schweizer mögen den persönlichen Kontakt.
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