Defekt-Schild an Parkscheinautomat - Befreiung von Zahlung?
Wenn ich als Privatperson an einen Parkscheinautomat komme, wo eine andere Privatperson ein Defekt-Schild angebracht hat, muss ich dann trotzdem Geld einwerfen und versuchen ob der Automat tatsächlich defekt ist? Es könnte ja auch sein, jemand hat sich einen Scherz erlaubt und der Parkscheinautomat ist eigentlich doch funktionstüchtig. Wenn ich davon ausgehe der Automat ist defekt, kann ich trotzdem ein Knöllchen bekommen wenn auch am Ersatzautomat ein Defekt-Schild klebt, oder es nur einen Automaten gibt?
Ich stand einmal vor dem gleichen Problem und habe mich so verhalten, wie es seinerzeit in der Fahrschule gesagt wurde. Man muss sich überzeugen, dass der Automat wirklich defekt ist und auch kein anderer in der Nähe ist. Dann ist es notwendig eine Parkscheibe ins Auto zu legen und auch den Hinweis, dass der Parkautomat defekt ist. Damit bist Du auf der sicheren Seite und bekommst garantiert keinen Strafzettel.
Vielleicht war es ja ein Streich von irgendwelchen Jugendlichen. Du musst ersteinmal schauen, ob dieser wirklich defekt ist, meist reicht dazu das du versuchst eine Auswahl zu treffen, sollte er nicht reagieren, wird er wohl defekt sein. Dann müsstest du schauen ob sich ein weiterer dort befindet, wenn nicht würde ich die Parkscheibe und eventuell meine Handynummer hinterlegen.
Einfach auf das Schildchen verlassen geht nicht. Viele moderne Automaten, geben heute auch schon eine Meldung aus, dass man bitte eine Parkuhr benutzen möge. Ansonsten sieht man es den Automaten ja auch in der Regel an, ob sie defekt sind. Davon muss man sich selbst überzeugen. Klar, wenn ein anderer Nutzer schon zuvor das Problem hatte und man das selbst mitverfolgen konnte, dann muss man nicht noch mal die gleiche Prozedur durchführen.
Das weitere Vorgehen ist dann im Paragraphen 13 der STVO geregelt. Man muss sich möglichst eines anderen Parkscheinautomaten in der Nähe bedienen. Gibt es keinen anderen Automaten, dann muss man eine Parkscheibe nutzen, ein Zettel allein tut es auch nicht. Ebenso darf man trotz defektem Parkscheinautomat nur bis zur zulässigen Höchstparkdauer parken.
Ich bin ein Knöllchen-Sammler aus Leidenschaft auch ich habe natürlich schon mal die Erfahrung gemacht, dass ein Automat defekt war. Im Prinzip hast du dann gute Karten: Du bist nicht in der Beweislast, so dass der Staat nicht davon ausgehen darf, dass du widerrechtlich handelt. Wenn auf dem Automaten ein Defektschild klebt oder angebracht worden ist, dann ist das einzig deine Aufgabe bzw. Pflicht eine Parkscheibe ins Auto zulegen.
Sobald Du diese Parkscheibe vorweisen kannst, brauchst du dir auch keinen Kopf darüber zu machen,ob der Automat nun wirklich defekt ist oder nicht. Falls du wider Erwarten doch ein Ticket bekommen solltest, dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Im Regelfall wird der Widerspruch akzeptiert. Denn du musst ja auch bedenken, dass auch andere Parker das gleiche Problem hatten.auch diese werden von ihrem Recht Gebrauch machen und das Ticket nicht akzeptieren. Und da es nun mehrere Leute sind, die Widerspruch erheben werden oder erhoben haben, wird das Gericht den Parkenden Glauben schenken.
Also: wenn der Automat nicht funktionieren sollte, dann einfach Parkscheibe ins Auto. Falls trotzdem ein Ticket ins Haus flattern sollte, dann Widerspruch einlegen. Aber auch die Politessen, die dort täglich ihrem Rundgang absolviert, wird höchstwahrscheinlich den defekten Automaten bemerkt haben. Wichtig ist in jedem Fall aber die Parkscheibe, da diese dem Beweis darstellt, dass Du ja eigentlich die ein Parkticket ziehen wolltest. Falls du keine Parkscheibe hinter die Fensterscheibe gelegt haben solltest,dann ist es, wie sagt man so schön, dein persönliches Pech. Dann wäre das Falschparkenticket rechtens.
Um sich von der Funktionstüchtigkeit des Automaten zu überzeugen, würde ich die kleinste mögliche Münze einwerfen. Wenn das Gerät tatsächlich defekt ist, ist der Verlust nicht allzu groß, wenn man nur zehn oder zwanzig Cent in den Sand gesetzt hat. Man sollte es auch von der Warte sehen, dass man die Parkgebühr sowieso gezahlt hätte.
Um sicher zu gehen, kannst Du den Defekt ja mit dem Handy als Beweisvideo dokumentieren. Ob der Beweis letztlich von der Polizei akzeptiert wird, ist die nächste Frage. Aber zumindest hast Du ein gutes Gefühl, dass Du den Sachverhalt gegebenenfalls belegen kannst.
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