Mietrecht für Hunde

vom 23.02.2009, 14:03 Uhr

Hallo!

Viele Mieter fragen sich oft, darf ich nun einen Hund halten oder nicht. Dies ist von Mietvertrag zu Mietervertrag verschieden. In dem einen steht klar, dass ein Hund nicht erlaubt ist und in einem anderen, dass ein Hund nur mit Absprache des Vermieters gehalten werden darf. Grundsätzlich ist der Vermieter immer zu fragen. Er kann sich das Recht vorbehalten ein gewisses Mitbestimmungsrecht zu haben, um eben Störungen wie durch das Bellen eines Hundes zu vermeiden.

Steht im Mietvertrag keine feste Regelung, so ist zu prüfen ob, die Haltung eines Hundes als vertragsmäßige Nutzung gilt. Darüber wurde auch schon oft vor dem Gericht gestritten. Aber oftmals bekommt dann der Hundehalter Recht, da die Haltung eines Hundes eben weitverbreitet ist. Allerdings wird hier bei den sogenannten Kampfhunden eine Ausnahmen gemacht. Meistens ist es auch so, dass der Hund nicht ausgetauscht werden darf, wenn der Mieter eine Haltungsgenehmigung für einen Hund hat. So gilt diese, dann meist nur speziell für diesen Hund.

Allerdings gibt es auch Hunde, die von einer Haltungs-Genehmigung ausgeschlossen sind und ohne diese gehalten werden können. Dazu gehören kleine Hunde wie Yorkshire- Terrier und andere kleine Rassen, die durch ihr bellen, was meist nur ein leises Kläffen sei, keine wirkliche Störung. Allerdings kann ich da von unserem frühren Nachbarshund etwas anderes sagen. Von der Genehmigung sind außerdem noch Blinden- und Therapiehunde ausgeschlossen. Ein Blinder braucht eben diesen Hund, um seinen Alltag meistern zu können. Und manche Menschen mit psychischen Problemen brauchen einen Hund, unter anderem als Begleiter für die Therapie. In diesem Fall erlaubt das Gericht auch meist größere Hunde. Es sei denn, dass diese durch Lärm auffallen oder eine Gefahr für die anderen Mieter darstellt.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Auch wenn das meiste stimmt, was du schreibst, so kann ein Vermieter generell untersagen, das ein Tier (in dem Fall Hund) im Haus gehalten werden darf, wenn er dafür wichtige Gründe anbringt. Dann hilft in diesen Fällen leider nur das ausziehen aus der Wohnung. Dagegen vorzugehen, ist aufgrund der Geringfügigkeit eher problematisch.

Mögliche Gründe gibt es viele, daher ist es immer ratsam, auch wenn ein Tier nicht unter diese Klauseln fallen, immer vorher beim Vermieter nachzufragen, gegebenenfalls auch mal im Haus selber bei anderen Mietern nachzufragen, ob diese Tiere halten oder diese davon halten würden (ganz unvoreingenommen). Manchmal kann man da auch schon heraushören, wenn ein Vermieter unter keinen Umständen Tiere dulden möchte.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wir haben auch ein ähnliches Problem. Seit etwa 5 Jahren leben wir in einer Mietswohnung in der Innenstadt. Wir hatten nie Probleme mit dem Vermieter und auch die Hausgemeinschaft ist soweit wunderbar. Tierhaltung war stets erlaubt und wir haben eine Jack Russell Hündin. Nun hat unser Vermieter aus Altersgründen das Haus an seinen Sohn übergeben und der möchte nun keine Tiere mehr im Haus haben und verbietet diese.

In den neuen Verträgen, die wir alle unterschreiben sollen ist Tierhaltung somit ausdrücklich verboten. Wir werden jedoch ersteinmal überhaupt nichts unterschreiben und auch garnicht reagieren. Der Vertrag mit dem Vorvermieter ist für uns erst einmal maßgebend und wenn überhaupt, kann der jetzige Vermieter vielleicht die Neuanschaffung untersagen. Unsere alte Russell-Dame bleibt jedenfalls. :wink:

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» utebar » Beiträge: 177 » Talkpoints: 10,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Vielleicht handelt es sich bei dem neuen Mietvertrag um einen Standard- Mietvertrag. Dann kannst du vielleicht den Hunde-Passus vergessen. Wenn dein Jack Russell die anderen Mieter bisher nicht gestört hat, ist das mit deinem neuen Vermieter sicherlich auch in Zukunft kein Problem.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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