Riss in der Wand-Was tun, an wen wenden?
Heute habe ich angefangen meine Möbel einzupacken und meine Habseligkeiten in Kartons zu verpacken, um bereit für den bevorstehenden Umzug zu sein.
Zunächst einmal musste ich heute jedoch den Schlüssel abholen und bin dann nochmal kurz zu meiner neuen Wohnung gegangen, um noch schnell die alten Tapeten von der Wand zu reißen. Dabei ist mir an einer Wand ein unheimlich großer Riss aufgefallen, der sich quer durch die ganze Wand zieht und das von oben nach unten. Die Wand bröckelt aber nicht, es fehlt also auch kein Stück an der Wand. Allerdings werde ich die Wände in meiner Wohnung streichen wollen, mit dem Riss wird das dann sicherlich nicht so schön aussehen.
Die Zeit drängt, ich muss in zwei Tagen aus meiner WG ausgezogen sein. Was soll ich nun tun? Soll ich den Riss melden oder erst einmal einziehen, weil die Reparaturarbeiten lange Zeit in Anspruch nehmen könnten? Soll ich mich an den Vermieter wenden, oder lieber direkt an den Hausmeister? Werden nun auch Kosten auf mich zukommen, oder hat das der Vermieter selbst zu regeln?
Da der Schaden ja nicht von dir verursacht wurde brauchst du ihn auch nicht zu zahlen, falls es eine Mietwohnung ist. Am besten ist du zeigst dem Hausmeister einfach mal den Riss der kennst sich damit bestimmt aus und kann dir sagen wie du weiter verfahren sollst. Ein Problem könnte sein das du den Schaden nicht bei Unterschrift des Mietvertrages mit angegeben hast. Bei einigen Hausverwaltungen stößt du aber mit solchen Problemen auf taube Ohren und es passiert eine ganze Zeit lang nichts. Ich kann für dich nur hoffen das sich deine Hausverwaltung schnell darum kümmert.
Ich würde den Riß zuerst melden, falls er dem Vermieter nicht bereits bekannt ist solche Risse entstehen manchmal, wen an dem Haus viele LKW oder allgemein Schwerlasttransporte vobeifahren oder wenn das Haus sich im Laufe der jahre setzt, möglicherweise steht das Haus ja in einem Grubengebiet. Ist das der einzige Riß in der Wohnung?
Erst melden und dann einziehen, damit Du auf der sicheren Seite bist. Nicht, daß der Vermieter am Ende behauptet, der Riß sei Dein Verschulden und verlangt, daß Du das auf Deine Kosten von einem Handwerker reparieren läßt. Ich würde auch zusätzlich jetzt, vor dem Einzug, ein Foto zur Sicherheit machen und für den Fall der Fälle aufbewahren. Man will ja niemandem Böswilligkeit unterstellen, aber sicher ist sicher.
Sicher kannst Du den Riß auch selbst zumachen, das würde ich aber ebenfalls mit dem Vermieter besprechen. Entweder er sagt, Du kannst es selbst machen, wenn Du willst oder er schickt einen Profi dafür von wegen Gewährleistungsanspruch oder um es von der Steuer absetzen zu können.
aris18 hat geschrieben:Die Zeit drängt, ich muss in zwei Tagen aus meiner WG ausgezogen sein. Was soll ich nun tun? Soll ich den Riss melden oder erst einmal einziehen, weil die Reparaturarbeiten lange Zeit in Anspruch nehmen könnten? Soll ich mich an den Vermieter wenden, oder lieber direkt an den Hausmeister? Werden nun auch Kosten auf mich zukommen, oder hat das der Vermieter selbst zu regeln?
Ich denke, dass dir aufgrund der knappen nur übrig bleiben wird, dass du den Riss meldest und gleichzeitig dennoch einziehst. Wenn es irgendwie möglich ist, würde ich dann eben versuchen, dass ich die Wand, an der sich der Riss befindet, möglichst frei lässt, sodass Handwerker dort eben auch den Platz zum Arbeiten haben und sich dort eben auch einigermaßen bewegen können.
Melden würde ich den Riss auf jeden Fall und denke auch nicht, dass hier irgendwelche Kosten auf dich zukommen werden. Schließlich wohnst du ja noch nicht in der Wohnung und außerdem trifft dich ja wohl keine Schuld, dass sich die Wand mehr oder weniger auflöst. Ich würde zunächst einmal den Vermieter anrufen und diesem davon berichten. Möglicherweise wird sich dieser dann um alles kümmern und eine Reparatur in die Wege leiten. Wenn dieser aber nicht schnell handelt und sich niemand in der neuen Wohnung sehen lässt, dann würde ich auch nicht zögern noch zusätzlich den Hausmeister zu informieren, sodass sich dann dieser dem Schaden annimmt und die Reparatur durchführt oder gegebenenfalls durchführen lässt.
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