Neuer Führerschein nötig?

vom 12.03.2011, 19:57 Uhr

Hallo,
mein Vater hat noch einen Führerschein der älteren Generation. Also nicht den neuen im Kreditkartenformat sondern den ausklappbaren aus Papier. Jetzt würde ich gerne wissen, ob und falls ja, wie lange solch ein Führerschein noch gültig ist. Muss er sich demnächst auch den neuen machen lassen oder darf er diesen noch weiterhin benutzen?

Und dann würde es mich noch interessieren, ob es etwas kostet sich den neuen machen zu lassen oder ob man ihn kostenlos bekommt. Vielleicht hat das schon einer von euch gemacht und kann mir diese Frage beantworten.

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Kostenlos bekommst du ihn nicht. Der muss bezahlt werden und kostet je nach Region 25 bis 40 Euro. Eine Bekannte hat im Rheinland 25 Euro bezahlt und eine andere Bekannte hat hier bei uns 40 Euro bezahlt. Es kann sein, dass die Preise schwanken. Da musst du dich beim Straßenverkehrsamt erkundigen. Der alte Führerschein wird entweder eingezogen oder entwertet, wenn dein Vater ihn wieder mitnehmen will.

Soweit ich weiß ist der neue Führerschein (noch) keine Pflicht. Aber die eine Bekannte, die sich einen neuen Führerschein hat machen lassen, wurde von der Polizei angesprochen, weil sie noch den grauen Führerschein hatte. Aber auch das lässt sich beim Straßenverkehrsamt erfragen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Derzeit ist es noch keine Pflicht, einen alten Führerschein umzutauschen. Die alten Führerscheine sind weiterhin gültig und ich finde es komisch, wenn man wegen eines alten Führerscheines von der Polizei darauf angesprochen wird. Jeder Polizeibeamte weiß, dass diese Führerscheine noch gültig sind.

Ab dem 19.01.2013 wird es jedoch eine neue Fahrerlaubnisverordnung geben. Ab dem Zeitpunkt werden Führerscheine nur noch befristet ausgegeben. Das heißt also, ein Führerschein, der ab dem 19.01.2013 ausgegeben wird, ist dann, wie auch der Personalausweis, nur noch eine bestimmte Zeit gültig. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es müssten 15 Jahre sein.

Für die Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 18.01.2033. Bis dahin sind die alten Führerscheine weiterhin gültig. Kurz gesagt heißt das also, dein Vater braucht spätestens bis zum 19.01.2033 einen neuen Führerschein.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wie bereits geschrieben wurde, braucht dein Vater erst im Jahr 2033 einen neuen Führerschein, da der alte bis dahin Gültig ist. Dabei ist es egal, ob es der alte rosa Führerschein ist, oder der ganz alte graue.

Es gibt aber ein paar Ausnahmen, wann er doch schon einen neuen Führerschein benötigt. Sollte der alte Führerschein in einem Zustand sein, dass er nicht mehr gut lesbar ist, dann ist ein neuer Kartenführerschein nötig. Wenn dein Vater einen Taxischein machen will, als Busfahrer oder als LKW Fahrer arbeiten will, muss er ebenfalls einen neuen Führerschein beantragen. Denn der Personenbeförderungsschein für Busse und Taxis ist nur zusammen mit dem Kartenführerschein gültig. Als LKW-Fahrer und Busfahrer ist zudem eine Fahrerkarte für den digitalen Tachographen nötig. Diese Fahrerkarte ist ebenfalls nur mit dem neuen Kartenführerschein gültig. Im Ausland wird oft auch nur der neue Kartenführerschein akzeptiert.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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