Briefkasten zu klein - was tun?
Wir wohnen in einer Mietwohnung in einem Haus mit mehreren Parteien. Leider hat der Vermieter anscheinend an den Briefkästen gespart und diese sind viel zu klein. In den Kasten passt gerade mal ein normaler, kleiner Brief und dieser kann dann sogar von außen wieder heraus gezogen werden. Wenn ich dann mal einen großen Brief bekomme wird dieser immer geknickt und nur zum Teil in den Kasten geschoben. So könnte jeder fremde Mensch, der über die Straße geht, meine Post klauen! Darf so etwas überhaupt sein? Gibt es da irgendwelche Regeln zu?
Mich ärgert es immer sehr, da ja auch die großen Briefe zerknickt werden. Ich schreibe zur Zeit etliche Bewerbungen und immer, wenn diese zurückkommen, kann ich die Mappen wegwerfen weil sie einen starken Knick in der Mitte haben. Das ist auf Dauer wirklich teuer und ja auch unnötig.
Mich würde es sehr interessieren, ob man so etwas hinnehmen muss. Natürlich waren die Briefkästen schon bei unserem Einzug vorhanden. Aber wer achtet bei einer Wohnungsbesichtigung schon auf den Briefkasten? Da standen andere Dinge im Vordergrund. Ich freue mich auf eure Antworten!
Du könntest den Vermieter fragen, ob es möglich ist, neue Briefkästen anbringen zu lassen oder aber, Du fragst, ob Du einen eigenen Briefkasten anbringen darfst. Eine der beiden Möglichkeiten wird schon gehen und wäre für mich die logischste Handlung.
Eine weitere Handlung wäre es, Deine Post postlagernd zu hinterlassen oder Dir ein eigenes Postfach zuzulegen. Dafür zahlst Du nur einmal die Anmeldegebühr, aber Folgekosten entstehen meines Wissens nach nicht. Ist Dir das zu aufwendig und Du kennst den Postboten recht gut, bitte ihn doch, grose Umschläge anderweitig zu deponieren. Wenn jemand von Euch zu Hause ist, sobald die Post kommt, könnte der Postbote beispielsweise klingeln und sich so bemerkbar machen.
Es gibt eine Europäische Normgröße für Briefkästen. Diese kannst du hier nachlesen. Damit ist klar, das ein normaler Umschlag bis zur Größe C4, welche unter A4 eher bekannt sein wird, reinpassen muss.
Sollte dein Vermieter sich wegen dem Briefkasten quer stellen, dann kann man sogar eine Mietminderung in Höhe von 0,5% geltend machen. Das wurde jedenfalls in Berlin unter AZ 29 S 20/90 schon im Jahr 1990 beschlossen. Zudem muss der Briefkasten ja auch so geschaffen sein, das keiner Post wieder rausfischen kann.
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