Einparken auf Parkplatz - Blinken nicht nötig?
Manches Mal ist man sich seiner Sache absolut sicher, aber wenn eine andere Person sehr überzeugend argumentiert, dann wird man sich da schon mal unsicher. A und B sind in Streit darüber geraten, weil A versehentlich fast B angefahren hätte und dabei ausschließlich die Schuld bei B sieht. A wollte auf einen Parkplatz fahren hat dies aber nicht durch Blinken angezeigt, weswegen sich B sicher war diesen Parkplatz unbedenklich nutzen zu können.
A jedoch ist der Meinung, dass die erste Ankunft am Parkplatz zum Parken berechtigt und man dann nicht mehr blinken müsste. Wenn der nachfolgende Verkehr nicht sicher sehen kann, welchen Parkplatz denn letzten Endes nutzen möchte, muss dieser abwarten, bis A eingeparkt hat. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass es für B den sicheren Anschein hat A würde woanders einparken.
Das sieht B nun ganz anders. Auch wenn es sich um einen Platz handelt der explizit als Parkplatz abseits der Straße ausgewiesen ist, so gelten dort doch die gleichen Regeln wie auf Parkplätzen direkt an der Straße. Ebenso ist das richtige Verhalten unabhängig von der Größe des Parkplatzes, egal ob es sich um einen Parkplatz mit mehreren hundert Parkflächen handelt oder aber um nur eine einstellige Anzahl von Parkflächen.
Klar ist natürlich, dass auch in einem solchen Fall immer der Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme gilt. Aber unabhängig davon: Wie sieht es denn nun aus? Gibt es Unterschiede bezüglich der Lage und Größe der Parkplätze? Hätte es im Falle eines Unfalls nicht eher sogar eine Teilschuld beider Verkehrs-Teilnehmer gegeben?
Das Blinken ist ja in erster Linie ein Anzeigen der Fahrtrichtung. Daher würde ich jetzt einfach aus dem logischen Denken heraus sagen, man muss auch wenn man auf einen Parkplatz fahren möchte, diese Absicht mit dem Blinker anzeigen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Das Argument man muss nicht blinken, weil der Erste der am Parkplatz ist, automatisch ein Recht auf den Parkplatz hat, ist hier eigentlich falsch. Denn der Blinker ist ja wie gesagt zum Anzeigen der Richtung da, und nicht als Zeichen dass dem Fahrer der Parkplatz gehört gedacht. Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätte denke ich der Fahrer, der ohne zu blinken auf den Parkplatz fahren wollte, zumindest eine Teilschuld.
Meine Fahrschule ist zwar ca. 12 Jahre her, aber ich habe gelernt, dass man immer bei Richtungswechsel den Blinker betätigen muss. Fahre ich also auf einen Parkplatz oder in eine Parklücke, muss ich auch blinken, genauso, als wenn ich auf ein Privatgrundstück fahre.
Viele Menschen, die schon 20 Jahre und mehr den Führerschein haben, denken aber so wie A. Mein Mann blinkt auch nicht immer und wenn er in eine Parklücke fährt blinkt er nur, wenn jemand überholen könnte. Ist der Weg schmal und hinter ihm ist ein Auto, dass nicht überholen kann, blinkt er auch nicht. Mittlerweile macht er es wenigstens, wenn er links in eine Parklücke fahren will. Viele routinierte Fahrer denken, dass das Blinken manchmal unnütz ist.
Also meine Fahrschulzeit liegt auch einige Jahre zurück, dennoch meine ich mich zu erinnern, das auf allen Parkplätzen die STVO gilt. Somit müsste ja auch auf allen Parkplätzen das anzeigen der Fahrtrichtung, auch wenn niemanden angeht wo ich hin will, eine Pflicht sein.
Warum sollten sonst auch hunderte von Fahrschülern ihren Lappen auf dem Parkplatz des ein oder anderen Einkaufsmarktes nicht erlangt haben. Also ganz rechtssicher binich nicht, aber ich meine das auf fast allen Parkplätzen die STVO gilt und man somit auch den Blinker betätigen muss, sobald man eine Richtungänderung vornimmt.
JotJot hat geschrieben:Manches Mal ist man sich seiner Sache absolut sicher, aber wenn eine andere Person sehr überzeugend argumentiert, dann wird man sich da schon mal unsicher.
Das macht Demagogen so gefährlich. Und ist das Geheimnis erfolgreicher Vertreter.
JotJot hat geschrieben:A und B sind in Streit darüber geraten, weil A versehentlich fast B angefahren hätte und dabei ausschließlich die Schuld bei B sieht. A wollte auf einen Parkplatz fahren hat dies aber nicht durch Blinken angezeigt, weswegen sich B sicher war diesen Parkplatz unbedenklich nutzen zu können.
Wenn ich das richtig verstehe, hat A seine Fahrmanöver nicht angezeigt, weil alle ja wissen müssen, was A vor hat und sieht B nun als Schuldigen an, weil B diesen natürlichen Instinkt nicht hat? Oder hat B seinerseits seine Absicht nicht mittels Fahrtrichtungsanzeiger deutlich gemacht?
JotJot hat geschrieben:A jedoch ist der Meinung, dass die erste Ankunft am Parkplatz zum Parken berechtigt
Wer zuerst da ist, darf natürlich auch parken. Das ist keine Frage und geregelt nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung. Das mit dem Vorrang gilt auch, wenn man an der Parklücke vorbeifährt um rückwärts einzuparken. Auch das ist schriftlich im Gesetzestext vorgesehen. Streit gibt es eigentlich eher immer darum, wer denn eben zuerst da war.
JotJot hat geschrieben:und man dann nicht mehr blinken müsste.
Das ist natürlich fatal. Das Nicht-Blinken ist natürlich eine Unterlassung, welche im Unfall-Fall dazu führen sollte, dass hier - je nach Umstand - mindestens eine Teilschuld von über 50% zugestanden wird. Wenn eben der Unfall durch das Blinken hätte vermieden werden können. Ich kann mir aber auch die Situation nicht vorstellen, wie aus dem fließenden Verkehr ein sicheres Parkmanöver aussehen soll, bei dem nicht vom Blinker gebrauch gemacht werden soll. Hält der Vordermann aus unersichtlichen Gründen, hat er mindestens mit einem "Warnsignal" zu rechnen.
JotJot hat geschrieben:Wenn der nachfolgende Verkehr nicht sicher sehen kann, welchen Parkplatz denn letzten Endes nutzen möchte, muss dieser abwarten, bis A eingeparkt hat. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass es für B den sicheren Anschein hat A würde woanders einparken.
B muss nicht warten, bis aus der Situation heraus klar wird, was A vor hat. Genau dafür gibt es den Blinker! Mich würde interessieren, ab wann A selbst klar ist, dass es nützlich ist, diesen zu benutzen. Im Grund könnte man ja immer davon ausgehen, dass am Ende doch sowieso klar ist, wohin gefahren wird, so dass das Blinken nie "notwendig" erscheint.
JotJot hat geschrieben:Das sieht B nun ganz anders. Auch wenn es sich um einen Platz handelt der explizit als Parkplatz abseits der Straße ausgewiesen ist, so gelten dort doch die gleichen Regeln wie auf Parkplätzen direkt an der Straße.
Das ist die Straßenverkehrsordnung und ich kenne ehrlich gesagt keinen öffentlich zugänglichen Parkplatz, wo diese explizit nicht gilt.
JotJot hat geschrieben:Ebenso ist das richtige Verhalten unabhängig von der Größe des Parkplatzes, egal ob es sich um einen Parkplatz mit mehreren hundert Parkflächen handelt oder aber um nur eine einstellige Anzahl von Parkflächen.
Wenn A nachts allein auf einem Parkplatz eines großen Möbelhauses unterwegs ist, um irgendwo zu parken und tatsächlich kein anderer Verkehrsteilnehmer wahr zu nehmen ist, dann sehe die das mit dem Blinken wirklich nicht so wichtig. Ansonsten schätze ich es auch so ein, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Dazu zählt auch das Blinken!
JotJot hat geschrieben:Klar ist natürlich, dass auch in einem solchen Fall immer der Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme gilt. Aber unabhängig davon: Wie sieht es denn nun aus? Gibt es Unterschiede bezüglich der Lage und Größe der Parkplätze? Hätte es im Falle eines Unfalls nicht eher sogar eine Teilschuld beider Verkehrs-Teilnehmer gegeben?
Wie ich das sehe, hätte hier ja A sich auf B zubewegt und so den Unfall verursacht. Da sehe ich eher eine Alleinschuld - bin aber kein Anwalt. Vor allem, wenn A auf seiner Theorie beharrt, nicht blinken zu müssen.
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