Wie werden Geisterfahrer bestraft?

vom 17.02.2011, 12:27 Uhr

Geisterfahrer auf der Autobahn sind wohl der absolute Horror für jeden Autofahrer. Nicht zu wissen wie man reagieren muss um einer Kollision aus dem Weg zu gehen muss der blanke Horror sein. Geisterfahrer werden sicherlich sehr oft gefasst und zur Rechenschaft gezogen. Aber wie werden Geisterfahrer grundsätzlich bestraft
und wonach richtet sich das Strafmaß? Oft bestrafen sich die Leute schon selber, in dem sie sich das Leben nehmen und weitere Unschuldige mit in den Tod reißen.

Aber wenn sie überleben müssen sie von der Polizei bestraft werden. Ist es genauso schlimm einen Kilometer
auf der Autobahn in die falsche Richtung zu fahren wie zehn Kilometer? Sicherlich erhöht sich die Strafe bei Blechschaden oder Personenschaden. Aber wie werden Geisterfahrer generell bestraft? Wird der Führerschein direkt eingezogen, oder kommen sie mit einer hohen Geldstrafe davon?

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bei Falschfahrern mehrere Bußgelder und immer Punkte vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob man auf einer Autobahn falsch fährt, oder auf einer Kraftfahrstraße. Wer mit dem Begriff Kraftfahrstraße nichts anfangen kann: Dieses Schild kennzeichnet eine Kraftfahrstraße. Andere Straßen konnte ich im Bußgeldkatalog nicht finden.

Wer auf dem Fahrstreifen von Autobahnen und Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts fährt oder entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist muß ein Bußgeld von 200,- € zahlen, bekommt 4 Punkte in Flensburg und darf 1 Monat den Führerschein abgeben.
Wer dasselbe auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen macht, muß ein Bußgeld von 130,- € zahlen, erhält 4 Punkte in Flensburg und darf ebenfalls 1 Monat zu Fuß gehen.
Wer das Vergehen in einer Ein- oder Ausfahrt begeht, zahlt nur noch 75,- €, erhält ebenfalls 4 Punkte und den Monat zu Fuß

Im Bußgeldkatalog ist zwar nur bei der durchgehenden Fahrbahn das Fahrverbot explizit erwähnt, aber das Fahrverbot hat man bei 4 Punkten automatisch dabei.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe dazu bereits in diesem Thread hier etwas geschrieben: Wieso gibt es Geisterfahrer?
Bei dem reinen Falschfahren handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Ich rede jetzt hier von den Geisterfahrten, bei denen nichts weiter passiert, also kein Sach- und kein Blechschaden. Es ist also auch nur ein Bußgeld fällig. Bei der Höhe wird nicht berücksichtigt, wie lange man entgegen der Fahrtrichtung gefahren ist, das sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog nicht vor.

Es macht jedoch einen Unterschied, ob man "nur" auf der Ein-/Ausfahrt falsch herum gefahren ist (kostet 75 € + vier Punkte) oder auf dem Seitenstreifen (130 € + vier Punkte) oder auf der durchgehenden Fahrbahn (200 € + vier Punkte + einen Monat Fahrverbot). Dies trifft übrigens nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Kraftfahrstraßen zu. Wenn nun zusätzlich eine konkrete Gefährdung vorliegt oder ein Unfall verursacht wird, erhöht sich jeweils das Bußgeld.

Erst wenn es zum Unfall mit Personenschaden kommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Hier kämen dann fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB und fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB in Betracht. Die fahrlässige Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe, die fahrlässige Tötung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Denkbar wäre auch noch der § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs. Dieses wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Es gibt jedoch ein Urteil vom BGH aus dem Jahr 2009, das besagt, dass das bloße Fahren entgegen der Fahrtrichtung nicht ausreichend ist für eien Gefährdung des Straßenverkehrs. Für eine Straftat nach § 315c StGB müssten also weitere Faktoren hinzukommen. Denkbar wäre es zum Beispiel, wenn jemand bei Gegenverkehr pausenlos Schlangenlinien oder so fährt.

Wenn es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird die Fahrerlaubnis auch nicht gleich entzogen. Es gibt maximal - wie oben beschrieben - ein Fahrverbot. Bei Straftaten entscheidet das Gericht, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es gibt Straftaten, wo das regelmäßig der Fall ist. Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs dürfte das der Fall sein, ebenso wenn noch weitere Straftaten vorliegen, wie es bei Geisterfahrern oftmals der Fall ist, zum Beispiel wenn der Fahrer alkoholisiert war oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich glaube mich zu erinnern dass ich in diesem Zusammenhang auch einmal gelesen habe dass in bestimmten Fällen, also nicht bei allen Geisterfahrern, auch die Durchführung des Idiotentestes vor Rückgabe der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann. Das betrifft sicherlich eher die Fahrer die gleichzeitig mit ein paar Promille zu viel unterwegs waren oder unter Drogen standen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ja genau, das ist richtig. Man kann jedoch nicht genau sagen, wann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU oder sog. "Idiotentest") erforderlich ist, da dies nicht einheitlich geregelt ist.

Generell ist es so, dass bei Entziehung der Fahrerlaubnis erst mal eine Führerscheinsperre verhängt wird. Diese Sperrfrist beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit (bzw. kurz davor, aber das ist hier nebensächlich) kann die Person einen neuen Führerschein beantragen. Wenn die Sperrfrist nun über zwei Jahre beträgt, muss eine erneute theoretische sowie praktische Prüfung abgelegt werden, bei einer Sperrfrist von unter zwei Jahren ist dies nicht die Regel.

Hat die Behörde nun Zweifel an der Fahrereignung des Antragstellers, kann dieser zu einer MPU aufgefordert werden. Dies ist oftmals bei Führerscheinentzug wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln der Fall. Bei Trunkenheit ist es zum Beispiel so, dass ab 1,6 Promille eine MPU Pflicht ist. Unter diesem Wert in der Regel nur, wenn dies mehrfach passiert. Auch ab einer bestimmten Anzahl von Punkten (ich glaube, das müssten 18 sein) in Flensburg kann eine MPU erforderlich werden.

Für das bloße Falschfahren auf der Autobahn wird keine MPU gemacht werden müssen, da es ja auch keinen Führerscheinentzug gibt. Dies ist wie gesagt nur dann der Fall, wenn Straftaten vorliegen.

Oftmals handelt es sich bei Geisterfahrern ja auch um ältere Menschen, die offensichtlich nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde natürlich auch entsprechend reagieren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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